Sehr geehrter Herr Jansen,
bitte gestatten Sie mir einige Anmerkungen.
Wie Sie richtig zitieren schuldet ein Arzt eine korrekte Behandlung, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis. Die korrekte Behandlung schuldet er aber! Dazu gehört grundsätzlich natürlich auch eine adäquate Aufklärung zu Risiken, Alternativen, Art der geplanten Behandlung etc. Sind Sie als Patient der Meinung, eine Behandlung ist nicht korrekt durchgeführt worden, müssen Sie diese Anschuldigung natürlich nachweisen.
Dass nicht das Ergebnis entscheidend ist ergibt sich aus dem Charakter des Behandlungsvertrages als Dienstvertrag. Auch Verträge mit Ihrem Rechtsanwalt wären übrigens Dienstverträge, er kann Sie nach bestem Wissen beraten, einen Erfolg vor Gericht könnte er nicht garantieren. Ich weiß nicht einmal, ob er die über 95%-ige Erfolgsquote ordentlicher Implantologen erreicht:-). Die von Ihnen als Vergleich genannte Autoreparatur wird hingegen im Rahmen eines Werkvertrages durchgeführt. Hierbei ist tatsächlich ein Ergebnis geschuldet.
Bei der Aufklärung kommt Ihnen der Gesetzgeber aber sogar entgegen. Hier gilt Beweislastumkehr. Machen Sie also mangelhafte Aufklärung geltend, muss Ihr Behandler das Gegenteil beweisen. Das ist doch „verbraucherfreundlich“! Wer sich einem chirurgischen Eingriff unterzieht ohne sich über die Risiken unterrichten zu lassen, ohne die zu erwartenden Kosten schriftlich zu vereinbaren, der geht immerhin reichlich blauäugig mit sich um und sollte eigentlich auch ein wenig Selbstkritik in Betracht ziehen.
Und was die zusammenrückenden Mediziner betrifft – dieses Forum ist von einem Zahnarzt gegründet worden, dieses Forum hat eine Garantie initiiert, die schon fast an die bei einer Autoreparatur erinnert (und viele bieten diese in ihren Praxen an!), in diesem Forum schreiben Zahnärzte ohne Honorar zu erhalten oft in erstaunlicher und hilfreicher Deutlichkeit. Es gibt sie also, die Guten :-)!
Zu Ihrer Behandlung – ja , ich verstehe Ihre Verärgerung. Wenn Ihr Behandler das nicht versteht, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen, das muss dann ja kein langer Rechtsstreit werden.
Sie hätten doch nach einer Aufklärung über das deutlich höhere Risiko von Miniimplantaten im Oberkiefer dieser Behandlung niemals zugestimmt. Also.
Viele Grüße
Dr.J.Wollschläger