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Zahnarzt darf mit Kussmund werben
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In seinem Urteil hat der Wettbewerbssenat des OLG Hamm die von der Zahnärztekammer beanstandeten Werbeanzeigen eines Zahnarztes aus Essen in zweiter Instanz für wettbewerbsrechtlich zulässig erachtet.

Der Zahnarzt hatte im Jahre 2004 in verschiedenen Regionalzeitungen und Kinoprogrammheften für die von ihm ausgeübte ästhetische und ganzheitliche Zahnmedizin mittels bildlicher Darstellungen geworben, die einen lachenden Mund mit wohlgeformten, leicht geöffneten Lippen und mit strahlend weißen, makellosen Zähnen zeigten.

Das OLG gab der Berufung des Zahnarztes gegen ein teilweise anders lautendes Urteil des LG Essen statt und wies die auf Unterlassung der Reklame gerichtete Klage der Zahnärztekammer insgesamt ab.

Der Fachsenat des OLG führte aus, dass eine solche Werbung nicht berufswidrig sei. Im Lichte eines veränderten Werbeverhaltens von Freiberuflern genügten die Anzeigen dem Sachlichkeitsgebot. Der dargestellte Mund stehe im Zusammenhang mit dem Bereich der ästhetischen Medizin, der einen Tätigkeitsschwerpunkt des beklagten Zahnarztes darstelle. Bei einem Vergleich der Größenunterschiede zwischen Bild und Text der Anzeige könne zudem nicht angenommen werden, dass die reinen Sachinformationen (Adresse sowie Hinweise auf die Tätigkeitsbereiche des Zahnarztes) in den Hintergrund gerieten. Sicherlich diene der abgebildete Mund dazu, das Auge des Betrachters auf die Anzeige zu lenken. Daraus folge jedoch nicht automatisch die Unzulässigkeit der Werbung, da es gerade Sinn und Zweck von Werbung sei, Aufmerksamkeit zu wecken.

Urteil des OLG Hamm vom 07.06.2005
Az.: 4 U 34/05

Quelle: Pressemitteilung des OLG Hamm vom 11.08.2005
Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

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