Neue Beiträge Forum
zum PatientenforumTeleskopprothes und Gaumenbügel
25.05.12, 17:57 von Tina
Hallo an Alle, habe hier schon einiges mitgelesen und möchte (weiter...)
Re:Informationen Revisions-OP
25.05.12, 16:32 von Giny62
Hallo, Sorry, dass ich meine Anfrage so gestellt habe. (weiter...)
Re:Informationen Revisions-OP
25.05.12, 16:28 von Giny62
Sorry, dass ich die Regeln nicht beachtet habe. Soll ich (weiter...)
- Entspannte Patienten - Dr. Winfried Potrzeba über die DZOI-Working Group „Einsatz von Lachgas
- DGÄZ-INTERNA mit Ausnahme-Programm: Multidisziplinär, international, wissenschaftlich – und praxisnah
- DGI-Landesverband Berlin-Brandenburg: Implantate als Diener der Prothetik
- Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung von Paragraph 5
| Zahnärzte stellen eigenes Leistungsverzeichnis für neue private Gebührenordnung (GOZ) vor - Forderun |
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Einen Leistungskatalog, der sich an der wissenschaftlich begründeten Beschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde orientiert, hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) für eine geplante neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) im privatzahnärztlichen Bereich der Öffentlichkeit vorgestellt. Er ist gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) erarbeitet worden und trägt dem Wandel von der restaurativen hin zur vorbeugenden ZahnMedizin Rechnung. "Die erfolgreich eingeführte Präventionsorientierung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde hat das allgemeine Bewusstsein für die eigene Mundgesundheit in der Bevölkerung gesteigert", erklärt BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. "Die bisher geltende Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1988 und berücksichtigt nicht die Vielfalt moderner Therapieformen und die deutlich gestiegenen präventiven Möglichkeiten. Sie muss dringend abgelöst werden durch eine wissenschaftlich abgesicherte Systematik. Dieses Verzeichnis liegt jetzt vor." Im Gegensatz zu einem Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung mit ihrem stringenten Wirtschaftlichkeitsgebot muss die GOZ notwendig den Stand der zahnmedizinischen Entwicklung insgesamt widerspiegeln. Dazu zählen auch die aktuellen Erkenntnisse über die Wechselbeziehungen von Mundraum-Erkrankungen mit denen des Gesamtorganismus. "'Eine seriöse Leistungsbeschreibung ist nur unter Einbeziehung der Erkenntnisse einer wissenschaftlich gesicherten und präventionsorientierten Zahnheilkunde vorstellbar und muss wesentliche Impulse für die weitere Präventionsorientierung setzen", fordert BZÄK-Präsident Weitkamp. Es werde erwartet, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) diese Vorschläge zur Grundlage der Beratungen über eine neue GOZ macht. |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 19. Juni 2008 ) |
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