Neue Umfrage: Gewährleistung in der Implantologie?


Mit dem Ziel der Qualitätssicherung haben sich Fachgesellschaften und Berufsverbände im Rahmen der Konsensuskonferrenz (www.Konsensuskonferenz-Implantologie.de) auf Aus- und Weiterbildungkriterien für den sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt geeinigt.

 

Mit dem Ziel der Qualitätssicherung haben sich Fachgesellschaften und Berufsverbände im Rahmen der Konsensuskonferrenz (www.Konsensuskonferenz-Implantologie.de) auf Aus- und Weiterbildungkriterien für den sogenannten Tätigkeitsschwerpunkt geeinigt. Allerdings ist dieser für den Patienten kaum vom Tätigkeitsschwerpunkt oder Interessensschwerpunkt, wie sie von den Zahnärztekammern vergeben werden, zu unterscheiden. Es ist zudem zu diskutieren, in wiefern ein Curriculum alleine die Qualität der Implantologie in der Praxis sichern kann. Jeder weiß, dass sich Qualität unter anderem im Umfang einer Garantie widerspiegelt. Dies ist auch in der Implantologie kein Neuland, denn viele qualitätsbewusste Implantologen geben schon seit langem Gewährleistung (Garantie ist in der Medizin nicht möglich) für die Einheilung bis hin zum Verbleib von 8 Jahren und mehr. Die Bestimmungen sind dabei individuell nach den Erfahrungen und Möglichkeiten in der eigenen Praxis gestaltet. Kann es Sinn machen, Umfang und Kriterien allgemein zu definieren, um so etwas wie ein"Garantiesiegel" für Patienten zu schaffen? Was muß ich als Behandler bedenken? Was sollte die Industrie tun? Wir hoffen auf eine rege Diskussion zu einem Thema, das wohl jeden Implantologen angeht.

 

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 30. November 1999