Warnung der Konsensuskonferenz vor der Aufnahme der Implantologie in den BEMA


Nachdem das Betreiben der Kassen und KZBV, die Implantologie auf der geplanten Sitzung des Erweiterten Bewertungsausschusses am 5.11.03 in den BEMA aufzunehmen, jetzt bekannt wurde, trafen sich die Mitglieder der Konsensukonferenz Implantologie zu einer außerordentlichen Sitzung zu diesem brisanten Thema.

Alle Präsidenten der Mitgliedsorganisationen warnen mit eiliger Empfehlung vor Erweiterungen von Leistungen und damit zur Aufnahme der Implantologie in den BEMA.

 

Die fast einmalige Vollzähligkeit aller Präsidenten und Vorsitzenden

der wissenschaftlichen und berufspolitischen Gesellschaften (BDIZ, BDO,

DGI; DGMKG und DGZI) der Konsensuskonferenz Implantologie (KK) bei der

kurzfristig einberufenen Außerordentlichen Konferenz am 29. Oktober 03

in Frankfurt macht deutlich, wie geschlossen die Fachorganisationen

hinter der von ihnen gemeinsam gefassten Empfehlung an den Erweiterten

Bewertungsauschuß stehen. Diesem wird dringend anempfohlen, den

vorgesehenen BEMA Teil 6 nicht aufzunehmen in den Katalog der

GKV-Leistungen. Die Begründung der Konsensuskonferenz Implantologie im

Einzelnen:

1. Die Aufnahme eines BEMA Teil 6 für die Ausnahmeindikationen des § 28

Abs. 2 Satz 9 SGB V ist nicht sachdienlich. Die in der Praxis

vorkommenden Fallgestaltungen sind - soweit sie überhaupt ambulant

behandelt werden - so unterschiedlich und in ihren Schwierigkeitsgraden

inhomogen, dass eine Beschreibung in einer vertragszahnärztlichen

Gebührenordnung ihnen nicht gerecht wird. Da es sich insgesamt um eine

verschwindend geringe Fallzahl handelt, besteht auch kein Bedarf,

hierfür die gesamte Implantatchirurgie als Teil des BEMA zu

beschreiben.

2. Die von der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen

gemeinsam erarbeitete Analogbewertung der implantologischen Leistungen

ist ausreichend als Grundlage für die Abrechnung dieser Fälle und hat

in der Vergangenheit zu keinen Schwierigkeiten geführt.

3. Das GMG schreibt für den Zahnersatz ab 2005 die Einführung der

Abrechnung auf Festzuschussbasis vor. Der Bewertungsausschuss hat die

sog. K-Positionen mit Wirkung vom 1.1.2004 aus dem BEMA herausgenommen

und auf die Abrechenbarkeit nach GOÄ / GOZ verwiesen. Die

Ausnahmeindikationen weisen demgegenüber absolut marginale Fallzahlen

auf. Es ist vor der gesetzlichen Entwicklung unverständlich, dass die

Leistungsbeschreibung im BEMA entgegen diesen Tendenzen erfolgen soll.

4. Die Konsensuskonferenz Implantologie rät dem Ausschuss dringend

davon ab, den vorgesehenen BEMA Teil 6 aufzunehmen und weit über seinen

gesetzlichen Auftrag hinaus Leistungen im BEMA zu beschreiben, die mit

den in Richtlinien geregelten Ausnahmetatbeständen nichts zu tun haben.



Die Konsensuskonferenz Implantologie will mit dem Ergebnis dieser

Sondersitzung in die aktuellen, kurz vor Abschluß stehenden

Verhandlungen über den neuen BEMA hilfreich eingreifen, einer weiteren

Belastung des Gesundheitssystems entgegenwirken und Schaden für die

Leistungserbringer in der Zahnheilkunde abwenden – der späte Termin der

Sitzung erklärt sich aus dem Umstand, dass der BDIZ/EDI als

Organisationsbüro der KK erst in der vergangenen Woche darüber Kenntnis

erhielt, dass dem Gemeinsamen Bewertungsausschuß ein seitens der KZBV

mitverfasstes Papier zur Entscheidung vorliegen soll, das die Aufnahme

von implantologischen Leistungen in den BEMA beinhaltet.

Wissenschaftliche Mitglieder der KK machten dabei deutlich, dass man

sich in der Regel bei politischen Diskussionen zurückhalte,

unterstützten bei diesem für die Implantologie derart wichtigen Thema

aber alle oben genannten Aspekte einhellig mit den Berufsverbänden.


Für Rückfragen der Redaktionen: Dr. Helmut B. Engels, Vorsitzender des

BDIZ/EDI und Vorsitz der Konsensuskonferenz Implantologie, Tel.: 0228 /

9359244

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999