finden sie hier kompakt alle Infos zur Veranstaltung, zu Themen und Referenten:
• Implantologie kompakt: Behandlung – Abrechnung – juristische Aspekte
• Ehrenmedaille des BDIZ/EDI an Professor Spiekermann
• Vortrag Körpersprache von Samy Molcho
• Mitgliederversammlung des BdiZ mit grosser Zustimmung für die Leistung des Vorstands
Implantologie kompakt: Behandlung – Abrechnung – juristische Aspekte
Mit seinem neuen Konzept für implantologische Fortbildung konnte der
BDIZ/EDI für sein 7. Symposium in Köln einen großen Erfolg verbuchen:
Mit über 230 zahlenden Besuchern war der Saal überfüllt, zusätzliche
Sitzplätze mussten in den Gängen geschaffen werden. Die Themen
Gegenwart und Zukunft der Implantologie – in vielen Facetten - bewegen
ganz offensichtlich die Behandler in den Praxen.
Mit oder gegen den Wind? Wachsende Rationierung und ihre Folgen
Den Gruß der Stadt Köln überbrachte Bürgermeisterin Renate Canisius –
mit persönlicher Implantat-Erfahrung („ich weiss, wovon ich spreche“).
Sie bezeichnete die Implantologie als Brückenschlag zwischen
restaurativer und prophylaxeorientierter Zahnheilkunde und damit als
einen Bereich, den es zu unterstützen gelte.
Mit der Überstützung der Implantologie – wie immer diese gemeint war –
sieht es nach Ansicht von Referent Prof. Dr. Wolfgang Richter
allerdings nicht sehr aufbauend aus. Humorig, eher sarkastisch zeigte
er auf, welchen Weg die gesundheitliche Versorgung geht und wohin der
Trend führt. Prägend für die Zukunft der Versorgung sei nicht die
Politik, sondern die sozioökonomische Lage, da diese die ethische
Werteskala diktiert. Weil Innovation für alle nicht finanzierbar sei,
bestimmt das Thema Rationierung mit allen ethischen Konsequenzen die
Diskussionen und Entscheidungen der Zukunft. Bereits jetzt zeige sich
der Kampf der Gruppeninteressen im enger werdenden Finanz-Korsett:
Raucher gegen Nichtraucher, Dünne gegen Dicke, Ältere gegen Jüngere.
Das GMG sei nichts anderes als ein Instrument zur
Ressourcenorientierung, das sich massiv in den ehemals freien
Berufsstand und seine Therapiefreiheit einmische. In Abwandlung eines
bekannten Spruches meinte Prof. Richter: „Erst wenn der letzte Arzt
bankrott ist und der letzte Zahnarzt nicht mehr praktiziert, werdet ihr
merken, dass Kassenfunktionäre und Politiker nicht behandeln können!“
Begrenzten Mitteln stehen Innovationen gegenüber, die - wie z.B. die
Biotechnologie - völlig neue Behandlungstechniken ermöglichen.
Fortschritt macht Medizin nicht billiger, sondern zwingt zur
Entscheidung zwischen Innovation und Rationierung. Beachtlich sei der
große Trend-Erfolg von Kosmetik und Wellness, bedingt durch das
Bedürfnis der Menschen nach Attraktivität: „weil Sie es sich wert
sind“. Die Bereitschaft Geld auszugeben sei also durchaus vorhanden.
Den Implantologen gab Prof. Richter mit auf den Weg, die Praxispolitik
zu prüfen und gegebenenfalls an den neuen Entwicklungen auszurichten:
„Die Windrichtung können wir nicht ändern – aber die Segel selbst
setzen. Wir müssen entweder in den Praxen das Verkaufen lernen – oder
bald die Praxis verkaufen.“
Implantologische Versorgung in Behandlung, Abrechnung und vor Gericht
Drei der häufigsten Implantat-Indikationen wurden so komplett
beleuchtet, dass immer der Behandlungsfall, die jeweiligen
Abrechnungspositionen und juristische Aspekte von drei Referenten
zugleich übermittelt wurden. Den zahnärztlichen Referenten standen
dabei Abrechnungsexpertin Sabine Schmidt und der Justiziar des BDIZ/EDI
Dr. Thomas Ratajczak zur Seite. Dieses Konzept gab dem Kongress-Saal
eine fast schulische Atmosphäre – viele Teilnehmer schrieben fleißig
mit und beteiligten sich mit detaillierten Nachfragen. „Alles“ wollte
man mitnehmen: Als sich abzeichnete, dass Themen und Fragen den
Zeitrahmen überdehnten, stimmte das Auditorium für „Verlängerung“. Das
Arrangement der Inhalte erhielt so großes Lob, dass der BDIZ/EDI diese
Struktur bei weiteren Tagungen erneut anbieten wird.
Einzelzahnversorgung: Der stellvertretende Vorsitzende des BDIZ/EDI,
Christian Berger, spannte den Bogen von der Anamnese über Befunde und
Diagnostik hin zur Chirurgie, Prothetik und Nachsorge. Er zeigte die
einzelnen Behandlungsschritte, die von Sabine Schmidt mit Tipps zu GOZ
und GOÄ ergänzt wurden. Beispiel: Schmidt empfahl, für die Beratung die
Ä3 „eingehende Beratung“ abzurechnen und nicht die minder bewertete Ä1.
Dr. Ratajczak betonte die Bedeutung des Aspektes „Indikation“. Wenn
eine Behandlung kontraindiziert sei – z.B. wegen zu erwartendem hohen
Misserfolgsrisiko – könne auch auf Wunsch keine Behandlung durchgeführt
werden, sie gelte als Behandlungsfehler. Berger wies u.a. auch darauf
hin, dass es Probleme mit nicht-deutschsprachigen Patienten
hinsichtlich der Aufklärung und der entsprechenden Dokumentation geben
könne: „In vielen Kulturen wird auf die Frage, ob man die Aufklärung
verstanden habe, mit Ja geantwortet, weil man dem Zahnarzt gegenüber
nicht unhöflich sein will.“ Es sei daher sinnvoll, in solchen Fällen
genau aufzulisten, in welchen Einzelschritten die Aufklärung erfolgt
sei, u.a. „Implantat gezeigt“, „kenntlich gemacht, wo es hin soll“,
„Einwilligung des Patienten“. Im Bereich chirurgische Versorgung
erklärte Schmidt, dass die GOZ 902 für die Überprüfung der
Knochenkavität auch mehrmals abrechenbar sei. Dr. Ratajczak warnte
davor, auftretende Behandlungsprobleme zu überspielen: „Informieren Sie
Ihren Patienten sofort! Später sieht das nach Verheimlichung aus, das
wird bei juristischen Auseinandersetzungen problematisch!“ Das
Referententeam riet dringend dazu, auch eine „Sicherungsaufklärung“ mit
Hinweisen auf Recall und Hygiene zu leisten und zu dokumentieren.
Zahnloser Unterkiefer: In einem recht launigen Vortrag machte Dr.
Philippe D. Ledermann seinem Ruf als Schweizer Urgestein der
Implantologie alle Ehre – und war sich schon mit seinen Startworten der
Sympathie aller Kongressteilnehmer sicher: „Hinsichtlich Ihrer
Tarifsorgen sind wir in unseren Praxen in der Schweiz geradezu im
Schlaraffenland – ich beneide Sie nicht!“ Es gebe in der Schweiz
Komplett-Positionen („Da ist auch das Husten zwischendurch noch
dabei...“), nicht Einzelpositionen wie in Deutschland. Er wunderte sich
auch über manche deutschen Begriffe: „Stummelsteg? Bei uns heisst das
Extensionssteg. Stummelsteg klingt so billig, wie kriegsbeschädigt.“
Generell ziehe er ein Implantat einer endodontischen Behandlung vor:
„Da weiss ich doch, dass das funktioniert!“ Er zeigte, dass bei
finanzschwachen Patienten auch mit zwei Implantaten eine zufrieden
stellende Versorgung des Unterkiefers möglich sei, wiewohl er generell
für vier Implantate plädiere. Bei funktionsstabiler Schienung habe er
gute Erfahrungen mit der Sofortbelastung gemacht („das schreiben auch
andere Kollegen, sogar die Österreicher“). Schmidt wies bei den
Abrechnungspositionen für UK-Versorgung u.a. darauf hin, dass eine
mehrfach aufgeführte Position 517 (Abformung mit individuellem Löffel)
von den Krankenkassen mit Hinweis auf „1 x pro Fall“ oft
herausgestrichen werde, dennoch 1 x pro Kiefer abgerechnet werden könne.
Freiendversorgung im Oberkiefer mit Sinuslift: Dr. Dr. Peter A. Ehrl
bezeichnete den Sinuslift als „mittlerweile Standard in einer
chirurgischen Praxis“. Er halte eine 3-D-Diagnostik für sehr hilfreich
für die spätere Planung. Auf entsprechende Nachfragen aus dem Publikum
meinte Dr. Ratajczak, dass es bereits Gutachter gäbe, die heute eine
solche Technik forderten – juristisch sei hier aber noch keine Regelung
fixiert. Er meinte mit Blick auf die Marketingpolitik einiger
Hersteller, sie forcierten den Bedarf in den Praxen durch Hinweis auf
mögliche Risiken von Diagnosefehlern wegen Nichtdiagnostik. Dr.
Ledermann kritisierte: „Zunehmend sagen uns die Juristen und die
Industrie, welche Technik wir einsetzen müssen..!“ Die DGZMK, warf
Prof. Dr. Dr. Spiekermann ein, hielte in einer neueren Stellungnahme
ein CT nur in Ausnahmefällen für nötig.
Schmidt erklärte zu Abrechnungsaspekten, ein Sinuslift sei nicht als
Komplettleistung, sondern in Einzelschritten abzurechnen. Schlecht
geregelt sei in der GOZ die Abrechenbarkeit von Materialkosten.
Verbrauchmaterialien seien keine „Praxiskosten“ und nicht mit der
Praxismiete gleichzusetzen. Von Erstattern oft gestrichen würden
sterile Einmalimplantatbohrer und –fräsen, trotzdem seien sie
abrechenbar und zu bezahlen. Als problematisch erweist sich der von der
PKV geforderte „Herstellernachweis“ – man könne, so Schmidt, auf
„Sammelbestellung“ hinweisen. Auf keinen Fall solle – warnte Dr.
Ratajczak – der Zahnarzt sich in Schreiben an die PKV mit dieser
auseinandersetzen: „Schreiben hilft nicht. Da hilft nur eine Klage.“
Dr. Ehrl wies auf entsprechende Hinweise im BDIZ-Gutachterhandbuch hin:
„Seit wir uns danach richten, haben wir mit der Versicherung keine
Probleme mehr.“ Abschliessend fragte Dr. Ehrl, auf was man den
Patienten denn sonst noch alles hinweisen müsse. Dr. Ratajczak: „Auf
alles – und das aus gesetzlichen Gründen auch in einem für den
Patienten verständlichen Deutsch.“
Juristische Stolpersteine und Fallen bei Richtlinien und Leitlinien:
Dr. Ratajczak betonte den hohen Verbindlichkeitscharakter von
Richtlinien und Leitlinien. Wo es sie gäbe, sei der
Entscheidungsspielraum des Zahnarztes begrenzt. Mit dem
Entscheidungsrisiko entstehe in der Konsequenz auch ein Fehler-Risiko,
das immer beim Zahnarzt läge. Dies sei bei „Standards“ genauso zu
sehen.
Im Gegensatz zu Richtlinien und Standards seien Leitlinien „verfasst
und erlassen durch jeden, der sich dafür zuständig hält“. Es gäbe sogar
Leitlinien von Psychologen für die Behandlung von Erkrankungen des
Kausystems. Auch wenn immer wieder zu lesen sei, dass Leitlinien
unverbindlich seien (auch die BZÄK vermittle den Eindruck), sei dem
keineswegs so. Wer von „good medical practice“ abweiche, müsse darüber
aufklären und dies gut begründen. Die vom BDIZ/EDI herausgegebene
bewusst so bezeichnete „Qualitätsleitlinie Implantologie“ dagegen habe
sich in der Praxis bewährt und daher durchgesetzt. Schwierig sei es mit
„Empfehlungen und Stellungsnahmen“: Sie böten dem Behandler auf den
ersten Eindruck die Möglichkeit, sein eventuell veraltetes Wissen für
die Urteilsbildung aufzufrischen- aber auch hier zeige sich durchaus
eine mögliche juristische Relevanz. Dr. Ratajczak warnte: „Wer
Leitlinien nicht sorgfältig formuliert, kreiert vor allem Klagefälle
wegen Behandlungsfehler!“
Ehrenmedaille des BDIZ/EDI an Professor Spiekermann
Mit der diesjährigen Ehrenmedaille des BDIZ/EDI – traditionell zum
Abschluß des Symposiums überreicht – wurde Prof. Dr. Dr. Dr. Hubertus
Spiekermann am 15. November 2003 in Köln für seine besonderen
Verdienste in der Implantologie ausgezeichnet. In seiner Laudatio
meinte BDIZ/EDI-Ehrenmitglied Prof. h.c. Dr. Egon Brinkmann,
Spiekermann habe früh die Implantologie als eine wichtige
Behandlungsmethode für die Patienten erkannt. „Sie haben mit dazu
beigetragen“, so Brinkmann, „dass die Bedeutung der Implantologie so
gewachsen ist und ihre heutige große Rolle erreicht hat.“ Prof.
Spiekermann habe, die Innovationen der Praktiker anerkennend, die
Implantologie an die Hochschule geholt, das Verfahren geprüft und die
Spreu vom Weizen getrennt. Seit der Gründung des BDIZ/EDI habe
Spiekermann vertrauensvoll mit dem Verband zusammengearbeitet und bei
wirtschaftlichen Fragen auf dessen Kompetenz zurückgegriffen. In seiner
kleinen Dankesrede betonte Prof. Spiekermann, dass seiner Position nach
die Implantologie in die Praxis gehöre: „Das war immer mein Standpunkt
und ich bleibe dabei!“ Als begleitendes persönliches Geschenk
überreichte BDIZ/EDI-Vorsitzender Dr. Helmut B. Engels einen Gutschein
über 2 Dutzend Hühner: Damit erweiterte der Implantologenverband den
Bestand des Bauernhofes, Hobby des Hochschulprofessors.
Vortrag Körpersprache von Samy Molcho – ein Hit beim 7. BDIZ/EDI-Symposium
Der berühmte Pantomime und Körpersprachen-Experte Prof. Samy Molcho
riet bei seinem Tages-Seminar anlässlich des 7. BDIZ/EDI-Symposiums in
Köln den Zahnärzten mit ihren Teams, bei der Kommunikation mit den
Patienten dessen nonverbale Signale nicht zu unterschätzen. Gerade bei
Beratungsgesprächen rund um (Molcho: „teure“) Implantate sei es nötig,
eine Wohlfühl- und Vertrauensathmosphäre zu schaffen und den Patienten
quasi auf gleicher Augenhöhe anzusprechen. „Wenn er Ihnen zustimmt,
aber seine Fuße angespannt nach oben zeigen, dann blockt er Sie in
Wahrheit ab – Sie werden bei ihm nichts erreichen, wenn Sie den Zugang
zu ihm nicht ändern“, so Molcho. Bestimmte Körpersignale verrieten, was
der Mund und die Wörter oft verbergen würden: Abwehr. Auch verschränkte
Arme, eine nach hinten geneigte Körperhaltung zeige, dass derzeit kein
Einverständnis mit dem Behandler und seinen Vorschlägen erreichbar sei.
„Wenn Sie ihn ganz verschrecken wollen, schauen Sie den Patienten mit
vorgeneigtem Kopf über Ihre Lesebrille an – damit machen Sie ihm
unbewusst klar, dass Sie ‚der Boss’ sind und Sie Distanz halten.“ Viel
besser sei es, den Kopf etwas seitlich zu neigen – das zeige Offenheit
und führe leichter zu Vertrauen. Anders als es oft in der verbalen
Kommunikation möglich sei, vermittelten Körperhaltung und weitere
Signale wie Bekleidung wesentliche Hinweise auf die Persönlichkeit des
Patienten und damit auch Grundlagen, ihm auf individuelle Art
entgegenzukommen. „Wenn der Patient steht und dies in leicht
vorgebeugter Haltung, dann ist er eher dynamisch, ein bisschen in Eile
–mit einer sich über viele Monate hinstreckende Therapie können Sie ihn
nur verschrecken. Andererseits würden Sie einen Patienten, der eine
eher nach hinten gedehnte Haltung zeigt, überfordern, wenn Sie ihn mit
einer sehr kurzfristigen Behandlungsfolge überrollen: Er ist eher
bedächtig, betont mit seiner Körperhaltung sein Bedürfnis nach Distanz
und braucht Zeit für Entscheidungen und Entwicklungen.“ Auch ein Blick
auf die Schuhe zeige, welche Werte der Patient in seinem Leben
bevorzuge – praktische oder chice Modelle wiesen den Weg auch für die
Kommunikation über die Art des Zahnersatzes. Für eine stabile
Compliance sei es erforderlich, dass der Patient fest hinter seiner
Entscheidung stehe – dies wiederum bedinge, dass er sie „geerdet, mit
festem Boden unter seinen Füßen“ getroffen hat: „Wenn er auf dem
Behandlungsstuhl liegt und seine Füße in der Luft hängen, kann er das
nicht. Was immer er in dieser Position bestätigt, muss nicht wirklich
seinen Wünschen und Zielen entsprechen.“ Für ganz wesentlich in unserer
multikulturellen Gesellschaft erachtete es der Körpersprachenexperte,
dass man „Körperfremdsprachen“ beherrsche: „Wenn einem hierzulande
einer bei einer Unterhaltung nicht ins die Augen sieht, wird man
mißtraurisch: Der andere ist offenbar nicht ehrlich und aufrecht. In
anderen Kulturen bedeutet ‚ins Auge schauen’ aber Macht und
Aggressivität, bis hin zu Angriff. Wenn einem die türkische Helferin
oder der arabische Patient also mit gebeugtem Kopf zuhört, dürfen Sie
davon ausgehen, dass Ihnen Achtung und Ehre gezollt wird – und nicht
etwa Abwehr.“ Für das Behandlungszimmer empfahl er, die Position des
Patienten so zu arrangieren, dass er zur Tür schauen könne, wo
Behandler und Teammitarbeiter den Raum betreten. „Wenn Sie sich von
hinten annähern, ist das wie anschleichen und führt zu einem Unwohlsein
des Patienten.“ Wo dies nicht geändert werden könne, empfahl Samy
Molcho, von einem anderen Berufszweig zu lernen: „Machen Sie es doch
wie der Friseur - bringen einen Spiegel so an, dass der Patient Sie
kommen sieht.“
Die hervorragende Stimmung bei der Veranstaltung und der Wunsch des
Publikums nach Wiederholung liessen den BDIZ/EDI-Vorsitzenden Dr.
Helmut B. Engels um ein Wiederkommen des Pantomimen beim nächsten
Symposium bitten. Samy Molcho hat dies fest zugesagt, der BDIZ/EDI
verbucht bereits jetzt erste „Platzreservierungswünsche“ für den
Kongress 2004.
Mitgliederversammlung mit grosser Zustimmung für die Leistung des Vorstands
Mit großer Zustimmung seiner Verbandsmitglieder kann der
BDIZ/EDI-Vorstand seine Politik weiter fortsetzen. Insbesondere für
sein spontanes und herzhaftes Engagement gegen Aufnahme der
Implantologie in den BEMA erhielt der Verband per spontanem Applaus
Dank und Motivation zugleich im Rahmen seiner diesjährigen
Mitgliederversammlung in Köln. Protest entwickelte sich gegen die
bekannt gewordene Zustimmung von DGI-Repräsentanten zu den
KZBV-Bestrebungen, zahlreiche implantologische Maßnahmen in den Kanon
der GKV-Leistungen aufzunehmen. Man wolle, so einige
Verbandsmitglieder, bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung der
DGI in Göttingen die dafür Verantwortlichen entsprechend befragen.
Vorsitzender Dr. Helmut B. Engels hatte zuvor über die vielfältigen
politischen und serviceorientierten Leistungen des Verbandes im
vorausgegangenen Jahr berichtet, u.a. über den erfolgreichen Fortgang
der Europaarbeit und die große Akzeptanz der vom stellvertretenden
Vorsitzenden Christian Berger überarbeiteten Website www.bdiz.de, die
derzeit rund 130.000 Ticks pro Monat verzeichnet.
Mitgliederstatus und Nachwahl-Ergebnisse
Bereinigt – also nach Abgleich von Austritt, Tod und Eintritt – hat der
BDIZ/EDI derzeit rund 2550 Mitglieder mit implantologischer Kompetenz
und Erfahrung. Der Vorstand kann mit einstimmiger Unterstützung seiner
Mitglieder den Haushaltsplan 2004 umsetzen und wurde ebenso einstimmig
für das Jahr 2002 entlastet. Die in diesem Zeitraum erwirtschafteten
Überschüsse sollen nicht zuletzt für eine Intensivierung der
wissenschaftlichen Arbeit des Verbandes eingesetzt werden.
Diesem Weg gab die Mitgliederversammlung auch durch die
Aufgabenveränderung im Vorstand und Nachwahl der ausgeschiedenen
Vorstandsmitglieder ihre einstimmige Unterstützung:
Neu im Vorstand des BDIZ/EDI sind als Beisitzerin mit dem Amt der
Vorstandsreferentin für Öffentlichkeitsarbeit PD Dr. Monika Laaß,
Berlin, deren Praxis auch Lehrpraxis der Charité ist, ebenfalls als
Beisitzer neu in den Vorstand gewählt wurde Prof. Dr. Dr. E. Joachim
Zöller, Universität zu Köln. Mit dem Amt des Generalsekretariats
beauftragt wurde die bisherige Schriftführerin ZÄ Marlies Bartels
(Euskirchen) und mit dem Amt des Schriftführers der bisherige Beisitzer
Dr. Hans-Joachim Nickenig (Troisdorf).
Dr. Engels dankte den Mitgliedern für die „hervorragende Wahl und
Verjüngung“ – man werde, so prophezeite er, von diesem mit so vielen
individuellen Kompetenzen ausgestatteten und hervorragend zusammen
arbeitenden Vorstand noch viel hören.
Weitere Informationen:
Geschäftsstelle BDIZ/EDI
Am Kurpark 5
53177 Bonn
Mail: BDIZeV@t-online.de