Vom 7. BDIZ/EDI-Symposium am 14./15.11. im Hilton/Köln


finden sie hier kompakt alle Infos zur Veranstaltung, zu Themen und Referenten:

• Implantologie kompakt: Behandlung – Abrechnung – juristische Aspekte

• Ehrenmedaille des BDIZ/EDI an Professor Spiekermann

• Vortrag Körpersprache von Samy Molcho

• Mitgliederversammlung des BdiZ mit grosser Zustimmung für die Leistung des Vorstands

 

Implantologie kompakt: Behandlung – Abrechnung – juristische Aspekte


Mit seinem neuen Konzept für implantologische Fortbildung konnte der

BDIZ/EDI für sein 7. Symposium in Köln einen großen Erfolg verbuchen:

Mit über 230 zahlenden Besuchern war der Saal überfüllt, zusätzliche

Sitzplätze mussten in den Gängen geschaffen werden. Die Themen

Gegenwart und Zukunft der Implantologie – in vielen Facetten - bewegen

ganz offensichtlich die Behandler in den Praxen.


Mit oder gegen den Wind? Wachsende Rationierung und ihre Folgen

Den Gruß der Stadt Köln überbrachte Bürgermeisterin Renate Canisius –

mit persönlicher Implantat-Erfahrung („ich weiss, wovon ich spreche“).

Sie bezeichnete die Implantologie als Brückenschlag zwischen

restaurativer und prophylaxeorientierter Zahnheilkunde und damit als

einen Bereich, den es zu unterstützen gelte.

Mit der Überstützung der Implantologie – wie immer diese gemeint war –

sieht es nach Ansicht von Referent Prof. Dr. Wolfgang Richter

allerdings nicht sehr aufbauend aus. Humorig, eher sarkastisch zeigte

er auf, welchen Weg die gesundheitliche Versorgung geht und wohin der

Trend führt. Prägend für die Zukunft der Versorgung sei nicht die

Politik, sondern die sozioökonomische Lage, da diese die ethische

Werteskala diktiert. Weil Innovation für alle nicht finanzierbar sei,

bestimmt das Thema Rationierung mit allen ethischen Konsequenzen die

Diskussionen und Entscheidungen der Zukunft. Bereits jetzt zeige sich

der Kampf der Gruppeninteressen im enger werdenden Finanz-Korsett:

Raucher gegen Nichtraucher, Dünne gegen Dicke, Ältere gegen Jüngere.

Das GMG sei nichts anderes als ein Instrument zur

Ressourcenorientierung, das sich massiv in den ehemals freien

Berufsstand und seine Therapiefreiheit einmische. In Abwandlung eines

bekannten Spruches meinte Prof. Richter: „Erst wenn der letzte Arzt

bankrott ist und der letzte Zahnarzt nicht mehr praktiziert, werdet ihr

merken, dass Kassenfunktionäre und Politiker nicht behandeln können!“

Begrenzten Mitteln stehen Innovationen gegenüber, die - wie z.B. die

Biotechnologie - völlig neue Behandlungstechniken ermöglichen.

Fortschritt macht Medizin nicht billiger, sondern zwingt zur

Entscheidung zwischen Innovation und Rationierung. Beachtlich sei der

große Trend-Erfolg von Kosmetik und Wellness, bedingt durch das

Bedürfnis der Menschen nach Attraktivität: „weil Sie es sich wert

sind“. Die Bereitschaft Geld auszugeben sei also durchaus vorhanden.

Den Implantologen gab Prof. Richter mit auf den Weg, die Praxispolitik

zu prüfen und gegebenenfalls an den neuen Entwicklungen auszurichten:

„Die Windrichtung können wir nicht ändern – aber die Segel selbst

setzen. Wir müssen entweder in den Praxen das Verkaufen lernen – oder

bald die Praxis verkaufen.“


Implantologische Versorgung in Behandlung, Abrechnung und vor Gericht

Drei der häufigsten Implantat-Indikationen wurden so komplett

beleuchtet, dass immer der Behandlungsfall, die jeweiligen

Abrechnungspositionen und juristische Aspekte von drei Referenten

zugleich übermittelt wurden. Den zahnärztlichen Referenten standen

dabei Abrechnungsexpertin Sabine Schmidt und der Justiziar des BDIZ/EDI

Dr. Thomas Ratajczak zur Seite. Dieses Konzept gab dem Kongress-Saal

eine fast schulische Atmosphäre – viele Teilnehmer schrieben fleißig

mit und beteiligten sich mit detaillierten Nachfragen. „Alles“ wollte

man mitnehmen: Als sich abzeichnete, dass Themen und Fragen den

Zeitrahmen überdehnten, stimmte das Auditorium für „Verlängerung“. Das

Arrangement der Inhalte erhielt so großes Lob, dass der BDIZ/EDI diese

Struktur bei weiteren Tagungen erneut anbieten wird.


Einzelzahnversorgung: Der stellvertretende Vorsitzende des BDIZ/EDI,

Christian Berger, spannte den Bogen von der Anamnese über Befunde und

Diagnostik hin zur Chirurgie, Prothetik und Nachsorge. Er zeigte die

einzelnen Behandlungsschritte, die von Sabine Schmidt mit Tipps zu GOZ

und GOÄ ergänzt wurden. Beispiel: Schmidt empfahl, für die Beratung die

Ä3 „eingehende Beratung“ abzurechnen und nicht die minder bewertete Ä1.

Dr. Ratajczak betonte die Bedeutung des Aspektes „Indikation“. Wenn

eine Behandlung kontraindiziert sei – z.B. wegen zu erwartendem hohen

Misserfolgsrisiko – könne auch auf Wunsch keine Behandlung durchgeführt

werden, sie gelte als Behandlungsfehler. Berger wies u.a. auch darauf

hin, dass es Probleme mit nicht-deutschsprachigen Patienten

hinsichtlich der Aufklärung und der entsprechenden Dokumentation geben

könne: „In vielen Kulturen wird auf die Frage, ob man die Aufklärung

verstanden habe, mit Ja geantwortet, weil man dem Zahnarzt gegenüber

nicht unhöflich sein will.“ Es sei daher sinnvoll, in solchen Fällen

genau aufzulisten, in welchen Einzelschritten die Aufklärung erfolgt

sei, u.a. „Implantat gezeigt“, „kenntlich gemacht, wo es hin soll“,

„Einwilligung des Patienten“. Im Bereich chirurgische Versorgung

erklärte Schmidt, dass die GOZ 902 für die Überprüfung der

Knochenkavität auch mehrmals abrechenbar sei. Dr. Ratajczak warnte

davor, auftretende Behandlungsprobleme zu überspielen: „Informieren Sie

Ihren Patienten sofort! Später sieht das nach Verheimlichung aus, das

wird bei juristischen Auseinandersetzungen problematisch!“ Das

Referententeam riet dringend dazu, auch eine „Sicherungsaufklärung“ mit

Hinweisen auf Recall und Hygiene zu leisten und zu dokumentieren.


Zahnloser Unterkiefer: In einem recht launigen Vortrag machte Dr.

Philippe D. Ledermann seinem Ruf als Schweizer Urgestein der

Implantologie alle Ehre – und war sich schon mit seinen Startworten der

Sympathie aller Kongressteilnehmer sicher: „Hinsichtlich Ihrer

Tarifsorgen sind wir in unseren Praxen in der Schweiz geradezu im

Schlaraffenland – ich beneide Sie nicht!“ Es gebe in der Schweiz

Komplett-Positionen („Da ist auch das Husten zwischendurch noch

dabei...“), nicht Einzelpositionen wie in Deutschland. Er wunderte sich

auch über manche deutschen Begriffe: „Stummelsteg? Bei uns heisst das

Extensionssteg. Stummelsteg klingt so billig, wie kriegsbeschädigt.“

Generell ziehe er ein Implantat einer endodontischen Behandlung vor:

„Da weiss ich doch, dass das funktioniert!“ Er zeigte, dass bei

finanzschwachen Patienten auch mit zwei Implantaten eine zufrieden

stellende Versorgung des Unterkiefers möglich sei, wiewohl er generell

für vier Implantate plädiere. Bei funktionsstabiler Schienung habe er

gute Erfahrungen mit der Sofortbelastung gemacht („das schreiben auch

andere Kollegen, sogar die Österreicher“). Schmidt wies bei den

Abrechnungspositionen für UK-Versorgung u.a. darauf hin, dass eine

mehrfach aufgeführte Position 517 (Abformung mit individuellem Löffel)

von den Krankenkassen mit Hinweis auf „1 x pro Fall“ oft

herausgestrichen werde, dennoch 1 x pro Kiefer abgerechnet werden könne.


Freiendversorgung im Oberkiefer mit Sinuslift: Dr. Dr. Peter A. Ehrl

bezeichnete den Sinuslift als „mittlerweile Standard in einer

chirurgischen Praxis“. Er halte eine 3-D-Diagnostik für sehr hilfreich

für die spätere Planung. Auf entsprechende Nachfragen aus dem Publikum

meinte Dr. Ratajczak, dass es bereits Gutachter gäbe, die heute eine

solche Technik forderten – juristisch sei hier aber noch keine Regelung

fixiert. Er meinte mit Blick auf die Marketingpolitik einiger

Hersteller, sie forcierten den Bedarf in den Praxen durch Hinweis auf

mögliche Risiken von Diagnosefehlern wegen Nichtdiagnostik. Dr.

Ledermann kritisierte: „Zunehmend sagen uns die Juristen und die

Industrie, welche Technik wir einsetzen müssen..!“ Die DGZMK, warf

Prof. Dr. Dr. Spiekermann ein, hielte in einer neueren Stellungnahme

ein CT nur in Ausnahmefällen für nötig.

Schmidt erklärte zu Abrechnungsaspekten, ein Sinuslift sei nicht als

Komplettleistung, sondern in Einzelschritten abzurechnen. Schlecht

geregelt sei in der GOZ die Abrechenbarkeit von Materialkosten.

Verbrauchmaterialien seien keine „Praxiskosten“ und nicht mit der

Praxismiete gleichzusetzen. Von Erstattern oft gestrichen würden

sterile Einmalimplantatbohrer und –fräsen, trotzdem seien sie

abrechenbar und zu bezahlen. Als problematisch erweist sich der von der

PKV geforderte „Herstellernachweis“ – man könne, so Schmidt, auf

„Sammelbestellung“ hinweisen. Auf keinen Fall solle – warnte Dr.

Ratajczak – der Zahnarzt sich in Schreiben an die PKV mit dieser

auseinandersetzen: „Schreiben hilft nicht. Da hilft nur eine Klage.“

Dr. Ehrl wies auf entsprechende Hinweise im BDIZ-Gutachterhandbuch hin:

„Seit wir uns danach richten, haben wir mit der Versicherung keine

Probleme mehr.“ Abschliessend fragte Dr. Ehrl, auf was man den

Patienten denn sonst noch alles hinweisen müsse. Dr. Ratajczak: „Auf

alles – und das aus gesetzlichen Gründen auch in einem für den

Patienten verständlichen Deutsch.“


Juristische Stolpersteine und Fallen bei Richtlinien und Leitlinien:

Dr. Ratajczak betonte den hohen Verbindlichkeitscharakter von

Richtlinien und Leitlinien. Wo es sie gäbe, sei der

Entscheidungsspielraum des Zahnarztes begrenzt. Mit dem

Entscheidungsrisiko entstehe in der Konsequenz auch ein Fehler-Risiko,

das immer beim Zahnarzt läge. Dies sei bei „Standards“ genauso zu

sehen.

Im Gegensatz zu Richtlinien und Standards seien Leitlinien „verfasst

und erlassen durch jeden, der sich dafür zuständig hält“. Es gäbe sogar

Leitlinien von Psychologen für die Behandlung von Erkrankungen des

Kausystems. Auch wenn immer wieder zu lesen sei, dass Leitlinien

unverbindlich seien (auch die BZÄK vermittle den Eindruck), sei dem

keineswegs so. Wer von „good medical practice“ abweiche, müsse darüber

aufklären und dies gut begründen. Die vom BDIZ/EDI herausgegebene

bewusst so bezeichnete „Qualitätsleitlinie Implantologie“ dagegen habe

sich in der Praxis bewährt und daher durchgesetzt. Schwierig sei es mit

„Empfehlungen und Stellungsnahmen“: Sie böten dem Behandler auf den

ersten Eindruck die Möglichkeit, sein eventuell veraltetes Wissen für

die Urteilsbildung aufzufrischen- aber auch hier zeige sich durchaus

eine mögliche juristische Relevanz. Dr. Ratajczak warnte: „Wer

Leitlinien nicht sorgfältig formuliert, kreiert vor allem Klagefälle

wegen Behandlungsfehler!“



Ehrenmedaille des BDIZ/EDI an Professor Spiekermann


Mit der diesjährigen Ehrenmedaille des BDIZ/EDI – traditionell zum

Abschluß des Symposiums überreicht – wurde Prof. Dr. Dr. Dr. Hubertus

Spiekermann am 15. November 2003 in Köln für seine besonderen

Verdienste in der Implantologie ausgezeichnet. In seiner Laudatio

meinte BDIZ/EDI-Ehrenmitglied Prof. h.c. Dr. Egon Brinkmann,

Spiekermann habe früh die Implantologie als eine wichtige

Behandlungsmethode für die Patienten erkannt. „Sie haben mit dazu

beigetragen“, so Brinkmann, „dass die Bedeutung der Implantologie so

gewachsen ist und ihre heutige große Rolle erreicht hat.“ Prof.

Spiekermann habe, die Innovationen der Praktiker anerkennend, die

Implantologie an die Hochschule geholt, das Verfahren geprüft und die

Spreu vom Weizen getrennt. Seit der Gründung des BDIZ/EDI habe

Spiekermann vertrauensvoll mit dem Verband zusammengearbeitet und bei

wirtschaftlichen Fragen auf dessen Kompetenz zurückgegriffen. In seiner

kleinen Dankesrede betonte Prof. Spiekermann, dass seiner Position nach

die Implantologie in die Praxis gehöre: „Das war immer mein Standpunkt

und ich bleibe dabei!“ Als begleitendes persönliches Geschenk

überreichte BDIZ/EDI-Vorsitzender Dr. Helmut B. Engels einen Gutschein

über 2 Dutzend Hühner: Damit erweiterte der Implantologenverband den

Bestand des Bauernhofes, Hobby des Hochschulprofessors.



Vortrag Körpersprache von Samy Molcho – ein Hit beim 7. BDIZ/EDI-Symposium


Der berühmte Pantomime und Körpersprachen-Experte Prof. Samy Molcho

riet bei seinem Tages-Seminar anlässlich des 7. BDIZ/EDI-Symposiums in

Köln den Zahnärzten mit ihren Teams, bei der Kommunikation mit den

Patienten dessen nonverbale Signale nicht zu unterschätzen. Gerade bei

Beratungsgesprächen rund um (Molcho: „teure“) Implantate sei es nötig,

eine Wohlfühl- und Vertrauensathmosphäre zu schaffen und den Patienten

quasi auf gleicher Augenhöhe anzusprechen. „Wenn er Ihnen zustimmt,

aber seine Fuße angespannt nach oben zeigen, dann blockt er Sie in

Wahrheit ab – Sie werden bei ihm nichts erreichen, wenn Sie den Zugang

zu ihm nicht ändern“, so Molcho. Bestimmte Körpersignale verrieten, was

der Mund und die Wörter oft verbergen würden: Abwehr. Auch verschränkte

Arme, eine nach hinten geneigte Körperhaltung zeige, dass derzeit kein

Einverständnis mit dem Behandler und seinen Vorschlägen erreichbar sei.

„Wenn Sie ihn ganz verschrecken wollen, schauen Sie den Patienten mit

vorgeneigtem Kopf über Ihre Lesebrille an – damit machen Sie ihm

unbewusst klar, dass Sie ‚der Boss’ sind und Sie Distanz halten.“ Viel

besser sei es, den Kopf etwas seitlich zu neigen – das zeige Offenheit

und führe leichter zu Vertrauen. Anders als es oft in der verbalen

Kommunikation möglich sei, vermittelten Körperhaltung und weitere

Signale wie Bekleidung wesentliche Hinweise auf die Persönlichkeit des

Patienten und damit auch Grundlagen, ihm auf individuelle Art

entgegenzukommen. „Wenn der Patient steht und dies in leicht

vorgebeugter Haltung, dann ist er eher dynamisch, ein bisschen in Eile

–mit einer sich über viele Monate hinstreckende Therapie können Sie ihn

nur verschrecken. Andererseits würden Sie einen Patienten, der eine

eher nach hinten gedehnte Haltung zeigt, überfordern, wenn Sie ihn mit

einer sehr kurzfristigen Behandlungsfolge überrollen: Er ist eher

bedächtig, betont mit seiner Körperhaltung sein Bedürfnis nach Distanz

und braucht Zeit für Entscheidungen und Entwicklungen.“ Auch ein Blick

auf die Schuhe zeige, welche Werte der Patient in seinem Leben

bevorzuge – praktische oder chice Modelle wiesen den Weg auch für die

Kommunikation über die Art des Zahnersatzes. Für eine stabile

Compliance sei es erforderlich, dass der Patient fest hinter seiner

Entscheidung stehe – dies wiederum bedinge, dass er sie „geerdet, mit

festem Boden unter seinen Füßen“ getroffen hat: „Wenn er auf dem

Behandlungsstuhl liegt und seine Füße in der Luft hängen, kann er das

nicht. Was immer er in dieser Position bestätigt, muss nicht wirklich

seinen Wünschen und Zielen entsprechen.“ Für ganz wesentlich in unserer

multikulturellen Gesellschaft erachtete es der Körpersprachenexperte,

dass man „Körperfremdsprachen“ beherrsche: „Wenn einem hierzulande

einer bei einer Unterhaltung nicht ins die Augen sieht, wird man

mißtraurisch: Der andere ist offenbar nicht ehrlich und aufrecht. In

anderen Kulturen bedeutet ‚ins Auge schauen’ aber Macht und

Aggressivität, bis hin zu Angriff. Wenn einem die türkische Helferin

oder der arabische Patient also mit gebeugtem Kopf zuhört, dürfen Sie

davon ausgehen, dass Ihnen Achtung und Ehre gezollt wird – und nicht

etwa Abwehr.“ Für das Behandlungszimmer empfahl er, die Position des

Patienten so zu arrangieren, dass er zur Tür schauen könne, wo

Behandler und Teammitarbeiter den Raum betreten. „Wenn Sie sich von

hinten annähern, ist das wie anschleichen und führt zu einem Unwohlsein

des Patienten.“ Wo dies nicht geändert werden könne, empfahl Samy

Molcho, von einem anderen Berufszweig zu lernen: „Machen Sie es doch

wie der Friseur - bringen einen Spiegel so an, dass der Patient Sie

kommen sieht.“

Die hervorragende Stimmung bei der Veranstaltung und der Wunsch des

Publikums nach Wiederholung liessen den BDIZ/EDI-Vorsitzenden Dr.

Helmut B. Engels um ein Wiederkommen des Pantomimen beim nächsten

Symposium bitten. Samy Molcho hat dies fest zugesagt, der BDIZ/EDI

verbucht bereits jetzt erste „Platzreservierungswünsche“ für den

Kongress 2004.



Mitgliederversammlung mit grosser Zustimmung für die Leistung des Vorstands


Mit großer Zustimmung seiner Verbandsmitglieder kann der

BDIZ/EDI-Vorstand seine Politik weiter fortsetzen. Insbesondere für

sein spontanes und herzhaftes Engagement gegen Aufnahme der

Implantologie in den BEMA erhielt der Verband per spontanem Applaus

Dank und Motivation zugleich im Rahmen seiner diesjährigen

Mitgliederversammlung in Köln. Protest entwickelte sich gegen die

bekannt gewordene Zustimmung von DGI-Repräsentanten zu den

KZBV-Bestrebungen, zahlreiche implantologische Maßnahmen in den Kanon

der GKV-Leistungen aufzunehmen. Man wolle, so einige

Verbandsmitglieder, bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung der

DGI in Göttingen die dafür Verantwortlichen entsprechend befragen.

Vorsitzender Dr. Helmut B. Engels hatte zuvor über die vielfältigen

politischen und serviceorientierten Leistungen des Verbandes im

vorausgegangenen Jahr berichtet, u.a. über den erfolgreichen Fortgang

der Europaarbeit und die große Akzeptanz der vom stellvertretenden

Vorsitzenden Christian Berger überarbeiteten Website www.bdiz.de, die

derzeit rund 130.000 Ticks pro Monat verzeichnet.


Mitgliederstatus und Nachwahl-Ergebnisse

Bereinigt – also nach Abgleich von Austritt, Tod und Eintritt – hat der

BDIZ/EDI derzeit rund 2550 Mitglieder mit implantologischer Kompetenz

und Erfahrung. Der Vorstand kann mit einstimmiger Unterstützung seiner

Mitglieder den Haushaltsplan 2004 umsetzen und wurde ebenso einstimmig

für das Jahr 2002 entlastet. Die in diesem Zeitraum erwirtschafteten

Überschüsse sollen nicht zuletzt für eine Intensivierung der

wissenschaftlichen Arbeit des Verbandes eingesetzt werden.

Diesem Weg gab die Mitgliederversammlung auch durch die

Aufgabenveränderung im Vorstand und Nachwahl der ausgeschiedenen

Vorstandsmitglieder ihre einstimmige Unterstützung:

Neu im Vorstand des BDIZ/EDI sind als Beisitzerin mit dem Amt der

Vorstandsreferentin für Öffentlichkeitsarbeit PD Dr. Monika Laaß,

Berlin, deren Praxis auch Lehrpraxis der Charité ist, ebenfalls als

Beisitzer neu in den Vorstand gewählt wurde Prof. Dr. Dr. E. Joachim

Zöller, Universität zu Köln. Mit dem Amt des Generalsekretariats

beauftragt wurde die bisherige Schriftführerin ZÄ Marlies Bartels

(Euskirchen) und mit dem Amt des Schriftführers der bisherige Beisitzer

Dr. Hans-Joachim Nickenig (Troisdorf).

Dr. Engels dankte den Mitgliedern für die „hervorragende Wahl und

Verjüngung“ – man werde, so prophezeite er, von diesem mit so vielen

individuellen Kompetenzen ausgestatteten und hervorragend zusammen

arbeitenden Vorstand noch viel hören.


Weitere Informationen:

Geschäftsstelle BDIZ/EDI

Am Kurpark 5

53177 Bonn

Mail: BDIZeV@t-online.de

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999