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Warnung der Konsensuskonferenz vor der Aufnahme der Implantologie in den BEMA
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Die fast einmalige Vollzähligkeit aller Präsidenten und Vorsitzenden der wissenschaftlichen und berufspolitischen Gesellschaften (BDIZ, BDO, DGI; DGMKG und DGZI) der Konsensuskonferenz Implantologie (KK) bei der kurzfristig einberufenen Außerordentlichen Konferenz am 29. Oktober 03 in Frankfurt macht deutlich, wie geschlossen die Fachorganisationen hinter der von ihnen gemeinsam gefassten Empfehlung an den Erweiterten Bewertungsauschuß stehen. Diesem wird dringend anempfohlen, den vorgesehenen BEMA Teil 6 nicht aufzunehmen in den Katalog der GKV-Leistungen. Die Begründung der Konsensuskonferenz Implantologie im Einzelnen:
1. Die Aufnahme eines BEMA Teil 6 für die Ausnahmeindikationen des § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V ist nicht sachdienlich. Die in der Praxis vorkommenden Fallgestaltungen sind - soweit sie überhaupt ambulant behandelt werden - so unterschiedlich und in ihren Schwierigkeitsgraden inhomogen, dass eine Beschreibung in einer vertragszahnärztlichen Gebührenordnung ihnen nicht gerecht wird. Da es sich insgesamt um eine verschwindend geringe Fallzahl handelt, besteht auch kein Bedarf, hierfür die gesamte Implantatchirurgie als Teil des BEMA zu beschreiben.
2. Die von der KZBV und den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsam erarbeitete Analogbewertung der implantologischen Leistungen ist ausreichend als Grundlage für die Abrechnung dieser Fälle und hat in der Vergangenheit zu keinen Schwierigkeiten geführt.
3. Das GMG schreibt für den Zahnersatz ab 2005 die Einführung der Abrechnung auf Festzuschussbasis vor. Der Bewertungsausschuss hat die sog. K-Positionen mit Wirkung vom 1.1.2004 aus dem BEMA herausgenommen und auf die Abrechenbarkeit nach GOÄ / GOZ verwiesen. Die Ausnahmeindikationen weisen demgegenüber absolut marginale Fallzahlen auf. Es ist vor der gesetzlichen Entwicklung unverständlich, dass die Leistungsbeschreibung im BEMA entgegen diesen Tendenzen erfolgen soll.
4. Die Konsensuskonferenz Implantologie rät dem Ausschuss dringend davon ab, den vorgesehenen BEMA Teil 6 aufzunehmen und weit über seinen gesetzlichen Auftrag hinaus Leistungen im BEMA zu beschreiben, die mit den in Richtlinien geregelten Ausnahmetatbeständen nichts zu tun haben.

Die Konsensuskonferenz Implantologie will mit dem Ergebnis dieser Sondersitzung in die aktuellen, kurz vor Abschluß stehenden Verhandlungen über den neuen BEMA hilfreich eingreifen, einer weiteren Belastung des Gesundheitssystems entgegenwirken und Schaden für die Leistungserbringer in der Zahnheilkunde abwenden – der späte Termin der Sitzung erklärt sich aus dem Umstand, dass der BDIZ/EDI als Organisationsbüro der KK erst in der vergangenen Woche darüber Kenntnis erhielt, dass dem Gemeinsamen Bewertungsausschuß ein seitens der KZBV mitverfasstes Papier zur Entscheidung vorliegen soll, das die Aufnahme von implantologischen Leistungen in den BEMA beinhaltet. Wissenschaftliche Mitglieder der KK machten dabei deutlich, dass man sich in der Regel bei politischen Diskussionen zurückhalte, unterstützten bei diesem für die Implantologie derart wichtigen Thema aber alle oben genannten Aspekte einhellig mit den Berufsverbänden.

Für Rückfragen der Redaktionen: Dr. Helmut B. Engels, Vorsitzender des BDIZ/EDI und Vorsitz der Konsensuskonferenz Implantologie, Tel.: 0228 / 9359244
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 17:50 von Borrmann
Glaube ich auch, 3i mit Goldschraube. Gruss Borrmann

Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:14 von dr.baetcher
Könnte Biomed 3i sein?

unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:09 von zahnkett
Hallo zusammen! brauche Hilfe bei der Identifikation des Implantatsystem! Über eure Hilfe würde ich mich  (weiter...)

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