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84 % Verlust von Implantaten

implantate.com Forum Forum 84 % Verlust von Implantaten

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  • #256709 Antworten
    robertwjansen
    Teilnehmer

    Hallo

    meine Geschichte ist natürlich viel länger, hier erst mal nur ganz kurz:

    Mir wurden im März 2009 von einem Zahnarzt in Marl 6 Implantate gesetzt, im März diesen Jahres hatte ich davon noch 4 übrig, worauf dann die Prothese angepast wurde.
    Nachdem Erhalt der Prothese verlor ich innerhalb von 6 Wochen weitere 3 Implantate, jetzt habe ich also von den 6 nur noch eines übrig.

    Eine second opinion wieß aus, daß ich dieses verbliebene wohl auch verlieren werde, weil es kaum mehr verankert ist im Kiefer.

    In einem Gespräch mit dem Zahnarzt habe ich zur gütlichen Lösung dieses Casus vorgeschlagen, die mir entstandenen Kosten zurück zu vergüten, sodaß ich die nun fällige vollständige neue Behandlung an anderer Selle ausführen lassen kann.
    Daraufhin erklärte er, er zahle nicht zurück, da er seine Leistung erbracht habe.

    Wohin kann ich mich wenden, was kann ich unternehmen, außer mich gleich an einen Rechtsanwalt zu wenden, was mich wiederum in erster Linie nur Geld kosten wird.

    Guter Rat erbeten

    #256710 Antworten
    zahedi
    Administrator

    Hallo,
    tatasächlich schuldet der Arzt nur die korrekte Behandlung und nicht den Erfolg. D.h. Sie müssten einen Behandlungsfehler nachweisen. Allerdings ist bei einem derart krassen Misserfolg nicht von einer einwandfreien Behandlung auszugehen.
    Sie sollten sich einen Gutachter z.B. über die zuständige Zahnärztekammer, vielleicht sogar besser über den BdiZ(.de) suchen. Da das alles mit vorzuverauslagenden Kosten verbunden ist, sollten Sie die kalkulieren und bei bestehender Rechtsschutzversicherung die Dienste eines Rechtsbeistandes in Anspruch nehmen.
    Gruß
    B. Zahedi

    Gruß
    B. Zahedi

    #256711 Antworten
    Uwe B.
    Teilnehmer

    Hallo Herr Jansen,

    das Ihnen keine Alternativen aufgezeigt wurden, deutet auf einen klassischen Fall von Fehlbehandlung hin, den es genauer zu untersuchen gilt und der Ihnen gute Chancen auf „Schadenersatz“ bescheren könnte. Wenn Sie an Hilfe Interesse haben, melden Sie sich bei mir und wir schauen gemeinsam, was man da machen könnte.

    Viele Grüße Uwe B.

    #256712 Antworten
    ohugo
    Teilnehmer

    Also…… Uwe B. Ist auch recht anonym.
    Ich denke, dass der Ratschlag von Kollegen Zahedi hier am Weitesten führt. Es macht keinen Sinn, hier bereits konkrete Anschuldigungen gegen den behandelnden Zahnarzt zu Verbreiten, ohne dass der tatsächliche Hergang der Behandlung auch nur ansatzweise klar wäre.
    Die Wahl zwischen Stegen und Locatoren haben Sie bspw. nur auf zweiteiligen Systemen.
    Dass hier etwas Grundlegendes schief gelaufen sein muss, ist klar. Ein Gutachter muss herausfinden, was. Sind Sie sicher, Herr Jansen, dass der Behandler jede Art von Kulanz oder Nachbesserung ablehnt?

    MfG

    O.nHugo

    #256713 Antworten
    Uwe B.
    Teilnehmer

    Natürlich stellt man sich nicht mit allen Daten vor, aber mit einem Namen kann ich denjenigen auch direkt ansprechen.
    Herr Jansen fragte nach Alternativen zu Gutachtern und bat um Hilfe. Ich bin kein Gutachter, auch kein Zahnarzt, arbeite aber mit solchen eng zusammen und könnte dort vermitteln, dass sich der Fall in seiner Gänze angesehen wird, um daraus eventuell Schlüsse ziehen zu können. Natürlich sollte sich Herr Jansen auch an die Kammern bzw. an seine Krankenkasse wenden, dies ist auch eine Möglichkeit.

    Grüße Uwe B.

    #256714 Antworten
    Uwe B.
    Teilnehmer

    Hallo Herr Hansen,

    es liest sich wie ein schlechter Krimi, um das mal vorsichtig auszudrücken. Zu Ihrer Frage. Ich bin kein Anwalt und kein Zahnarzt habe aber beruflich mit beiden zu tun. Ich habe durch meine Tätigkeit Kontakt zu mehreren hundert implantologisch tätigen Zahnärzten, welche teilweise schon länger als 10-15 Jahre implantologisch tätig sind. Außerdem arbeite ich mit einer der führenden Anwaltskanzleien für Zahnarztrecht in Deutschland eng zusammen und in dieser Verbindung könnte man prüfen, inwiefern Sie zu Ihrem Recht kommen können. Zunächst würde ich aber erst einmal ein paar erfahrene Zahnärzte darüber schauen lassen und deren Aussage abwarten, sofern Sie daran Interesse haben. Für eine weiteregehende Korrespondenz, können Sie mir gern an uwebraeutigam@gmx.de Ihre weiteren Fragen stellen.

    Grüße Uwe B.

    #256715 Antworten

    Sehr geehrter Herr Jansen,

    bitte gestatten Sie mir einige Anmerkungen.

    Wie Sie richtig zitieren schuldet ein Arzt eine korrekte Behandlung, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis. Die korrekte Behandlung schuldet er aber! Dazu gehört grundsätzlich natürlich auch eine adäquate Aufklärung zu Risiken, Alternativen, Art der geplanten Behandlung etc. Sind Sie als Patient der Meinung, eine Behandlung ist nicht korrekt durchgeführt worden, müssen Sie diese Anschuldigung natürlich nachweisen.

    Dass nicht das Ergebnis entscheidend ist ergibt sich aus dem Charakter des Behandlungsvertrages als Dienstvertrag. Auch Verträge mit Ihrem Rechtsanwalt wären übrigens Dienstverträge, er kann Sie nach bestem Wissen beraten, einen Erfolg vor Gericht könnte er nicht garantieren. Ich weiß nicht einmal, ob er die über 95%-ige Erfolgsquote ordentlicher Implantologen erreicht:-). Die von Ihnen als Vergleich genannte Autoreparatur wird hingegen im Rahmen eines Werkvertrages durchgeführt. Hierbei ist tatsächlich ein Ergebnis geschuldet.

    Bei der Aufklärung kommt Ihnen der Gesetzgeber aber sogar entgegen. Hier gilt Beweislastumkehr. Machen Sie also mangelhafte Aufklärung geltend, muss Ihr Behandler das Gegenteil beweisen. Das ist doch „verbraucherfreundlich“! Wer sich einem chirurgischen Eingriff unterzieht ohne sich über die Risiken unterrichten zu lassen, ohne die zu erwartenden Kosten schriftlich zu vereinbaren, der geht immerhin reichlich blauäugig mit sich um und sollte eigentlich auch ein wenig Selbstkritik in Betracht ziehen.

    Und was die zusammenrückenden Mediziner betrifft – dieses Forum ist von einem Zahnarzt gegründet worden, dieses Forum hat eine Garantie initiiert, die schon fast an die bei einer Autoreparatur erinnert (und viele bieten diese in ihren Praxen an!), in diesem Forum schreiben Zahnärzte ohne Honorar zu erhalten oft in erstaunlicher und hilfreicher Deutlichkeit. Es gibt sie also, die Guten :-)!

    Zu Ihrer Behandlung – ja , ich verstehe Ihre Verärgerung. Wenn Ihr Behandler das nicht versteht, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen, das muss dann ja kein langer Rechtsstreit werden.

    Sie hätten doch nach einer Aufklärung über das deutlich höhere Risiko von Miniimplantaten im Oberkiefer dieser Behandlung niemals zugestimmt. Also.

    Viele Grüße

    Dr.J.Wollschläger

    #256716 Antworten
    dr.kaizwanzig
    Teilnehmer

    Guten Tag,
    so etwas habe ich auch noch nicht erlebt, daß jemand in einem öffentlichen Forum zugibt, Schwarzarbeit bezahlt zu haben. Na Sie werden schon wissen, was Sie da tun!
    Mehr als den Kommentar von Kollege Zahedi hätte es wirklich nicht gebraucht, da steht alles drin, was Sie an Info benötigen. Gehen Sie zur zuständigen Zahnärztekammer, lassen sich die Namen einiger Gutachter geben und fahren dann dort hin.
    Hier werden Probleme gewälzt, die keiner von uns auf die Distanz auch nur annährend beurteilen kann. Das hat auch nix mit Bösartigkeit zu tun, es geht ganz einfach nicht!!!!
    Ich wünsche Ihnen für Ihre zahnmedizinische Zukunft alles erdenklich Gute.
    Mit besten Grüssen
    Dr. Kai Zwanzig
    Spezialist Implantololgie

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