Die Klage läuft noch, deswegen kann ich hier nicht allzu viel dazu schreiben. Wenn du möchtest, schlage ich dir vor, wir tauschen uns per e-Mail aus. Du könntest dir eine sog. Wegwerf-E-Mail-Adresse zulegen, und postest sie hier im Forum. Darauf antworte ich dann innerhalb einiger Stunden und anschließend erlischt sie (morgen, Samstag, nach 11 Uhr bin ich nicht mehr online bis Sonntagmorgen)
Ich habe mir deine vorigen Beiträge bezüglich des Implantats angesehen und mir ist SOFORT ein Behandlungsfehler aufgefallen, den es bei mir auch gegeben hat. Warum ich mir da so sicher bin, könnte ich dir in einer Mail erklären. Hier kann ich das nicht erläutern.
Noch mal: man soll nicht die Ursache beim Implantat suchen, sondern bei der Vorgehensweise des Implantologen! Wenn ein Implantat nicht fest einwächst, liegt das in fast allen Fällen an zu wenig oder mangelnder Knochensubstanz. Wäre die Knochensubstanz von der Qualität her nicht geeignet gewesen, hätte der Zahnarzt das spätestens nach dem zweiten Mal wissen müssen. Dann hätte er ohne geeignete Aufbaumaßnahmen nicht zum dritten Mal "auf gut Glück" implantieren dürfen.
War die buccale Knochenwand dick genug? War das Knochenangebot in der Höhe ausreichend? Wie wurde das geprüft? Hat er nach der Entfernung der Implantate eine Röntgenaufnahme angefertigt? Und kurz vor der Nachimplantation noch mal? Wenn ja, welche? Panoramaschichtaufnahmen sind NICHT geeignet um das Knochenangebot zuverlässig zu überprüfen. Gerade nach Fehlimplantationen muss mit Knochenschwund gerechnet werden. Bei zwei vorangegangenen Fehlimplantationen hätte zwingend aufgeklärt werden müssen über die Vorteile einer Eigenknochentransplantation. Diese hätte VOR der dritten Implantation stattfinden müssen - und erst nach Einheilung des Knochentransplantats hätte in einem zweiten Schritt das Implantat gesetzt werden dürfen. Wurdest du - schriftlich versteht sich - mit allen Details über diese Optionen aufgeklärt (DARAUF kommt es bei einer Klage an, alles andere interessiert das Gericht nicht! )? Beim dritten Mal hätte zwingend eine geschlossene Einheilung erfolgen müssen. Wenn das nicht vorschriftsmäßig eingehalten wurde, wären das alles krasse Fehler, die einem Zahnarzt schlichtweg nicht hätten passieren dürfen.
Klar, ich verstehe, dass du wissen möchtest, weshalb es zum dritten mal schief gegangen ist. Das ist es aber nicht unbedingt das, wobei es bei einer Klage ankommt. Die Juristen benutzen ganz andere "Instrumente" als der Implantologe beim Implantieren. Und ich bin baff überrascht, wie wenig sich (einige) Zahnärzte mit den juristischen Aspekten beim Implantieren beschäftigen.
Ich kritisiere das Forum nicht: mir hat es gute Dienste erwiesen. Zuerst bin ich hier in die "Lehre" gegangen und nun, nach langer Zeit, habe ich fast den "Meister" geschafft ;-)