Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Antwort auf: Kostenvoranschlag bei Zahnersatz

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Kostenvoranschlag bei Zahnersatz

Tom
Tom

Hallo, lasse mir momentan auch Implantate setzen, und bin über die doch sehr hohen Kosten überrascht, was mich vor allem stört ist, das für einen Kostenvoranschlag und Beratungsgespräch hohe Gebühren berechnet werden und das beim eigenen Zahnarzt, dazu kommt noch das man dies zweimal bezahlen muss, einmal beim Zahnarzt und dann noch bei der Chirurgie.

Ist das so üblich?

Gruß, Tom



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Tom,
das ist schon richtig so. Sie verlangen eine Leistung und dafür steht dem Zahnarzt ein Honorar zu. Er wendet Zeit auf, Sie zu beraten und er wendet Zeit auf, für Sie eine Versorgung zu planen. Und genau dafür steht ihm ein Honorar zu, nicht für das Zusammenpinseln von Positionen. Das ist also OK und auch allgemein üblich.
Gruß
K.-J. Mathes



ellpe
ellpe

Nur komisch, dass ich wenn ich z.B. ein Auto reparieren lassen, den Kostenvoranschlag dann nicht zahlen muß .... Das Berechnen von Kostenvoranschlägen wird - so meine Erfahrung - von den Zahnärzten recht unterschiedlich gehandhabt. Kann da kein System erkennen.

Gruß
ELLPE



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo "ellpe",
das ist furchtbar einfach. Die Autowerkstatt kalkuliert selbstständig ihre Preise, kann also den Aufwand für ihre Kostenvoranschläge in ihrer Kalkulation mitberücksichtigen. Die Preise und auch die Leistungsinhalte der Ärzte sind gesetzlich vorgeschrieben. Daran hält sich der Arzt. Und darin ist explizit die Gebühr für die Planung aufgeführt. Im Bereich der gestzlichen Krankenkassen gibt es da eine andere Regelung, allerdings auch nur für die "Kassenleistungen". Diese Gebühr, die vorher auch bestand, wurde als "Kostenbeitrag" der Zahnärzte während einer Reform, ich glaube es war die "Lahnstein-Reform" gestrichen.
Ob einzelne Zahnärzte auf die Planungsgebühr verzichten, weiß ich nicht. Hier kann der "Kunde Patient" ja mal fragen. Aber die meißten Patienten suchen sich ihren Zahnarzt nach anderen Kriterien aus.
Gruß
K.-J. Mathes



ellpe
ellpe

Hallo K.-J. Mathes,
mag ja alles stimmen. Nur finde ich es bei den nicht unerheblichen Gebühren für Implantate teilweise schon sehr kleinlich, wenn da z.B. 30 € Kostenvoranschlag abgerechnet werden. Und ich kann nur bestätigen, dass nicht jeder ZA diese Kostenvoranschläge in Rechnung stellt.
Sind wir doch ehrlich, diese Kosten kann der ZA doch bei anderen Posten locker miteinkalkulieren (merkt der Patient dann nicht) und der Patient fühlt sich nicht so abgezockt.
Gruß
ELLPE



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo ELLPE,
da wissen Sie mehr als ich. Ich weiß nicht, über welche anderen Gebühren der Zahnarzt diese Kosten hereinholen soll. Oder soll ich den Vorschlag so verstehen, daß es richtiger ist, dem Patienten eine Leistung in Rechnung zu stellen, die er nicht erhalten hat, anstatt ihm die zu berechnen, die tatsächlich erbracht wurde. Ganz ehrlich, ich möchte als Patient lieber eine korrekte Planung haben und die dazugehörige Beratung und die ggf. auch bezahlen, als einen dahingeschriebenen, "kostenlosen" Kostenvoranschlag, der mir nachher doch in den Kosten irgendwo untergejubelt wird. Ich bin mit dieser Einstellung bisher gut gefahren und werde das auch weiter so machen. Wer es anders will, hat ja das Recht der freien Arztwahl. Und das "merkt der Patient dann nicht" ist glaube ich der Anfang vom Ende der ärztlichen Ethik. Und in einem Gesundheitswesen ohne ärztliche Ethik möchte ich als Patient nichtmal tot über dem Zaun hängen.
Gruß
K.-J. Mathes



Tom
Tom

Hallo K.-J. Mathes,

jetzt muss ich noch mal was sagen, es geht nicht nur um den Kostenvoranschlag, sondern auch um das Beratungsgespräch, wie gesagt dieses dann noch 2x so das dieses fast 100€ ausmacht, so was finde ich nicht in Ordnung!
Geld verdienen möchte ein jeder, aber eine Abzocke sollte es halt nicht sein, wenn ich bedenke wie viel Zähne ich noch brauche dann wird mir heute schon Angst und auch wenn ich mein Leben lang arbeite, werde ich mir dies wohl nicht leisten können und das macht mich eben Nachdenklich, ob da noch alles mit rechten dingen zugeht weis ich nicht.

Übrigens werden Kostenvoranschläge bei Werkstätten nicht mit einkalkuliert und nur in Ausnahmefällen berechnet und schon gar nicht bei Kunden.

Es gibt noch viele Beispiele wo dies nicht mit berechnet wird, man denke nur ans eigene Haus, wie oft habe ich da schon Kostenvoranschläge machen lassen und auch beraten ohne das man dafür bezahlen muss, gehört doch einfach zum Service, oder???

Viele Grüße Tom



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
grundsätzlich haben Sie mit dem Service nicht unrecht. Allerdings kommt es immer häufiger vor, dass Patienten sich eine 2. oder 3. Meinung einholen, die bei einer Implantatberatung gerne 30 Minuten und mehr in Anspruch nehmen.
Eine Implantatplanung wird von jedem Zahnarzt ügrigens immer in Rechnung gestellt. Das ist vom Gesetzgeber auch so vorgesehen.
Gruß
B. Zahedi



K.-J. Mathes
K.-J. Mathes

Hallo Tom,
glauben Sie mir, es fließt in die Kalkulation mit ein, bei den Werkstätten, sonst könnten die nicht überleben. Sie bezahlen jede Form von Service, oder glauben Sie ernstlich, irgendjemand in diesem Land macht irgendwas umsonst? Hier nehme ich mal die Ehrenamtlichen aus. Die Kosten stehen nur nicht explizit da. Und die Werkstattstunde ist nicht nur wegen der hohen Lohnnebenkosten so teuer.
Die ärztliche Beratung ist eine der Kernleistungen. Sie ist im Honorarbereich damals vom Gesetzgeber aufgewertet worden, um sie zu fördern. Es macht wenig Sinn, gerade die nicht zu berechnen.
Und eine implantologisch tätige Praxis muß einen imensen Aufwand betreiben, um die Voraussetzungen für Implantologie zu schaffen, personell, instrumentell und organisatorisch. Den müssen Sie als "Kunde" mitbezahlen, denn Sie sind der, für den er betrieben wird. Wenn Ihre Autowerkstatt den gleichen Aufwand betreiben müßte, z.B. Sterilität, dann könnten Sie eine Inspektion vielleicht nicht mehr bezahlen.
Und ansonsten, wie schon gesagt, Sie haben die freie Arztwahl.
Viele Grüße
K.-J. Mathes



ZTM Thomas Reule
ZTM Thomas Reule

Hallo Tom!
Ein extrem hoher Kostenvoranschlag und darin auch noch Kosten aufgeführt für die Beratung und auch noch nur für die Nennung des Preises (Kostenvoranschlag) - eine Frechheit - oder?
Irgendwo haben Sie recht und irgendwo nicht.
Das Problem, das wir Menschen uns verschaukelt vorkommen, wenn bei ohnehin hohen Kosten auch noch die Preisangabe etwas kostet.
Die Antworten, die Sie bisher erhalten haben sind von Zahnärzten gegeben und legen deren Standpunkt relativ klar dar. Einige von deren Kollegen machen es tatsächlich so, dass sie zwar das medizinische Beratungsgespräch abrechnen, den KV (Kostenvoranschlag) jedoch nicht als Position aufführen. Eben aus dem Grund, den Sie schon genannt haben. Der Patient grübelt über den Sinn und Unsinn einzelner Positionen nach und es besteht Erklärungsbedarf. Das kostet noch mehr Zeit, als die Position KV überhaupt einbringt. Daher werden von solchen Zahnärzten "unklare" Positionen nicht aufgeführt.
Auf der anderen Seite gibt es viele Zahnärzte die dem Argument "Ich darf, also mach ich es" folgen und durch kostenpflichtige KV sich entweder ein Klientel erarbeiten wollen, die über 30 € nicht diskutieren oder die zumindest das "Arzt-Hopping" (häufiges Wechseln der Ärzte durch Patienten) unterbinden oder zumindest verringern wollen. Auch das ist verständlich und durchaus legitim.
Man kann im Grunde genommen sagen, dass die aufgeführten Argumente von Ihnen als Patient und von den Zahnärzten richtig sind. Es kommt nur auf den Standpunkt an...
Viele Grüße
Zahntechnikermeister Thomas Reule