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Antwort auf: Garantieansprüche

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Garantieansprüche

krümmel
Mitglied seit 15. 04. 2019
1 Beiträge

Es ist schon erschreckend, wieviele Patienten ein Problem nach einem Implantat haben und nun auf sich alleine gestellt sind. Ich gehöre nun auch zu diesem Kreis.
Mein Problem; durch falsch sitzende Brücke u. ungenügendem Zahnschluss hat sich an einem Implantat ein Knochenrückgang. gebildet. Zahnarzt wurde über Auktionsportal ausgewählt, Versorgung erfolgte Ende 2017. Mehrmals wurde ZA aufgesucht wegen Beschwerden am Hinteren Implantat UK bzw. Randschluss Brücke. Auch schwierig zu reinigen. Reinigung, Spülen durch ZA , sonst kein Befund. Keine Besserung. Kritische Bewertung des ZA auf Auktionsportal. Behandlungsverweigerung. Neuer ZA stellt mittels Röntgenbild Knochenrückgang fest. KK schaltet Gutachter ein; bestätigt Knochenrückgang-Perimplantitis nicht akut. Brückenversorgung muss kompl. neu. Alter ZA übernimmt Kosten nur für Brücke, verweigert jedoch jede Nachbehandlung!. Neue Brücke auf bereits beschädigtes Implantat ? Kann nicht sein oder?
Frage : Wer haftet ? Wie kann man ZA Behandlungsfehler beweisen ?
Wo findet man fachmännische Hilfe ohne abgezockt zu werden ?



dentschulz
dentschulz

da die ursache einer periimplantitis nicht so leicht zu identifizieren ist, dürfte der beweis eines behandlungsfehler auch nicht so leicht zu führen sein.



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