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Zahnärzte im Ausland: Welche Unterschiede gibt es?
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Die in Deutschland gerne vorgebrachte Behauptung, dass Zahnärzte im Ausland fachlich schlechtere Arbeit leisten oder einen niedrigeren Qualitätsstandard haben, ist sicherlich so nicht aufrecht zu erhalten. Kliniken im Ausland sind teilweise sehr gut ausgestattet und die Erfahrung dürfte bei dem Behandlungsvolumen sicherlich auch nicht zu beanstanden sein. Trotzdem dürfte die durchschnittliche Qualifikation und Ausstattung einer osteuropäischen Praxis das durchschnittliche Niveau in Deutschland nicht erreichen.
In Deutschland sind durch die Einführung des Tätigkeitsschwerpunktes Implantologie (bzw. vergleichbare Qualifikationen) zudem Mindestanforderungen bezüglich Ausbildung und implantologischer Erfahrung definiert worden. Zudem muss jede Praxis in Deuschland ein Qualitätsmanagement und Fortbildungspunkte nachweisen. Qualitätssicherungsmassnahmen dieser Art sind für das Ausland dagegen nicht bekannt, so dass mit einer grösseren Spannbreite bezüglich der Behandlungsqualität zu rechnen ist.
 
In Deutschland sind spätestens seit Einführung der Hygienerichtlinien, erarbeitet durch das Robert-Koch-Institut (RKI) , die Standards für Desinfektion und Sterilisation für Zahnarztpraxen verbindlich nach den neuesten Erkenntnissen gesetzlich festgeschrieben. Das umfasst sowohl Arbeitsabläufe als auch Gerätestandards (z.B. Sterilisatoren). Eine Überprüfung und damit Sicherstellung dieser Standards wird durch Praxisbegehungen seit 2005 gewährleistet. Richtlinien bzw. Kontrollen dieser Art existieren im osteuropäischen Raum zur Zeit nicht. Das bedeutet natürlich auch durchschnittlich geringere Sicherheits-Standard im Ausland.

Ein wichtiger Faktor ist auch die unterschiedliche Rechtsbindung der Behandler im Ausland. In Deutschland müssen die Vertragszahnärzte nach den Kassenrichtlinien, bzw. den Zahnersatz- und Festzuschuss-Richtlinien behandeln. Diese sind zum Einen danach ausgelegt, eine ausreichend, zweckmässige und wirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, aber auch dazu da, konzeptionelle Falschbehandlungen zu verhindern. Beispiel: Bei nur noch wenigen vorhandenen Zähnen und einer ist eine feste nicht mehr möglich, da die Prognose ungünstig ist. Zudem muss vor der Zahnersatz-Behandlung rechtlich eine erfolgreiche Behandlung der erfolgen, ebenso muss die Nachsorge sicher gestellt sein (u.a. 2 jährige Gewährleistung auf Zahnersatz). Zahnärzte im Ausland unterliegen solchen Bestimmungen nicht. D.h. zwar nicht, dass Sie schlechter behandeln, aber sie sind – durch ihre Dienstleistungsorientierung naturgemäß eher den Wünschen des Patienten verbunden – völlig richtlinienfrei. Einige Behandler im Ausland geben allerdings freiwillig Gewährleistungen, die teilweise auch über denen in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen liegt. Die Kriterien hierzu sind aber uneinheitlich.


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Letzte Aktualisierung ( Montag, 27. Juni 2011 )
 

 

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