Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Kostenrückerstattung durch seine Versicherung?

Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

Die Klage läuft noch, deswegen kann ich hier nicht allzu viel dazu schreiben. Wenn du möchtest, schlage ich dir vor, wir tauschen uns per e-Mail aus. Du könntest dir eine sog. Wegwerf-E-Mail-Adresse zulegen, und postest sie hier im Forum. Darauf antworte ich dann innerhalb einiger Stunden und anschließend erlischt sie (morgen, Samstag, nach 11 Uhr bin ich nicht mehr online bis Sonntagmorgen)

Ich habe mir deine vorigen Beiträge bezüglich des Implantats angesehen und mir ist SOFORT ein Behandlungsfehler aufgefallen, den es bei mir auch gegeben hat. Warum ich mir da so sicher bin, könnte ich dir in einer Mail erklären. Hier kann ich das nicht erläutern.

Noch mal: man soll nicht die Ursache beim Implantat suchen, sondern bei der Vorgehensweise des Implantologen! Wenn ein Implantat nicht fest einwächst, liegt das in fast allen Fällen an zu wenig oder mangelnder Knochensubstanz. Wäre die Knochensubstanz von der Qualität her nicht geeignet gewesen, hätte der Zahnarzt das spätestens nach dem zweiten Mal wissen müssen. Dann hätte er ohne geeignete Aufbaumaßnahmen nicht zum dritten Mal "auf gut Glück" implantieren dürfen.

War die buccale Knochenwand dick genug? War das Knochenangebot in der Höhe ausreichend? Wie wurde das geprüft? Hat er nach der Entfernung der Implantate eine Röntgenaufnahme angefertigt? Und kurz vor der Nachimplantation noch mal? Wenn ja, welche? Panoramaschichtaufnahmen sind NICHT geeignet um das Knochenangebot zuverlässig zu überprüfen. Gerade nach Fehlimplantationen muss mit Knochenschwund gerechnet werden. Bei zwei vorangegangenen Fehlimplantationen hätte zwingend aufgeklärt werden müssen über die Vorteile einer Eigenknochentransplantation. Diese hätte VOR der dritten Implantation stattfinden müssen - und erst nach Einheilung des Knochentransplantats hätte in einem zweiten Schritt das Implantat gesetzt werden dürfen. Wurdest du - schriftlich versteht sich - mit allen Details über diese Optionen aufgeklärt (DARAUF kommt es bei einer Klage an, alles andere interessiert das Gericht nicht! )? Beim dritten Mal hätte zwingend eine geschlossene Einheilung erfolgen müssen. Wenn das nicht vorschriftsmäßig eingehalten wurde, wären das alles krasse Fehler, die einem Zahnarzt schlichtweg nicht hätten passieren dürfen.

Klar, ich verstehe, dass du wissen möchtest, weshalb es zum dritten mal schief gegangen ist. Das ist es aber nicht unbedingt das, wobei es bei einer Klage ankommt. Die Juristen benutzen ganz andere "Instrumente" als der Implantologe beim Implantieren. Und ich bin baff überrascht, wie wenig sich (einige) Zahnärzte mit den juristischen Aspekten beim Implantieren beschäftigen.

Ich kritisiere das Forum nicht: mir hat es gute Dienste erwiesen. Zuerst bin ich hier in die "Lehre" gegangen und nun, nach langer Zeit, habe ich fast den "Meister" geschafft ;-)



Gerbi
Mitglied seit 01. 10. 2014
17 Beiträge

Hi,

schriftlich wurde ich nie über was aufgeklärt. Der wendet seit 20 Jahren seine Methode an und ist auch voll und ganz von dieser und sich überzeugt. Es wurde nur ein Röntgenbild jeweils nach dem Setzen des Implantats gemacht. Die ersten 2 Implantate waren einteilige Implantate, das Letzt ein 2-teiliges jedoch mit offener Einheilung. Also es wurde nur ein Deckel draufgemacht, Zahnfleisch aber nicht göffnet und wieder zugenäht. Bezüglich Knochendichte hat er es nur von außen angeschaut, als keine weiteren Vorgehensweisen. Den Behandlungsfehler kannst du mir unter jesselujack@gmx.de melden. Danke! Ich bin aber diesem Thema nach 2 Jahren schon absolut überdrüssig (



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

Eine schriftliche Aufklärung bei Implantatsetzung ist notwendig. Der Arzt, der das versäumt, verstößt gegen § 630e BGB - Aufklärungspflichten.
https://dejure.org/gesetze/BGB/630e.html
Dieser Aufklärungsbogen sieht folgendermaßen aus (oder ähnlich) http://www.mkg-flensburg.de/fileadmin/user_upload/OP-Aufklaerungsboegen/Impl..pdf

Wurde der Eingriff ohne eine solche Aufklärung und ohne Unterschrift durchgeführt, dann hat keine rechtswirksame Einwilligung nach § 630d BGB vorgelegen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/630d.html

Aus Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztliche_Aufkl%C3%A4rung
Jeder Eingriff in den menschlichen Körper erfüllt juristisch den objektiven Tatbestand der Körperverletzung. Der Eingriff bedarf deshalb der Einwilligung des Patienten, um gerechtfertigt und damit nicht strafbar zu sein. Die Einwilligung des Patient ist aber nur dann wirksam, wenn er die wesentlichen Umstände des Eingriffes kennt, seine Notwendigkeit und seine Risiken verstanden hat und er in der Lage gewesen ist, das Für und Wider genau zu beurteilen und gegeneinander abzuwägen. Um dies zu gewährleisten, muss der Patient über die Risiken und Gründe aufgeklärt werden. Je invasiver der Eingriff ist, desto ausführlicher muss die Aufklärung sein, je weniger dringend der Eingriff ist, desto größere Anforderungen sind an die Aufklärungspflicht zu stellen.
Ende Auszug aus Wikipedia

Für alle Mitleser hier noch mal den Link zum "Patientenrechtegesetz" vom Febr. 2013 http://www.bagp.de/dokumente/bagp/praep2013webseite.pdf
(die wesentliche Seiten: Seite 11 bis Mitte 15 sowie Patientenrechtegesetz (gleiche Broschüre) Seite 49 - 50 § 630d "Aufklärungspflichten" und §630 e "Einwilligung"

Dass noch immer so viele Implantationen durchgeführt werden ohne ärztliche Aufklärung zeigt, dass die Zahnärztekammern ihre Läden nicht im Griff haben. Wenn nicht mal das formaljuristische Grundwissen vorhanden ist, wie soll denn ein Gutachten der Zahnärztekammern in einem Schlichtungsverfahren ausfallen? Denn ein Teil dieser "juristischen Analphabeten" werden - rein statistisch gesehen - auch in der Delegiertenversammlung vertreten sein.
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahn%C3%A4rztekammer

@ Gerbi
ich schreibe dir noch eine Mail: wenn du im Voraus nicht aufgeklärt worden bist, dann hast du praktisch eine 100%ige Chance vor Gericht das verlorene Geld zurück zu bekommen - plus Schmerzensgeld. Es würde sich lohnen, auch wenn du nach 2 Jahren des Themas überdrüssig bist ;-)