Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

CT-Planung für 8 Implantate

RS
RS

In allen 4 Kieferhälften sollen Implantate gesetzt werden ( 8 Stück )

Unter versicherungsschutz fallen die Aufwendungen für Zahnersatz ( Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate - jedoch nicht für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen ) einschließlich Vor- und Nachbehandlung und Reparaturen.

Die Zusatzversicherung lehnt die Kotenübernahme für die CT ab. Ebenso die Ä2675, da sie nach GOZ Kapitel K als Komplexleistung mit der GOZ 9100 abgegolten ist.

Ist das alles so richtig, und wann ist die Ä2575 angezeigt ?



RS
RS

Sorry, muss natürlich immer Ä2675 heißen.



Nachtigall
Nachtigall

Hallo RS,

ob und wann die GOÄ-Nummer 2675 neben 9100 GOZ angesetzt werden darf, weiß ich nicht. Dass der Verband der privaten Krankenversicherer das generell ablehnt, habe ich zwar gefunden, aber keine einschlägigien Gegenargumente (es gibt Seiten, die entsprechende Abrechnungstipps für Zahnarztpraxen versprechen, aber nur gegen Bares).

Ich selbst bin gesetzlich krankenversichert, habe aber auch noch eine private Zusatzversicherung von 50 Prozent.
Bei den 2 Computertomographien, die bei mir im Verlauf meiner "Implantatekarriere" gemacht wurden, hat die Zusatzversicherung beim ersten Mal geleistet (vielleicht versehentlich), jedoch beim zweiten Mal nicht.
Wenn man für solchen -gemessen an den Gesamtkosten - "Kleinkleckerskram" eine Erstattung durchsetzen will, wird man ggf. nicht um eine Klage herumkommen.

Ich habe dazu andere Ideen:

1. Um nähere Erläuterungen und eine weitere Überprüfung zu bitten, kostet außer dem Porto nichts.

2. Falls die CT nur ein Plan ist und noch nicht durchgeführt wurde (was ich kaum zu hoffen wage), könnte es sich sogar lohnen, Preise zu vergleichen!
Mein Zahnarzt war, bevor er kürzlich tatsächlich ein eigenes Strahleninstitut für Kopfaufnahmen gegründet hat, immer auf der Suche nach Orten, an denen die Aufnahmen mit den modernsten und strahlenärmsten Apparaten durchgeführt wurden. So kam es dazu, dass er mich beim ersten Mal in eine Praxis für Kiefer- und Gesichtschirurgie in der Nachbarstadt schickte und beim zweiten Mal in ein einem Krankenhaus angegliedertes Strahleninstitut an einem anderen Ort. Das erste Mal war mehr als doppelt so teuer wie das zweite Mal!

3. Die Kosten Ihrer Behandlung sollten Sie,falls Sie insgesamt auf größeren Beträgen "sitzenbleiben", wie es bei mir der Fall war, unbedingt (sofern Sie nicht aus irgendwelchen Gründen so gut wie keine Lohnsteuer zahlen müssen), als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer geltend machen!
Es wird zwar ein einkommens- und familienstandsabhängiger "zumutbarer Eigenanteil" abgezogen, aber zumindest für mich hat es sich gelohnt: der Staat hat sich tatsächlich auf diese Weise an meinen Ausgaben für meine Zähne beteiligt. Das kann ein Trost für Streichungen der Krankenversicherung sein.

Übrigens habe ich sofort nach Erhalt der entsprechenden Steuerbescheide Einspruch gegen den Abzug der "zumutbaren Eigenbeteiligung" eingelegt mit der Bitte, eine Entscheidung darüber bis zum Abschluss einiger derzeit anhängiger Gerichtsverfahren zu der Frage, inwieweit dieser Abzug verfassungsgenäß ist, zurückzustellen.
Meine Hoffnungen sind da nicht sehr groß, aber man will ja nichts versäumen.
Vielleicht ist es noch bis nächstes Jahr nicht entschieden, dann würde ich Ihnen das für den Steuerbescheid für 2013 auch empfehlen.
Zufällig verfüge ich über die Möglichkeit, den Fortgang der steuerlichen Seite der Angelegenheit im Auge zu behalten und werde an dieser Stelle gerne über den Ausgang berichten.

Freundliche Grüße
Nachtigall



Dr.Thilo Fechtig
Mitglied seit 14. 08. 2010
371 Beiträge

Hallo

weniger Strahlung, da völlig andere und modernere Technik hat immer das DVT (Digitale oder auch Dentale Volumen Tomographie) und kann als "Kiefer CT" des Zahnarztes bezeichnet werden.

Zur Abrechnung, anerkannt sind folgende Positionen:
Ä 5370 = Computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich gegebenenfalls einschließlich des kranio-zervikalen Übergangs

Ä5377 = Zuschlag für computergesteuerte Analyse einschließlich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion

Ä2675 = Vestibulumplastik hat nichts mit GOZ 9100 zu tun

Die Vestibulumplastik ist eine Eingriff, der nie zusammen mit dem Knochenaufbau gemacht wird. Durch diesen Eingriff wird das Zahnfleisch um das Implantat herum stabilisiert, damit es später nicht zu Entzündungen kommen kann und die Wange nicht am Implantatpfosten "scheuert".

Gruss
Dr.Fechtig, Dr. Starke und Kollegen
bei Waldshut / Süddeutschland



RS
RS

Ich möchte mich bei Nachtigall und Dr. Fechtig bedanken.

Die CT wurde schon gemacht( €243,93 )

Auf die Ä2675 bei 4 Knochenaufbauten werde ich verzichten. ( €455,76 )

Mal hören wie sich die Praxis dazu verhält.



Nachtigall
Nachtigall

Nun, Dr. Fechtig hat das mit Gebührenziffer 2675 GOÄ wunderbar erklärt und der erste Gedanke hätte natürlich sein müssen, dass Ihr Behandler auch in der Lage sein sollte, der Krankenversicherung die Zusammnhänge zu erklären bzw. ggf. seinen Heil- und Kostenplan abzuändern.

Meine erste Kopfaufnahme kostete 256,53 EUR und enthielt die von Dr. Fechtig angegebenen GOÄ-Ziffern 5370 (1,8fach) für die computergesteuerte Tomographie im Kopfbereich und 5377 (CT-Zuschlag 1,0fach). Sie wurde zum Zwecke prädiagnostischer Diagnostik im Vorfeld eines Knochenaufbaus im Oberkiefer angefertigt und, wie bereits erwähnt, von der Zusatzversicherung erstattet.

Von der zweiten Aufnahme habe ich keine Rechnung mehr, aber vom Betrag her (116,57 EUR) wird es wohl der Einfachsatz der Gebührenziffer 5370 GOÄ gewesen sein.
Und diese diente dem Zweck, eine Bohrschablone für die computergesteuerte Implantation von 6 Implantaten im Oberkiefer zu erstellen.

Keine Ahnung, ob die verschiedene Zielrichtung eine verschiedene Behandlung durch die Krankenversicherung rechtfertigte.

Viel Erfolg und möglichst geringe Verluste!

Nachtigall



RS
RS

Da die Behandlerin nicht bereit ist ihr Behandlungskonzept zu ändern wurde die CT ausgehändigt.

Nächste Woche ist ein Besprechungstermin in einer anderen Praxis.



dr.kaizwanzig
Mitglied seit 26. 04. 2008
429 Beiträge

Guten Tag,
wenn Sie jetzt glauben, alles richtig gemacht zu haben, dann gehen Sie ruhig in eine andere Praxis. Ich finde es richtig, dass die Behandlerin auf dem Konzept besteht, weil sie da absolut richtig liegt. Na klar können Sie jetzt von Praxis zu Praxis tingeln, bis Sie genau das zu hören bekommen, was Sie wollen. Gewissen- und ahungslose Zahnärzte gibt es wie Sand am Meer. Man muss sich immer die Frage stellen, sparen Sie letzten Endes etwas, oder zahlen Sie nachher nicht drauf, wenn die Nacharbeiten anfangen. Das ganze Forum ist voll von enttäuschten Patienten, weil elementare Dinge bei der implantologischen Versorgung missachtet wurden. Und falls Sie noch wissen wollen, was Nacharbeiten in meiner Praxis bedeutet: Alles raus und von vorne anfangen!!!
Mit besten Grüßen
Dr. Kai Zwanzig



Nachtigall
Mitglied seit 18. 01. 2010
15 Beiträge

Lieber Dr. Zwanzig,

soll das bedeuten, dss Sie Dr. Fechtig nicht darin zustimmen, dass die Gebührenziffer für die Vestibulumplastik nicht schon im Zusammenhang mit einem Knochenaufbau berechnet werden darf?

Freundliche Grüße
Nachtigall



RS
RS

Mein Freund hatte vor wenigen Wochen in der dortigen Praxis im Oberkiefer beidseitig Sinuslift.Weniger als eine Woche später wurde erst eine Seite, 3 Tage später die andere Seite jeweils über eine Stunde nachoperiert. So toll stelle ich mir das Behandlungskonzept nun doch nicht vor. Er war 16 Tage arbeitsunfähig. Tolle Verstibulumplastik, falls sie überhaupt gemacht wurde. Abgerechnet schon.

Sinuslift rechts und links über 3 Stunden OP. Nachoperation links über 1 Stunde, 3 Tage später auch rechts über 1 Stunde.

Nun ja, da wurde auch einiges geboten. Für so viel OP-Zeit muss man ja auch gerne bereit sein etwas mehr zu zahlen.

Dieses Vollprogramm möchte ich mir gerne ersparen.