Hat der Patient das Recht auf Verwahrlosung?


Leipzig/Magedburg. Das Thema Demenz steht im Mittelpunkt der 28. Jahrestagung der DGAZ (Deutsche Gesellschaft für Alterszahnmedizin) vom 3. bis 6. Mai 2018 in Magdeburg. Im Hotel Herrenkrug hofft die Präsidentin, Prof. Dr. Ina Nitschke, möglichst viele Mitglieder begrüßen zu können. Immerhin ist deren Zahl aktuell auf über 400 angestiegen.

Nachdem Martin Hendges als stellvertretender Vorsitzender der KZBV mit seinem Eröffnungsvortrag über aktuelle Entwicklungen in der Standespolitik eingehen wird und dabei sicher auch den Paragraphen 22a SGB V und seine Umsetzung ab Juli diesen Jahres würdigt, steht eine spannende Podiumsdiskussion an. "Einsatz mit 'Unterstützung' oder hat der Patient das Recht auf Verwahrlosung?", lautet die Frage, die Experten aus verschiedenen Fachrichtungen erörtern werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, am Freitagnachmittag der Vorstellung eines neuen Fahrzeugs für die mobile Betreuung beizuwohnen, das Zahnarzt Fechner nach seinen Vorstellungen dafür hat umbauen lassen.

Die Vorträge am Samstagvormittag beschäftigen sich mit "Formen und Stadien der Demenz" (Dr. Holger Jahn), "Anästhesie bei betagten Menschen lokal: - allgemein" (PD Dr. Ingrid Rundshagen) sowie "Dysphagie bei Menschen mit Demenz" (Dr. Jörg Edgar Bohlender). Am Nachmittag folgen verschiedene Workshops. In diesen Arbeitsgruppen geht es u.a. um den Umgang mit Demenz (Dr. Greta Barbe) sowie "Das neue Präventionsmanagement - § 22a" (Dr. Cornelius Haffner / Prof. Dr. Christoph Benz) sowie "Praktische Erfahrungen in einer speziellen Einrichtung für Menschen mit Demenz" (Dr. Nicole Primas). Außerdem gibt DGAZ-Pressesprecher und Redakteur Markus Brakel Tipps für das Verfassen eines Presseartikels. Daran schließen sich Mitgliederversammlung und gemeinsames Abendessen an. Zum Abschluss am Sonntagvormittag werden die Ergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt und diskutiert.

Letzte Aktualisierung am Donnerstag, 12. April 2018