Checkliste für ambulante Vollnarkosen in der zahnärztlichen Praxis


Zahnbehandlungen, insbesondere chirurgische Eingriffe, sind bei Patienten nicht sehr beliebt. Der Eingriff kann trotz örtlicher Betäubung, u.a. aufgrund der mit der OP verbundenen Geräusche und Vibrationen, oder aber auch wegen einer unzureichenden Anästhesietiefe in vielen Fällen sehr unangenehm sein. Die meisten Patienten würden daher am liebsten gar nichts von einem Eingriff mitbekommen.

Die Lösung: Patienten können ambulant in speziell ausgerüsteten OP-Räumen der Praxis in Vollnarkose behandelt werden. Bei Menschen, bei denen eine Lokalanästhesie nicht wirkt, bei Allergien gegen Lokalanästhetika, bei geistiger Behinderung sowie Phobien oder auch auf Verlangen (Selbstzahler) ist dies möglich. Bei bestimmten anderen allgemeinmedizinischen Voraussetzungen ist eine ambulante Behandlung unter Vollnarkose nicht möglich. In solchen Fällen müssen diese Patienten stationär aufgenommen werden, wenn eine Behandlung unter Vollnarkose angestrebt oder indiziert ist. Doch kann ein Patient darauf vertrauen, dass sein Operateur auch bei Komplikationen für alle Fälle gerüstet ist?

Der leitende Oberarzt der Klinik für Anästhesiologie der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf, Prof. Dr. med. Olaf Picker, betont, dass die ambulante Durchführung einer Vollnarkose keine Einschränkung der Patientensicherheit bedeuten dürfe.Um die Risiken einer ambulanten Narkose für sich oder Ihre Angehörigen einschätzen zu können, bot er einen Fragenkatalog an, mit dem Patienten vor jeder Narkose prüfen könnten, ob in der durchführenden Praxis die Qualitätsstandards eingehalten werden könnten.Folgende Checkliste mit vier Fragestellungen soll Patienten bei ihrer Entscheidungsfindung unterstützen:

1. Sind sowohl Operateur, als auch Narkosearzt während der Operation anwesend?

Zur Erklärung: Die Anästhesie nach Facharztstandard ist für den Patienten von großer Bedeutung. Daher empfiehlt sich die Frage, ob neben der Fachpflegekraft auch zwei Ärzte während der Narkose zugegen sind, während des Eingriffs sollte neben dem Operateur grundsätzlich noch ein Narkosearzt zugegen sein.

2. Wird der Narkosearzt von einer speziell qualifizierten Fachpflegekraft unterstützt?

3. Gibt es einen sogenannten Aufwachraum für operierte Patienten? Und ist dort eine Fachpflegekraft ständig anwesend, um die Sicherheit der Patienten zu kontrollieren?

Zur Erklärung: Nach dem Eingriff wird der Patient in einen Aufwachraum überführt, in dem er zunächst an Geräte zur Überprüfung der Vitalfunktionen (Blutdruck, Kreislauf etc.) angeschlossen wird. Die Kontrolle des Gesundheitszustandes des Patienten wird dort während des Aufenthaltes in der Praxis immer wieder von einer Fachpflegekraft überprüft.

4. Ist die Geräteausstattung auf dem neusten Stand und erfüllt sie die Mindestanforderungen?

 

Quelle: 
Prof. Dr. med. Olaf Picker, Vortrag auf dem Kongress der Deutschen Gesellschaft für Implantologie (DGI) am 28.11.2014 in Düsseldorf.


Letzte Aktualisierung am Montag, 08. Dezember 2014