Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Falsch sitzendes Implantat nicht durch Aufnahmen darstellbar!

periimp
Mitglied seit 21. 10. 2011
29 Beiträge

@Agnes
@Petra
@Victoria
@Waldi
Keine Ahnung, wer von Euch noch in diesem Forum aktiv ist......
Ich suchte einfach weitere Personen, deren Implantate nicht von Knochen umgeben sind - ein Umstand, der jenseits aller ärztlichen Ethik-Verpflichtungen verharmlost wird.
Meine Erfahrungen: keine einzige Zahnkrankheit hat soviel Knochen gekostet wie die Implantate.
Falsches Setzen ohne genügend Abstand=schlechte Durchblutung= freie Bahn für pathogene Bakterien= rasanter Knochenabbau.
Jetzt - Zufallsbefund - stellte sich bei 3D-DVT ausserdem heraus, dass zwei Implantate (viel zu lange!!!) soweit in Knochen geschraubt worden sind, dass sie durch den Knochen hindurch ins Weichgewebe gehen. Es tut nicht weh - daher, wenn man Dr.Dr. B. Zahedis Aussagen von 2013 wörtlich nimmt (vielleicht gab es in 5 Jahren eine Umorientierung?) ist alles überhaupt nicht schlimm....
Ich bezeichne aber so ein fahrlässiges Durchbohren meines Knochens als das, was es ist: Körperverletzung.
Ich hätte gerne Kontakt zu Victoria/Waldi, falls sie noch hier im Forum sind.



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

hallo periimp,

ich melde mich mal, obwohl ich im Moment extreme Probleme mit der Darstellung der "Implantate Website" habe. Es hat sich alles wie von Geisterhand verstellt. Nichts funktioniert mehr und ich habe keine Ahnung wie ich das nun wieder hinbekomme.

Nun zum Thema: Es muss nicht sein, dass der Knochen bei der Implantatsetzung „durchbohrt“ wurde. Wenn ein Zahn gezogen wird, dann meistens weil er krank ist (außer bei Unfall). Das Nachbargewebe ist dann ebenfalls nicht keimfrei.

Ob in einer Sitzung ein Zahn entfernt und direkt ein Implantat in das Zahnfach gesetzt werden kann, hängt von der Infektionsfreiheit der Wunde und dem Erhalt der Knochenwände nach Zahnentfernung ab. Diese Situation kann nur intraoperativ nach Entfernung des Zahnes beurteilt werden. So in etwa hat es mir der Privatgutachter erklärt, ein Professor einer der größten Uni-Kliniken Deutschland – ohne dessen Hilfe ich vor Gericht keine Chance gehabt hätte.

Wenn nun aber vier benachbarte Zähne gezogen wurden (wie du in einem anderen Thread Beitrag vom 15.10.18 geschrieben hast) dann ist es sehr unwahrscheinlich, dass die Wand noch stabil genug gewesen ist, vielleicht hat sie sogar ganz gefehlt, keimfrei wird die Wunde auch nicht gewesen sein. Der MKG-Chirurgen, der mein Implantat explantiert hat, meinte zu meiner Situation: Knochenersatzmaterial plus Keime führt nicht zu gesunder Knochenneubildung. Nach der Implantation wird sich bei fehlender Wand aus Knochenersatzmaterial keine „neue“ Wand bilden, die dem Implantat Stabilität verleihen soll/muss. Genau das sei die Ursache für fast aller Implantate, die er explantiert habe…

Nun stelle ich mir die knöcherne Situation von vier nebeneinander gezogenen Zähnen vor. Ein stabiles knöchernes Implantatbett kann das nicht mehr gewesen sein – eher eine „Sandkiste“, in der vier Implantate gesetzt wurden. Da sie trotz aller Vorsicht beim Einheilen noch belastet wurden, hat sich der Knochen erst gar nicht gebildet und daher sieht es so aus als ob der Knochen „durchbohrt“ wurde.

So jedenfalls, ist es bei mir gewesen. Dein Unmut ist mehr als verständlich – nicht nur dass das Geld weg ist, sondern auch die Gesundheit, ganz zu schweigen von den erforderlichen Nachbehandlungen. Nach so langer zeit wird es juristisch schwierig sein, noch etwas zu beweisen. Die Zeit von 3 Jahren beginnt erst zu laufen, wenn die Fehlbehandlung offensichtlich wird, d. h. für dich „ab Zufallsbefund 3D- DVT“.

Ich habe es nach 7 Jahren noch geschafft erfolgreich zu klagen. Der Gerichtsstreit ging über vier Jahre. Bei dem fehlpositionierten Implantat handelte es sich bereits um das zweite Implantat an der gleichen Stelle – das erste hatte sich 14 Tage nach Implantation entzündet und war verloren. Ans Licht kam die Fehlpositionierung erst bei der Explantation des zweiten Implantats (immer am 11er). Für die erste Implantation konnte ich mithilfe des Privatgutachtens einen groben Behandlungsfehler nachweisen. Dass beim Nachimplantieren, beim zweiten Implantat, ebenfalls grob fahrlässig gehandelt wurde, konnte ich nicht eindeutig beweisen. Nach dem LG kam das OLG. Das kam zu dem Schluss, dass da einiges im Argen gelegen habe. Es vervierfachte die Entschädigung und schlug einen Vergleich vor. Den hab ich letztendlich akzeptiert und damit war der Streit – 11 Jahre nach dem ersten Implantat und 4 Jahre nach dem dritten Implantat an der gleichen Stelle - vom Tisch.



Walburga
Mitglied seit 15. 11. 2018
17 Beiträge

Hallo liebe Agnes,

ich habe mich gerade in deine Geschichte eingelesen, die du in den verschiedenen Beiträgen geschildert hast. Was ich da lese … da fehlen mir die Worte. Es freut mich für dich, dass es am Ende doch noch eine juristische Lösung gab, mit der du leben kannst.

Dennoch: Es bleibt auch auf juristischer Ebene noch viel zu tun. Das neue Patientenrechtegesetz hat laut Expertenmeinungen kaum Verbesserungen gebracht, u. a. auch beim Thema Beweislastumkehr. Der Schwarze Peter bleibt in vielen Fällen beim Patienten, selbst dann, wenn es den Fachärzten eigentlich klar ist, dass ein Arztfehler vorliegt. Deine deutliche Kritik im Beitrag vom 24.7.2015 unter „Falsch sitzendes Implantat nicht durch Aufnahmen darstellbar!“ kann ich voll unterschreiben.

Ich werde übrigens gleich noch einen Beitrag einstellen über ein lebensbedrohliches Ereignis, das nicht im Bereich der Kieferchirurgie liegt, meiner Meinung nach aber im Grunde eine Folge der Fehlbehandlung des Kiefers ist. Letztlich hätte ich dies auch noch mit erklagen können, …

Vielleicht möchtest du ja Kontakt mit mir aufnehmen, es würde mich freuen. Meine E-Mail-Adresse ist walburga_55@web.de.

LG



Jessi
Jessi

Zitiert von: Agnes
Hallo Lilli,

danke für den Zuspruch. Mir geht es - nach nunmehr 90 Behandlungen - gesundheitlich wieder gut. Das habe ich Ärzten, die diese Bezeichnung ethisch und moralisch auch verdienen, zu verdanken. Doch meine Ruhe habe ich damit noch nicht wieder erlangt. Das habe ich der Allianz, die sich der Vertuschung von Behandlungsfehlern verschrieben hat, zu verdanken.

Es handelte sich bei dem explantierten Implantat bereits um die zweite Implantation an der gleichen Stelle. Auch die erste Implantatsetzung ging schief. Das Implantat entzündete sich 14 Tage nach der Implantation, wurde mit Antibiotikum und antiseptische Spülung "behandelt". Doch es wuchs nicht ein, ich verlor es. Danach wurde nachimplantiert durch den gleichen Zahnarzt. Bei der zweiten Implantatsetzung erlitt ich ein ausgeprägtes Hämatom in der Oberlippe, wovon ich ein Foto machte. Der Zahnarzt trug es nicht in der Patientenakte ein, was ich naturgemäß erst viel später erfuhr. Den Link zum Hämatom:
http://abload.de/image.php?img=hmatomzweitesimplantases9r.png

Es war das zweite Implantat, was mir stets quälende Schmerzen bereitet hat und worauf sich dieser Thread bezieht. Nachfolgend der Link zum Foto der Fehlpositionierung. Es wurde gemacht nach dem Hochklappen der Mundschleimhaut. Mann sieht, dass von der vestibulären Seite die Knochenummantelung vollkommen fehlt (aus meinem Beitrag vom 06.12.14 hatte ich es inzwischen entfernt). Der MKG-Chirurg, der es entfernt hat, trug in die patientenakte ein, dass das Implantat zu 2/3 nicht von Knochen bedekt war.
http://abload.de/image.php?img=fehlpositionierungfroe1o5m.jpg
Dieses Implantat wurde in einer dreistündigen OP - mit Kiefer- und Gaumenrekonstruktion- entfernt. Alle Verhandlungen mit dem Zahnarzt, der dies zu verantworten hatte, schlugen fehl. So war ich gezwungen zu klagen. Nun liegt das Gutachten vor. Es gibt an, dass ein "Behandlungsfehler nicht erkannt werden kann". Ich brauche wohl nicht zu erwähnen, dass die Argumentation "haarsträubend" ist.

In diesem Thread habe ich noch ausführlich berichtet. Darin ist auch meine Frustration und Kritik an der "Vertuschung" von Fehlern in der Medizin zum Ausdruck gebracht worden.
http://www.implantate.com/forum/diskussionsforum-zahnimplantate/aesthetisch-eine-katastrophe-psychisch-am-ende-42187/view.html

Danach folgte die dritte Implantatsetzung - durch einen MKG-Chirurgen -, die Krone wurde durch einen Zahntechniker gefertigt und von einem "neuen" Zahnarzt eingesetz. Es ist alles gut geworden, ich habe keine Schmerzen mehr, das Ergebnis ist perfekt. So sieht es aus:
http://abload.de/image.php?img=drittesfrontzahnimpla8jsrt.png
Zwar ist die Prothese etwas länger als der Nachbarzahn, aber da meine Lachlinie sehr niedrig ist, sieht man es nie. Diesem "Team", das mir nach vielen erfolglosen Anläufen endlich geholfen hat, bin ich unendlich dankbar.

Wer arbeitet, dem passieren Fehler. Dafür muss man gerade stehen. Wenn Ärzten Fehler passieren, müssen sie eingestanden werden, einem Patienten mit Schmerzen MUSS geholfen werden! Deshalb wiederhole ich meinen Kritik an der fehlenden "Fehlerkultur" in der Medizin und nicht zuletzt an den skrupellosen Versicherungen, die Ärzten, die das gerne tun würden, unter Druck setzen. Wenn so deutlich, wie hier ein Behandlungsfehler vorliegt, wenn der betroffene Zahnarzt nicht mit sich reden lässt, wenn alles daran gesetzt wird Fehler zu vertuschen, wenn unzureichende Aufnahmetechniken eingesetzt und "missbraucht" werden um dem Patienten Fehlerfreiheit vorzugaukeln, und wenn zum Schluss der Gutachter noch ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt, um dem Kollegen aus der Patsche zu helfen sowie der Versicherung zu ermöglichen, nicht zahlen zu müssen, dann wird auch dem letzten Ethiker klar, dass hier ein Regime aktiv ist, das korrupt ist. Ärzte generell haben die Möglichkeit, alles, was ihnen später belasten könnte, NICHT in die Patientenakte einzutragen. Diese - unvollständige - Patientenakte wird später als Grundlage für das Gerichtsurteil genommen. Und genau von dieser Möglichkeit hat mein Erstbehandler gierig gebraucht gemacht. Von meinen unerträglichen Schmerzen beim Einschrauben des Abutments und allen anderen nachfolgenden Beschwerden steht in der Patientenakte kein Wort!

Noch ist nicht alle Tage Abend, ich werde kämpfen für Gerechtigkeit. Nicht nur für mich, sondern für alle zukünftige Geschädigten und - vor allem um ein Umdenken beim Umgang mit Behandlungsfehlern einzufordern! "Bürgerpflicht" ist "Patientenpflicht", so sehe ich das mittlerweile!



Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Liebe Agnes,

Ich habe schon etliche deiner Beiträge verfolgt und auch deine Leidensgeschichte zum Teil. Ich finde es toll, wie du immer weiter kämpfst.

Ich habe auch Probleme mit noch 2 verbliebenen Implantaten (Regio 21 und 24), bei denen sieht man aber Gott sei Dank im DVT, dass sie nicht richtig im Knochen sitzen.
Von daher ist der MKG Chirurg gewillt, diese mir zu entfernen.

Jedoch habe ich auch mit anderen bereits gefüllten eigenen Zähnen an anderer Stelle große Probleme wie Druck, Brennen, verstopfte Nase, ziehende phasenweise Schmerzen.
Das Problem ist jedoch, dass man da noch nicht einmal im DVT sieht, dass dort Probleme bestehen sollen. Oder sagen wir mal: Man kann es nur erahnen, aber nicht richtig nachweisen.
Meine Frage daher an dich:
Da du Dich so gut mit Röntgen / DVT's und deren oft nicht gegebener Aussagekraft bei Implantaten auskennst:
Kennst Du zufällig diese Problematik auch bei eigenen Zähnen? Also dass Probleme da sein können, obwohl man im Röntgen und DVT nichts sieht?
Gibt es denn Zahnärzte oder noch besser MKG's, die in einem solchen Fall dem Patienten die Schmerzen glauben, ohne dass sie diesen in die Psychoecke schieben?

Falls es dir lieber ist mir per E-Mail zu antworten:
Diese lautet: Nschotschi2023@outlook.de

Ich habe auch eine mehrjährige Leidensgeschichte hinter mir, aber ich glaube es würde den Rahmen sprengen, hier alles zu schreiben.
Bei Interesse kann ich es aber gern machen.

Liebe Grüße
Lori



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

Danke für die Blumen :-) Ich berichte von einem anderen Standpunkt als üblicherweise die Mediziner es tun und hoffe, dass alle Parteien davon profitieren mögen.

Implantate Regio 21 und 24: mit genügend Abstand zwischen Implantaten und Nachbarzähnen durfte die Entfernung kein Problem sein. Doch keine OP ohne Risiken. Geklärt werden sollte, ob der Knochenabbau nach der Implantation stattgefunden hat. Wenn ja, könnte der Grund nicht optimale Verhältnisse bei der Implantation gewesen sein, nämlich absolute Infektionsfreiheit der Wunde und stabile Knochenwände. Daher gute Nachversorgung nach der Explantation und ausreichend Zeit für die natürliche Ausheilung einplanen.

Probleme mit anderen gefüllten Zähnen:
„verstopfte Nase“ kenne ich nicht, würde ich eher mit einer Verkrümmung der Nasescheidewand in Verbindung bringen, habe da nur Erfahrungen im näheren Familienkreis, keine eigene.

„Druck“ ist ein physisches Phänomen und daher nicht bzw. selten bildlich darstellbar.

Bei „Brennen“ frage ich mich was brennt. Der Zahn? Die Mundschleimhaut? Die Zunge? Der Knochen? Dieses Symptom kenne ich persönlich nicht. Aber viele Patienten berichten davon.

Darstellung im DVT, Nachweis unmöglich: siehe dazu meine SEHR ausführliche Erklärung in diesem Thread vom 24.09.2015. Eine fehlende Knochenummantelung vor oder hinter dem Implantat lässt sich eben NICHT darstellen. Das war auch so bei meinem DVT, direkt vor der Explantation. Deshalb schrieb der MKG Chirurg ebenfalls in die Patientenakte „Beschwerden nicht nachweisbar, Explantation auf Wunsch des Patienten“. Der Operateur sichert sich rechtlich ab, weil er ohne Indikation nicht operieren darf, für den Betroffenen nachteilig sollte die Sache später vor Gericht landen (wie bei mir).

MKG Chirurg, der dem Patienten die Schmerzen glaubt: klar gibt es sie, die Schwierigkeit ist, sie zu finden. Das aber löst das Problem nicht. Er muss imstande sein, die richtigen Schlüsse aus den Aufnahmen zu ziehen. Das können nicht alle. Ein Zahn mit Wurzelbehandlung bzw. Wurzelresektion ist nie ganz symptomfrei. Daher muss man abwägen: Wie hoch sind die Schmerzen auf einer Skala von 1 bis 10 (wobei 10 der höchste Grad ist und „nicht auszuhalten“ bedeutet).

Mehrjährige Leidensgeschichte: Eine Knochenmarkentzündung (Osteomyelitis), vor allem die chronische Form macht diffuse Probleme, auch Druck und ziehende Schmerzen. Viele Ärzte kennen diese Erkrankung nicht. Außerdem ist sie sehr schwer zu diagnostizieren. Begriff googlen und Symptome vergleichen mit den eigenen. Sollten diese tatsächlich vorliegen, sollte unbedingt ein Arzt bzw. Klinik, der/die darauf spezialisiert ist, aufgesucht werden. Eine Knochenmarkentzündung kann sich über den gesamten Kiefer ausbreiten. Sie könnte auch der Grund für die Schmerzen an den Implantaten sein. Nach der Explantation würden sie weiter bestehen. Unbedingt den MKG-Chirurgen darauf ansprechen.

Melde dich noch mal. Von Bedeutung ist die Vorgeschichte der Implantate, wie lange sie im Kiefer waren, wie lange die diffusen Schmerzen bestehen, ob sie auch im Unterkiefer vorhanden sind, welche Behandlungen vorgenommen wurden an den gefüllten Zähnen (nur Karies oder Wurzelbehandlungen auch?)



Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Hallo Agnes,

vielen Dank für deine Antwort.

Zu den Implantaten:
Der Knochenabbau an meinen Implantaten hat durch die falsche Positionierung der Implantate stattgefunden.
Bzw. wurden die Implantate so gesetzt, dass die Spitze rausragte und sich somit an der Stelle kein Knochen bilden konnte.
So habe ich zumindest die Erklärungen meines Zahnarztes verstanden.
Die Implantate wurden ohne (die notwendige) 3-D-Planung gesetzt, und sitzen mit der Spitze wohl in der Schleimhaut statt im Knochen.
Der Kieferchirurg konnte die Implantate schon allein durch das Ertasten spüren.
Von daher bestehen gar keine Zweifel, dass diese falsch gesetzt wurden und raus müssen.
Die OP Risiken machen mir auch Angst, aber ich habe leider keine Wahl.
Was genau meinst Du mit "gute Nachversorgung nach der Explantation"? Wie genau sollte sowas aussehen?

Nun zu meinen "echten" Zähnen:
Eine Verkrümmung de Nasenscheidenwand habe ich nicht. Ich habe früher nie Probleme mit verstopfter Nase gehabt, und bin schon über 40 Jare alt. Meine Zahnprobleme sind vor allem an den Zähnen 14, 15 und 12. Da habe ich Zahnfleischbrennen und es brennt und sticht auch im Knochen über diesen Zähnen. Es ist auch eine Zahnfleischrötung an diesen Stellen sichtbar. Das alles ist aber chronisch und tritt phasenweise auf, aber immer häufiger.
Der Zahnarzt konnte im DVT andeutungsweise Entzündungen an den Wurzelspitzen der obigen Zähne erkennen, eindeutig ist es aber nicht, es passt aber zu meinen Beschwerden. Auch die verstopfte Nase passt zu den Zähnen 14 und 15.
Auch Regio 11 will nach einer Explantation vor über 6 Monaten nicht recht ausheilen, dort habe ich immer noch leichte Beschwerden (Druck, Schmerzen, Brennen). Es ist nich ausgeschlossen, dass die Beschwerden im Bereich 11 von dem Zahn 12 kommen.

Deine Ausführungen im Thread vom 24.9.15 habe ich gelesen. Diese beziehen sich ja ausdrücklich auf die unzureichende Darstellung von Knochenabbau bei Implantaten im DVT.
Die Problematik ist in meinem Fall jedoch etwas anders: Bei meinen Implantaten ist es eindeutig, dass diese falsch gesetzt wurden und raus müssen. Sieht man auch im DVT.
Die Problematik besteht jedoch mit meinen eigenen Zähnen.
Deshalb zielte meine Frage vom 22.4.23 eher darauf ab, ob auch Knochenabbau auch bei eigenen Zähnen vorhanden sein kann, ohne dass dieser -wie in meinem Fall- im DVT darstellbar wäre?
In einem solchem Fall sagt der Chirurg auch zum Patienten: Da ist nichts, die Schmerzen sind "eingebildet".

Nach meinem Verständnis müsste es bei eigenen Zähnen eigentlich genauso sein...

Bin gespannt, was du dazu schreibst.

Danke schon mal.



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

Nein, es geht in meinem Thread vom 24.09.2015 nicht um die Darstellung von KnochenABBAU. Schon bei der Implantation könnte die Knochenwand gefehlt haben oder zu dünn gewesen sein. Bei Rö-Aufnahme und Panoramaschicht handelt es sich um zweidimensionale Aufnahmen, Höhe mal Breite sozusagen. In diesen Aufnahmen kann der periimplantäre Knochen nicht zirkulär beurteilt werden, d. h. man kann die Zähne nur von der Frontseite begucken. Das Bild wandert ja nicht um sie herum.

Die exakte Knochensituation kann der Operateur im Grunde nur intraoperativ NACH Entfernung des Zahnes beurteilen. Ist bereits ein Implantat inseriert und der Patient hat Beschwerden, wird anschließend zur Überprüfung eine neue Aufnahme gemacht. Aber daraus lässt sich kaum noch etwas zu den Knochenanteilen vor und hinter dem Implantat sagen, da dessen Helligkeit diese überstrahlt.

Wenn Knochenaufbau mit Knochenersatzmaterial gemacht wurde, muss sich das Material noch in Knochen umwandeln. Wenn das nicht passiert, kann man nicht von "Knochenabbau" sprechen. Nein, die Umwandlung hat nicht funktioniert, weil noch Restkeime im Knochen vorhanden waren, zu früh implantiert wurde, usw.

NACH der Implantation kann der periimplantäre Knochen erst recht nicht ZIRKULÄr beurteilt werden bzw. ob überhaupt eine faziale Knochenwand vorhanden war, ob sie zu dünn war, ob das Implantat die Wand durchbohrt hat (wenn es schräg gesetz wurde) oder ob - wie bei mir - nur die Spitze des Implantats im Knochen gelandet ist und die Öffnung komplett außerhalb des Knochen lag und somit nur von der Schleimhaut bedeckt war.

OPG und Rö-Aufnahmen grob erklärt:
"sehr hell" bedeutet, dass die Rö-Strahlen nicht hindurch gehen, z. B. bei Implantaten und Füllungen.
„hell“ sind z. B. die Zahnwurzeln, weil sie weniger dicht sind.
„dunkler“ ist die Knochensubstanz dagegen weil sie weicher ist und die Strahlen leichter hindurch gehen.
„schwarz“ bedeutet, dass die Knochensubstanz sich durch Entzündung/Keime/Bakterien abgebaut hat. Die Strahlen gehen sehr leicht hindurchdurch -> der Bereich ist dunkler bis schwarz.

Liegt die Aufnahme vor, muss sie noch durch den Arzt/Operateur interpretiert werden. Wenn er sagt, dass darauf nichts zu sehen ist, bedeutet dass, das ZWEIdimensional nichts zu sehen ist, die DRITTE Dimension, nämlich VOR und HINTER dem Implantat fehlt. Das sollte der Arzt dem – schmerzgeplagten - Patienten aber fairerweise sagen…

Nun zu dir: Wenn genügend Platz neben den Implantaten 21 und 24 und der Durchmesser richtig gewählt wurde, lassen sie sich möglicherweise leicht rausdrehen ohne die Taschen der Nachbarzähne zu verletzen. Das könnte leichter gehen als befürchtet. Da aber Implantate auch immer eine Vorgeschichte haben sollte nach der Explantation der Knochen ausgeschabt und desinfiziert werden, damit sich wieder neuer gesunder Knochen bilden kann. Das meinte ich mit „Nachsorge“. Die Wunde soll offen bleiben, es bildet sich ein Blutkoagel und daraus entsteht neuer Knochen. Ein guter MKG-Chirurg weiß das aber und wird das auch beherzigen.

Unter den gefüllten Zähnen könnten noch Restkeime vorhanden sein, oder die Füllung ist fehlerhaft – ein kleiner Spalt zum Beispiel durch den Keime aus der Mundhöhle in das Innere des Zahnes/Zahnwurzel wandern. Die Rö-Strahlen gehen nicht durch die Füllungen hindurch, deshalb ist dort nichts zu sehen. Bis eine Entzündung zu einem Knochenaubbau führt dauert das seine Zeit. Das scheint ja schon der Fall zu sein - an der Spitze leicht erkennbar.

Bei einer Rötung der Schleimhaut sollten die Füllungen endodontologisch überprüft werden (ist nicht unbedingt das gleiche wie Wurzelbehandlung). Das ist allerdings nicht das Betätigungsfeld eines MKG-Chirurgen. Deshalb wäre es ratsam, einen Zahnarzt aufzusuchen, der auf Endodontologie spezialisiert ist.



Lori
Mitglied seit 13. 11. 2019
19 Beiträge

Zitiert von: Agnes

Die exakte Knochensituation kann der Operateur im Grunde nur intraoperativ NACH Entfernung des Zahnes beurteilen.

Vielen Dank für diese Info. Das bedeutet für mich im umkehrschluss, dass man auch bei eigenen Zähnen (nicht nur implantaten) nicht alles im DVT sieht. Das heißt also, dass abgebauter bzw. zu wenig Knochen da sein kann, obwohl im DVT um den Zahn alles normal aussieht. Bitte korrigiere mich, wenn das nicht stimmt...

Zitiert von: Agnes

Nun zu dir: Wenn genügend Platz neben den Implantaten 21 und 24 und der Durchmesser richtig gewählt wurde, lassen sie sich möglicherweise leicht rausdrehen ohne die Taschen der Nachbarzähne zu verletzen. Das könnte leichter gehen als befürchtet. Da aber Implantate auch immer eine Vorgeschichte haben sollte nach der Explantation der Knochen ausgeschabt und desinfiziert werden, damit sich wieder neuer gesunder Knochen bilden kann. Das meinte ich mit „Nachsorge“. Die Wunde soll offen bleiben, es bildet sich ein Blutkoagel und daraus entsteht neuer Knochen. Ein guter MKG-Chirurg weiß das aber und wird das auch beherzigen.

Was genau meinst du mit "die Wunde soll offen bleiben?" Soll sie etwa nicht zugenäht werden? In diesem Fall würde das frische blutkoagel doch entweichen...

Danke für die Hilfe ????



Agnes
Mitglied seit 25. 10. 2008
511 Beiträge

Im Prinzip schon. Allerdings wenn bei "eigenen Zähnen" im Zahninnenraum - also in der Zahnhöhle (Pulpa) - eine Entzündung in Gange ist und schließlich an der Wurzelspitze austritt wird der Knochenabbau nicht nur einseitig vonstatten gehen, sondern zirkulär, d. h. er wird auch links und rechts von der Wurzel zu sehen sein. Bis dieser Knochenabbau sich bildlich darstellen lässt, dauert es seine Zeit und der Patient hat schon lange davor Schmerzen.

Ganz anders bei Implantaten. Da könnte bei dir nach Zahnextraktion (21) ungenügend Knochen labial (lippenseitig) vorhanden gewesen sein und bei 24 bukkal (wangenseitig). Oder eine zu dünne Knochenwand, oder instabile Knochenverhältnisse oder zu schräg gesetzt, usw.

Ein Frontzahnimplantat ist ca. 1,6 cm lang. Wird es entfernt, bildet sich sofort ein Blutpfropfen im unteren Bereich. Er verschließt die Wunde. Das Zahnfleisch darüber verschließt sich ebenfalls praktisch von alleine, da muss nicht genäht werden. So war es bei mir nach dem Verlust des ersten Implantats. Implatat raus, Wunde blieb offen, verschloss sich sofort. Beim zweiten Implantat (immer 11), wurde nach 5 schmerzvollen Jahren die Krone und das Abutment entfernt, um es von innen zu behandeln, sozusagen als "letzter Rettungsversuch" vor der Explantation. Im Hohlraum des Implantats wurde eine desinfinzierende Masse eingefüllt, aber das nach unten zeigende Loch blieb offen. So auch das Zahnfleisch. Das sei am besten meinte der ZA. Am nächsten morgen war es schon verschlossen (nach zwei Wochen war das Experiment beendet - ohne Erfolg)

Wenn die Entfernung der Implantate 21 und 24 ohne großen Knochenverlust vonstatten geht, kann man auf die Selbstheilungskräfte vertrauen. KEM wäre kontraindiziert, wegen Restkeime.