Das kostet ein Stiftaufbau

Ein Stiftaufbau ist ein Verankerungselement, das in den wurzelbehandelten, stark zerstörten Zahn eingesetzt wird, um darauf eine Krone tragfähig aufzubauen — der eigene Zahn bleibt also erhalten. Genau hier liegt der Unterschied zum Implantat: Der Stiftaufbau rettet den vorhandenen Zahn, das Implantat ersetzt einen bereits verlorenen Zahn durch eine künstliche Wurzel im Kieferknochen.

Diese Seite erklärt, was ein Stiftaufbau kostet, wann die gesetzliche Krankenkasse sich beteiligt, was als Privatleistung anfällt — und ab wann statt eines Stiftaufbaus ein Implantat die sinnvollere Entscheidung ist.

Stiftaufbau oder Implantat — worin liegt der Unterschied?

Stiftaufbau und Implantat werden häufig verwechselt, sind aber zwei grundverschiedene Behandlungen mit sehr unterschiedlichen Kosten. Die folgende Übersicht ordnet beide gegenüber:

Stiftaufbau Implantat
Ziel Eigenen, wurzelbehandelten Zahn erhalten Verlorenen Zahn ersetzen
Voraussetzung Zahn ist erhaltungswürdig Zahn ist nicht erhaltungswürdig / bereits verloren
Verankerung Im Wurzelkanal des eigenen Zahns Künstliche Wurzel im Kieferknochen
Kostenbereich Dreistellig (Stiftaufbau + Krone) Vierstellig (Implantat + Suprakonstruktion)
Kassenbeteiligung Festzuschuss für Stift + Krone Nur Festzuschuss für die Krone (Suprakonstruktion)

implantate.com-Empfehlung: Solange der Zahn erhaltungswürdig ist, ist der Stiftaufbau die biologisch und finanziell erste Wahl. Das Implantat tritt erst an, wenn der Zahn nicht mehr zu retten ist.

Wann ist ein Stiftaufbau notwendig?

Ein Stiftaufbau wird notwendig, wenn ein wurzelbehandelter Zahn so viel Substanz verloren hat, dass eine Krone allein keinen sicheren Halt findet. Der Stift verankert den künstlichen Stumpfaufbau im Wurzelkanal und gibt der Krone die nötige Stabilität. Er ist damit kein eigenständiger Zahnersatz, sondern Teil der Kette Wurzelbehandlung → Stiftaufbau → Krone.

Entscheidend für die Prognose ist weniger das Stiftmaterial als der Ferrule-Effekt: ein zirkulärer Mantel von mindestens 2 mm Restzahnsubstanz oberhalb der Kronenpräparation. Fehlt diese Fassung, ist die Prognose schlecht — dann stellt sich oft schon die Frage nach dem Implantat.

Ausführlich zu Verfahren, Ferrule, Behandlungsablauf und Studienlage: Lexikon-Eintrag Stiftaufbau.

Konfektioniert oder gegossen: die beiden Bauweisen

Bei der Stiftversorgung unterscheidet man zwei grundsätzliche Bauweisen, die sich in Aufwand, Material und Kosten unterscheiden:

Variante Herstellung Einsatz
Konfektionierter Stift Vorgefertigt (Titan, Glasfaser), direkt am Behandlungsstuhl eingesetzt und mit Aufbaumaterial ergänzt Standardfall, eine Sitzung
Gegossener Stiftaufbau Individuell im Dentallabor passgenau gegossen (Metall), zweite Sitzung nötig Sehr große Defekte, ovale oder weite Wurzelkanäle

Der Glasfaserstift hat sich im Standardfall durchgesetzt: Sein Elastizitätsmodul liegt nahe am natürlichen Dentin, er ist zahnfarben und biomechanisch günstig. Der gegossene Metallstift bleibt die Reservelösung für sehr große Defekte oder spezielle Pfeilersituationen.

Was zahlt die Krankenkasse? Die Regelversorgung nach BEMA

Der Stiftaufbau ist Kassenleistung, wenn der Zahn erhaltungswürdig ist und ein metallischer Stift mit herkömmlicher Zementierung verwendet wird. Abgerechnet wird über den BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen):

BEMA-Position Leistung Bewertung
18a Stiftaufbau, konfektionierter Stift 50 Punkte
18b Stiftaufbau, gegossener Stift 80 Punkte

Das zahnärztliche Honorar ergibt sich aus Punktzahl × regionalem KZV-Punktwert (größenordnung 1,20–1,30 €). Für 18b sind das rund 96–104 €, beim gegossenen Aufbau kommen die Laborkosten hinzu.

Kassenleistung sind ausschließlich metallische Stifte (Titan, Edelmetall) mit konventioneller Zementierung. Sobald ein Glasfaserstift oder eine adhäsive Befestigung gewählt wird, fällt der Aufbau in die private Gebührenordnung (GOZ).

Regelleistung oder Privatleistung? Abrechnung nach GOZ

Ob die Kasse direkt mit dem Zahnarzt abrechnet oder eine Privatrechnung mit Festzuschuss-Abzug erstellt wird, entscheidet sich nicht am Versichertenstatus, sondern an Material und Befestigung:

  • Regelleistung — metallischer Stift (Titan, Edelmetall) mit konventioneller Zementierung. Abrechnung über BEMA 18a/18b direkt mit der Kasse, für den Stift kein Eigenanteil.
  • Gleichartige Versorgung — Glasfaser-, Karbon- oder Keramikstift bzw. adhäsive Befestigung. Privatabrechnung nach GOZ; die Kasse zahlt trotzdem den Festzuschuss, der Rest ist Eigenanteil.

Die relevanten GOZ-Positionen und ihre Bewertung (Punktwert 5,62421 Cent):

GOZ Leistung 2,3-fach 3,5-fach
2195 Schraubenaufbau / Glasfaserstift (300 Pkt) 38,81 € 59,05 €
2190 gegossener Aufbau mit Stiftverankerung (450 Pkt) 58,21 € 88,58 €
2180 plastischer Aufbau / Kompositkern (150 Pkt) 19,40 € 29,53 €
2197 adhäsive Befestigung (130 Pkt) 16,82 € 25,59 €

Beim Glasfaserstift wird typischerweise 2195 mit der Aufbaufüllung 2180 und der adhäsiven Befestigung 2197 kombiniert. 2180 ist neben 2190 nicht ansetzbar; 2180, 2190 bzw. 2195 sind je Zahn nur einmal berechenbar. Der Stift selbst und das Aufbaumaterial kommen als Material nach § 10 GOZ hinzu.

Der Steigerungsfaktor

Der Rechnungsbetrag hängt vom Steigerungsfaktor ab. Der 2,3-fache Satz bildet den durchschnittlichen Aufwand ab, bis 3,5-fach ist mit schriftlicher Begründung möglich (z. B. erschwerte Kanalgeometrie). Darüber hinaus nur per Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ — etwa in spezialisierten Endo- oder Mikroskoppraxen, dann liegen die Beträge entsprechend höher.

Material- und Laborkosten

Neben dem zahnärztlichen Honorar fallen Material- und Laborkosten an, die nach § 10 GOZ getrennt ausgewiesen werden. Der Unterschied zwischen den beiden Bauweisen ist hier am größten:

Variante Material/Labor Größenordnung
Konfektioniert (Glasfaser) Glasfaserstift + Aufbaukomposit ca. 20 €
Gegossen (Labor) Modellation, Gießen, Edelmetall/NEM ca. 200 € (tageskursabhängig)

Beim konfektionierten Glasfaserstift bleibt der Materialanteil klein. Beim gegossenen Aufbau dominieren Labor- und Edelmetallkosten den Gesamtpreis.

Festzuschuss der Krankenkasse 2026

Unabhängig davon, ob der Stiftaufbau als Kassen- oder Privatleistung erfolgt, gewährt die gesetzliche Krankenkasse einen befundbezogenen Festzuschuss. Er richtet sich nach der Bauweise des Stifts:

Befund 1.4 — konfektionierter metallischer Stiftaufbau

Festzuschuss 1.4 für einen Stiftaufbau (Stand 2026)

BonusheftFestzuschuss
60% (ohne Bonusheft)50,11€
70% Bonus (5 Jahre Bonusheft)58,46€
75% Bonus (10 Jahre Bonusheft)62,64€
Härtefall (100%)83,52€

Befund 1.4: Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines konfektionierten metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Befund 1.5 — gegossener metallischer Stiftaufbau

Festzuschuss 1.5 für einen gegossenen Stiftaufbau (Stand 2026)

BonusheftFestzuschuss
60% (ohne Bonusheft)150,94€
70% Bonus (5 Jahre Bonusheft)176,10€
75% Bonus (10 Jahre Bonusheft)188,68€
Härtefall (100%)251,57€

Befund 1.5: Endodontisch behandelter Zahn mit Notwendigkeit eines gegossenen metallischen Stiftaufbaus mit herkömmlichen Zementierungsverfahren, je Zahn

Der Grund-Festzuschuss deckt 60 % der Regelversorgungskosten ab. Mit lückenlos geführtem Bonusheft erhöht er sich auf 70 % (5 Jahre) bzw. 75 % (10 Jahre). Im Härtefall trägt die Kasse 100 % der Regelversorgungskosten — nicht der tatsächlich gewählten Versorgung.

Die ausführliche Erklärung des Festzuschuss-Systems beim Stiftaufbau steht auf der Seite Festzuschuss für einen Stiftaufbau.

Beispielrechnung: Glasfaserstift am Frontzahn

Szenario: wurzelkanalbehandelter Frontzahn 21, ca. ein Drittel koronale Substanz erhalten, geplante Vollkeramikkrone als gleichartige Versorgung. Glasfaserstift, adhäsiv befestigt, Kompositkern, GOZ-Faktor 3,5.

Position Beschreibung Betrag
GOZ 2195 (3,5-fach) Stiftaufbau, Glasfaserstift 59,05 €
GOZ 2180 (3,5-fach) plastischer Aufbau / Kompositkern 29,53 €
GOZ 2197 (3,5-fach) adhäsive Befestigung 25,59 €
§ 10 GOZ Glasfaserstift + Komposit (Material) ca. 15–20 €
Zwischensumme Stiftaufbau ≈ 130–135 €

Davon zieht die Kasse den Festzuschuss Befund 1.4 ab (siehe Tabelle oben). Hinzu kommt anschließend die Krone (GOZ 2200 ff. + Laborkosten, ebenfalls abzüglich Festzuschuss).

Beispielrechnung: gegossener Stiftaufbau (Regelversorgung)

Der gegossene Stiftaufbau in Regelversorgung wird zahnärztlich über BEMA 18b abgerechnet. Der entscheidende Kostenunterschied liegt im Labor:

Position Betrag
BEMA 18b zahnärztliches Honorar (80 Pkt × KZV-Punktwert) ca. 96–104 €
Labor- und Materialanteil (Modellation, Gießen, Edelmetall/NEM) ca. 200 € (tageskursabhängig)

Der wesentliche Kostentreiber ist das Labor: Beim konfektionierten Glasfaserstift fällt nur ca. 20 € Materialkosten an, beim gegossenen Aufbau rund 200 € zusätzlich — bei vergleichbarem zahnärztlichem Aufwand. Das erklärt, warum der Glasfaserstift heute der Standardfall ist.

Worauf Sie bei der Rechnung achten sollten

Beim Lesen der Rechnung lohnt ein zweiter Blick. Diese Punkte führen in der Praxis am häufigsten zu Unklarheiten:

  1. GOZ 2195 und 2190 am selben Zahn — das ist alternativ, nicht kumulativ. Entweder plastischer oder gegossener Aufbau.
  2. GOZ 2197 doppelt — die adhäsive Befestigung ist nur einmal je Aufbau ansetzbar.
  3. 3,5-fach als „Höchstsatz“ — 3,5 ist die Obergrenze der Begründungsspanne nach § 5, nicht der Honorardeckel. Darüber hinaus greift nur eine Honorarvereinbarung nach § 2.
  4. Honorarvereinbarung ohne Schriftform oder nach Behandlungsbeginn — dann ist sie unwirksam.
  5. Glasfaserstift als Kassenleistung (Befund 1.4) — geht nicht. Befund 1.4 setzt einen metallischen Stift mit konventioneller Zementierung voraus; Glasfaser ist privat.
  6. Material nicht einzeln ausgewiesen — § 10 GOZ verlangt den Einzelausweis der Materialkosten.

Häufige Fragen zum Stiftaufbau

Wie lange hält ein Stiftaufbau?

Bei sauberer Indikation, ausreichendem Ferrule und korrekter Verarbeitung sind 10 bis 15 Jahre realistisch. Begrenzend ist meist nicht der Stift selbst, sondern Krone und Restpfeiler.

Glasfaser oder Metall?

Glasfaserstifte haben einen Elastizitätsmodul nahe am Dentin und sind heute der Standard. Gegossene Metallstifte bleiben Reservelösung für sehr weite oder unregelmäßige Wurzelkanäle.

Stiftaufbau oder lieber gleich Implantat?

Solange der Zahn erhaltungswürdig ist, ist der Stiftaufbau die biologisch und finanziell erste Wahl. Das Implantat tritt erst an, wenn der Zahn verloren ist.

Zahlt die Zahnzusatzversicherung?

In aller Regel ja, sofern Zahnerhalt bzw. Zahnersatz mitversichert ist. Erstattung nach GOZ-Tarif — GOZ 2195, ggf. 2180 und 2197 sowie das Material getrennt einreichen.

Wenn der Stiftaufbau nicht mehr trägt: der Übergang zum Implantat

Ein Stiftaufbau hält nicht ewig. Bricht der wurzelbehandelte Zahn unterhalb des Zahnfleischs, löst sich der Stift oder entzündet sich die Wurzelspitze erneut, ist der Zahn häufig nicht mehr zu retten — dann stellt sich die Frage nach dem Implantat.

Der Zeitpunkt ist entscheidend: Solange der Zahn im Kiefer steht, hält er den Knochen. Eine Sofortimplantation in dieselbe Alveole — ggf. mit Socket Preservation — bewahrt das Knochenangebot, das später für eine saubere Implantatkrone gebraucht wird. Wer zu lange wartet, riskiert, dass aus „Implantat statt Stiftaufbau“ ein „Implantat plus Knochenaufbau“ wird.

Kostenseitig verschiebt sich die Größenordnung damit vom dreistelligen Bereich (Stiftaufbau + Krone) in den vierstelligen (Implantat + Suprakonstruktion, ggf. zuzüglich Augmentation).

Vertiefend: Sofortimplantation oder Spätimplantation?, Knochenaufbau Kosten und Das kostet ein Einzelzahnimplantat.

Weiterführende Informationen

Passend zu den Kosten eines Stiftaufbaus:

Quellen

Bundeszahnärztekammer / KZBV: Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012), Positionen 2180, 2190, 2195, 2197.

KZBV: BEMA — Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen, Positionen 18a und 18b.

KZBV / GKV-Spitzenverband: Festzuschuss-Richtlinie, Befunde 1.4 und 1.5, Beträge gültig ab 1. Januar 2026.

Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI): BEL II — Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der Zahntechniker.

Verantwortlicher Autor


Letzte Aktualisierung am Freitag, 22. Mai 2026