Hallo,
nochmal: die Gebühr ist nicht für einen Kostenvoranschlag, sondern für die Planung der Behandlung. Die bekommt der Architekt z.B. auch vergütet.
Und Sie haben natürlich Recht, dass solche Planungen überall Geld kosten müßten. Es liegt im Ermessen des Reisebüros, für die Planung Geld zu nehmen. Das ist nicht verboten. Ein guter Freund von mir ist in der Baubranche tätig. Der hat mir - ich glaube ihm das - versichert, noch nie für die Teilnahme an einer Ausschreibung bezahlt zu haben.
Und es müssen nicht immer alle das Selbe tun. Ich betreibe einen ziemlichen Aufwand mit meinen Planungen - und ich will den bezahlt bekommen. Ich sage das meinen Patienten vor der Planung, das diese Planung Geld kostet und wieviel. Es ist die Entscheidung des Patienten, das zu akzeptieren oder nicht. So stellt sich ein erwachsenes Arzt-Patient-Verhältnis dar.
Viele Grüße
K.-J. Mathes