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Zahnärzte sehen deutlichen Widerspruch zwischen Worten und Taten
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Das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung
der Entwicklung im Gesundheitswesen sieht in weiten Teilen des Systems nach wie vor deutliche Mängel in den Bereichen
Primärprävention und Gesundheitsförderung. "In der Zahnmedizin kann man dagegen von einer wirklichen, in der deutschen Präventionslandschaft Vorbildcharakter besitzenden, Erfolgsstory
sprechen, meint Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der BZÄK, doch auch in unserem Gebiet gibt es ein großes Potenzial für präventive Maßnahmen bei Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen. Dabei
handelt es sich aber um eine Querschnittsaufgabe aller Politikfelder."

Der Rat empfiehlt u.a., ärztliche Kompetenzen an andere
Berufsgruppen zu delegieren, z. B. im Pflegebereich. Das
Zahnheilkundegesetz eröffnet bereits viele Möglichkeiten der
Delegation an dafür qualifizierte nicht-zahnärztliche
MitarbeiterInnen. Zudem wird die BZÄK ihren Delegationsrahmen an den
perspektivischen Bedarf anpassen, um einerseits Rechtssicherheit zu
erzielen und andererseits auf die Herausforderungen einer alternden
Gesellschaft frühzeitig zu reagieren.

Viele SVR-Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
werden vom Bundesministerium für Gesundheit begrüßt, da sie dem
"Wohle der Patientinnen und Patienten" dienen. Ob die propagierten
finanziellen Anreizsysteme für eine qualitätsbezogene ärztliche
Vergütung dabei hilfreich sind darf bezweifelt werden.

Mit aller Deutlichkeit fordert der Präsident der BZÄK, Dr. Dr.
Jürgen Weitkamp, von der Politik, die diskutierte Öffnungsklausel im
Rahmen der geplanten Novellierung der privaten Gebührenordnung für
Zahnärzte einer kritischen Diskussion zu unterziehen. Dieses Ansinnen
des BMG führe "zu einer eingeschränkten Vertragsfreiheit von Patient
und Zahnarzt, zur Schwächung der Versichertenposition, zur Einführung
von GKV-Strukturen im PKV-Bereich und zu einer eingeschränkten freien
Arztwahl der Versicherten. Damit kann die gewünschte Stärkung der
Patientensicherheit ad absurdum geführt werden." Die BZÄK hat deshalb
eine Honorarordnung für Zahnärzte als Referenzmodell erarbeitet.

Ausführliche Stellungnahme der BZÄK zum SVR-Gutachten unter:
http://www.bzaek.de/list/presse/070706_pm_svr/stellungnahme.pdf
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 17:50 von Borrmann
Glaube ich auch, 3i mit Goldschraube. Gruss Borrmann

Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:14 von dr.baetcher
Könnte Biomed 3i sein?

unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:09 von zahnkett
Hallo zusammen! brauche Hilfe bei der Identifikation des Implantatsystem! Über eure Hilfe würde ich mich  (weiter...)

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