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Vom 7. BDIZ/EDI-Symposium am 14./15.11. im Hilton/Köln
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Implantologie kompakt: Behandlung – Abrechnung – juristische Aspekte

Mit seinem neuen Konzept für implantologische Fortbildung konnte der BDIZ/EDI für sein 7. Symposium in Köln einen großen Erfolg verbuchen: Mit über 230 zahlenden Besuchern war der Saal überfüllt, zusätzliche Sitzplätze mussten in den Gängen geschaffen werden. Die Themen Gegenwart und Zukunft der Implantologie – in vielen Facetten - bewegen ganz offensichtlich die Behandler in den Praxen.

Mit oder gegen den Wind? Wachsende Rationierung und ihre Folgen
Den Gruß der Stadt Köln überbrachte Bürgermeisterin Renate Canisius – mit persönlicher Implantat-Erfahrung („ich weiss, wovon ich spreche“). Sie bezeichnete die Implantologie als Brückenschlag zwischen restaurativer und prophylaxeorientierter Zahnheilkunde und damit als einen Bereich, den es zu unterstützen gelte.
Mit der Überstützung der Implantologie – wie immer diese gemeint war – sieht es nach Ansicht von Referent Prof. Dr. Wolfgang Richter allerdings nicht sehr aufbauend aus. Humorig, eher sarkastisch zeigte er auf, welchen Weg die gesundheitliche Versorgung geht und wohin der Trend führt. Prägend für die Zukunft der Versorgung sei nicht die Politik, sondern die sozioökonomische Lage, da diese die ethische Werteskala diktiert. Weil Innovation für alle nicht finanzierbar sei, bestimmt das Thema Rationierung mit allen ethischen Konsequenzen die Diskussionen und Entscheidungen der Zukunft. Bereits jetzt zeige sich der Kampf der Gruppeninteressen im enger werdenden Finanz-Korsett: Raucher gegen Nichtraucher, Dünne gegen Dicke, Ältere gegen Jüngere. Das GMG sei nichts anderes als ein Instrument zur Ressourcenorientierung, das sich massiv in den ehemals freien Berufsstand und seine Therapiefreiheit einmische. In Abwandlung eines bekannten Spruches meinte Prof. Richter: „Erst wenn der letzte Arzt bankrott ist und der letzte Zahnarzt nicht mehr praktiziert, werdet ihr merken, dass Kassenfunktionäre und Politiker nicht behandeln können!“ Begrenzten Mitteln stehen Innovationen gegenüber, die - wie z.B. die Biotechnologie - völlig neue Behandlungstechniken ermöglichen. Fortschritt macht Medizin nicht billiger, sondern zwingt zur Entscheidung zwischen Innovation und Rationierung. Beachtlich sei der große Trend-Erfolg von Kosmetik und Wellness, bedingt durch das Bedürfnis der Menschen nach Attraktivität: „weil Sie es sich wert sind“. Die Bereitschaft Geld auszugeben sei also durchaus vorhanden. Den Implantologen gab Prof. Richter mit auf den Weg, die Praxispolitik zu prüfen und gegebenenfalls an den neuen Entwicklungen auszurichten: „Die Windrichtung können wir nicht ändern – aber die Segel selbst setzen. Wir müssen entweder in den Praxen das Verkaufen lernen – oder bald die Praxis verkaufen.“

Implantologische Versorgung in Behandlung, Abrechnung und vor Gericht
Drei der häufigsten Implantat-Indikationen wurden so komplett beleuchtet, dass immer der Behandlungsfall, die jeweiligen Abrechnungspositionen und juristische Aspekte von drei Referenten zugleich übermittelt wurden. Den zahnärztlichen Referenten standen dabei Abrechnungsexpertin Sabine Schmidt und der Justiziar des BDIZ/EDI Dr. Thomas Ratajczak zur Seite. Dieses Konzept gab dem Kongress-Saal eine fast schulische Atmosphäre – viele Teilnehmer schrieben fleißig mit und beteiligten sich mit detaillierten Nachfragen. „Alles“ wollte man mitnehmen: Als sich abzeichnete, dass Themen und Fragen den Zeitrahmen überdehnten, stimmte das Auditorium für „Verlängerung“. Das Arrangement der Inhalte erhielt so großes Lob, dass der BDIZ/EDI diese Struktur bei weiteren Tagungen erneut anbieten wird.

Einzelzahnversorgung: Der stellvertretende Vorsitzende des BDIZ/EDI, Christian Berger, spannte den Bogen von der Anamnese über Befunde und Diagnostik hin zur Chirurgie, Prothetik und Nachsorge. Er zeigte die einzelnen Behandlungsschritte, die von Sabine Schmidt mit Tipps zu GOZ und GOÄ ergänzt wurden. Beispiel: Schmidt empfahl, für die Beratung die Ä3 „eingehende Beratung“ abzurechnen und nicht die minder bewertete Ä1. Dr. Ratajczak betonte die Bedeutung des Aspektes „Indikation“. Wenn eine Behandlung kontraindiziert sei – z.B. wegen zu erwartendem hohen Misserfolgsrisiko – könne auch auf Wunsch keine Behandlung durchgeführt werden, sie gelte als Behandlungsfehler. Berger wies u.a. auch darauf hin, dass es Probleme mit nicht-deutschsprachigen Patienten hinsichtlich der Aufklärung und der entsprechenden Dokumentation geben könne: „In vielen Kulturen wird auf die Frage, ob man die Aufklärung verstanden habe, mit Ja geantwortet, weil man dem Zahnarzt gegenüber nicht unhöflich sein will.“ Es sei daher sinnvoll, in solchen Fällen genau aufzulisten, in welchen Einzelschritten die Aufklärung erfolgt sei, u.a. „Implantat gezeigt“, „kenntlich gemacht, wo es hin soll“, „Einwilligung des Patienten“. Im Bereich chirurgische Versorgung erklärte Schmidt, dass die GOZ 902 für die Überprüfung der Knochenkavität auch mehrmals abrechenbar sei. Dr. Ratajczak warnte davor, auftretende Behandlungsprobleme zu überspielen: „Informieren Sie Ihren Patienten sofort! Später sieht das nach Verheimlichung aus, das wird bei juristischen Auseinandersetzungen problematisch!“ Das Referententeam riet dringend dazu, auch eine „Sicherungsaufklärung“ mit Hinweisen auf Recall und Hygiene zu leisten und zu dokumentieren.

Zahnloser Unterkiefer: In einem recht launigen Vortrag machte Dr. Philippe D. Ledermann seinem Ruf als Schweizer Urgestein der Implantologie alle Ehre – und war sich schon mit seinen Startworten der Sympathie aller Kongressteilnehmer sicher: „Hinsichtlich Ihrer Tarifsorgen sind wir in unseren Praxen in der Schweiz geradezu im Schlaraffenland – ich beneide Sie nicht!“ Es gebe in der Schweiz Komplett-Positionen („Da ist auch das Husten zwischendurch noch dabei...“), nicht Einzelpositionen wie in Deutschland. Er wunderte sich auch über manche deutschen Begriffe: „Stummelsteg? Bei uns heisst das Extensionssteg. Stummelsteg klingt so billig, wie kriegsbeschädigt.“ Generell ziehe er ein Implantat einer endodontischen Behandlung vor: „Da weiss ich doch, dass das funktioniert!“ Er zeigte, dass bei finanzschwachen Patienten auch mit zwei Implantaten eine zufrieden stellende Versorgung des Unterkiefers möglich sei, wiewohl er generell für vier Implantate plädiere. Bei funktionsstabiler Schienung habe er gute Erfahrungen mit der Sofortbelastung gemacht („das schreiben auch andere Kollegen, sogar die Österreicher“). Schmidt wies bei den Abrechnungspositionen für UK-Versorgung u.a. darauf hin, dass eine mehrfach aufgeführte Position 517 (Abformung mit individuellem Löffel) von den Krankenkassen mit Hinweis auf „1 x pro Fall“ oft herausgestrichen werde, dennoch 1 x pro Kiefer abgerechnet werden könne.

Freiendversorgung im Oberkiefer mit Sinuslift: Dr. Dr. Peter A. Ehrl bezeichnete den Sinuslift als „mittlerweile Standard in einer chirurgischen Praxis“. Er halte eine 3-D-Diagnostik für sehr hilfreich für die spätere Planung. Auf entsprechende Nachfragen aus dem Publikum meinte Dr. Ratajczak, dass es bereits Gutachter gäbe, die heute eine solche Technik forderten – juristisch sei hier aber noch keine Regelung fixiert. Er meinte mit Blick auf die Marketingpolitik einiger Hersteller, sie forcierten den Bedarf in den Praxen durch Hinweis auf mögliche Risiken von Diagnosefehlern wegen Nichtdiagnostik. Dr. Ledermann kritisierte: „Zunehmend sagen uns die Juristen und die Industrie, welche Technik wir einsetzen müssen..!“ Die DGZMK, warf Prof. Dr. Dr. Spiekermann ein, hielte in einer neueren Stellungnahme ein CT nur in Ausnahmefällen für nötig.
Schmidt erklärte zu Abrechnungsaspekten, ein Sinuslift sei nicht als Komplettleistung, sondern in Einzelschritten abzurechnen. Schlecht geregelt sei in der GOZ die Abrechenbarkeit von Materialkosten. Verbrauchmaterialien seien keine „Praxiskosten“ und nicht mit der Praxismiete gleichzusetzen. Von Erstattern oft gestrichen würden sterile Einmalimplantatbohrer und –fräsen, trotzdem seien sie abrechenbar und zu bezahlen. Als problematisch erweist sich der von der PKV geforderte „Herstellernachweis“ – man könne, so Schmidt, auf „Sammelbestellung“ hinweisen. Auf keinen Fall solle – warnte Dr. Ratajczak – der Zahnarzt sich in Schreiben an die PKV mit dieser auseinandersetzen: „Schreiben hilft nicht. Da hilft nur eine Klage.“ Dr. Ehrl wies auf entsprechende Hinweise im BDIZ-Gutachterhandbuch hin: „Seit wir uns danach richten, haben wir mit der Versicherung keine Probleme mehr.“ Abschliessend fragte Dr. Ehrl, auf was man den Patienten denn sonst noch alles hinweisen müsse. Dr. Ratajczak: „Auf alles – und das aus gesetzlichen Gründen auch in einem für den Patienten verständlichen Deutsch.“

Juristische Stolpersteine und Fallen bei Richtlinien und Leitlinien: Dr. Ratajczak betonte den hohen Verbindlichkeitscharakter von Richtlinien und Leitlinien. Wo es sie gäbe, sei der Entscheidungsspielraum des Zahnarztes begrenzt. Mit dem Entscheidungsrisiko entstehe in der Konsequenz auch ein Fehler-Risiko, das immer beim Zahnarzt läge. Dies sei bei „Standards“ genauso zu sehen.
Im Gegensatz zu Richtlinien und Standards seien Leitlinien „verfasst und erlassen durch jeden, der sich dafür zuständig hält“. Es gäbe sogar Leitlinien von Psychologen für die Behandlung von Erkrankungen des Kausystems. Auch wenn immer wieder zu lesen sei, dass Leitlinien unverbindlich seien (auch die BZÄK vermittle den Eindruck), sei dem keineswegs so. Wer von „good medical practice“ abweiche, müsse darüber aufklären und dies gut begründen. Die vom BDIZ/EDI herausgegebene bewusst so bezeichnete „Qualitätsleitlinie Implantologie“ dagegen habe sich in der Praxis bewährt und daher durchgesetzt. Schwierig sei es mit „Empfehlungen und Stellungsnahmen“: Sie böten dem Behandler auf den ersten Eindruck die Möglichkeit, sein eventuell veraltetes Wissen für die Urteilsbildung aufzufrischen- aber auch hier zeige sich durchaus eine mögliche juristische Relevanz. Dr. Ratajczak warnte: „Wer Leitlinien nicht sorgfältig formuliert, kreiert vor allem Klagefälle wegen Behandlungsfehler!“


Ehrenmedaille des BDIZ/EDI an Professor Spiekermann

Mit der diesjährigen Ehrenmedaille des BDIZ/EDI – traditionell zum Abschluß des Symposiums überreicht – wurde Prof. Dr. Dr. Dr. Hubertus Spiekermann am 15. November 2003 in Köln für seine besonderen Verdienste in der Implantologie ausgezeichnet. In seiner Laudatio meinte BDIZ/EDI-Ehrenmitglied Prof. h.c. Dr. Egon Brinkmann, Spiekermann habe früh die Implantologie als eine wichtige Behandlungsmethode für die Patienten erkannt. „Sie haben mit dazu beigetragen“, so Brinkmann, „dass die Bedeutung der Implantologie so gewachsen ist und ihre heutige große Rolle erreicht hat.“ Prof. Spiekermann habe, die Innovationen der Praktiker anerkennend, die Implantologie an die Hochschule geholt, das Verfahren geprüft und die Spreu vom Weizen getrennt. Seit der Gründung des BDIZ/EDI habe Spiekermann vertrauensvoll mit dem Verband zusammengearbeitet und bei wirtschaftlichen Fragen auf dessen Kompetenz zurückgegriffen. In seiner kleinen Dankesrede betonte Prof. Spiekermann, dass seiner Position nach die Implantologie in die Praxis gehöre: „Das war immer mein Standpunkt und ich bleibe dabei!“ Als begleitendes persönliches Geschenk überreichte BDIZ/EDI-Vorsitzender Dr. Helmut B. Engels einen Gutschein über 2 Dutzend Hühner: Damit erweiterte der Implantologenverband den Bestand des Bauernhofes, Hobby des Hochschulprofessors.


Vortrag Körpersprache von Samy Molcho – ein Hit beim 7. BDIZ/EDI-Symposium

Der berühmte Pantomime und Körpersprachen-Experte Prof. Samy Molcho riet bei seinem Tages-Seminar anlässlich des 7. BDIZ/EDI-Symposiums in Köln den Zahnärzten mit ihren Teams, bei der Kommunikation mit den Patienten dessen nonverbale Signale nicht zu unterschätzen. Gerade bei Beratungsgesprächen rund um (Molcho: „teure“) Implantate sei es nötig, eine Wohlfühl- und Vertrauensathmosphäre zu schaffen und den Patienten quasi auf gleicher Augenhöhe anzusprechen. „Wenn er Ihnen zustimmt, aber seine Fuße angespannt nach oben zeigen, dann blockt er Sie in Wahrheit ab – Sie werden bei ihm nichts erreichen, wenn Sie den Zugang zu ihm nicht ändern“, so Molcho. Bestimmte Körpersignale verrieten, was der Mund und die Wörter oft verbergen würden: Abwehr. Auch verschränkte Arme, eine nach hinten geneigte Körperhaltung zeige, dass derzeit kein Einverständnis mit dem Behandler und seinen Vorschlägen erreichbar sei. „Wenn Sie ihn ganz verschrecken wollen, schauen Sie den Patienten mit vorgeneigtem Kopf über Ihre Lesebrille an – damit machen Sie ihm unbewusst klar, dass Sie ‚der Boss’ sind und Sie Distanz halten.“ Viel besser sei es, den Kopf etwas seitlich zu neigen – das zeige Offenheit und führe leichter zu Vertrauen. Anders als es oft in der verbalen Kommunikation möglich sei, vermittelten Körperhaltung und weitere Signale wie Bekleidung wesentliche Hinweise auf die Persönlichkeit des Patienten und damit auch Grundlagen, ihm auf individuelle Art entgegenzukommen. „Wenn der Patient steht und dies in leicht vorgebeugter Haltung, dann ist er eher dynamisch, ein bisschen in Eile –mit einer sich über viele Monate hinstreckende Therapie können Sie ihn nur verschrecken. Andererseits würden Sie einen Patienten, der eine eher nach hinten gedehnte Haltung zeigt, überfordern, wenn Sie ihn mit einer sehr kurzfristigen Behandlungsfolge überrollen: Er ist eher bedächtig, betont mit seiner Körperhaltung sein Bedürfnis nach Distanz und braucht Zeit für Entscheidungen und Entwicklungen.“ Auch ein Blick auf die Schuhe zeige, welche Werte der Patient in seinem Leben bevorzuge – praktische oder chice Modelle wiesen den Weg auch für die Kommunikation über die Art des Zahnersatzes. Für eine stabile Compliance sei es erforderlich, dass der Patient fest hinter seiner Entscheidung stehe – dies wiederum bedinge, dass er sie „geerdet, mit festem Boden unter seinen Füßen“ getroffen hat: „Wenn er auf dem Behandlungsstuhl liegt und seine Füße in der Luft hängen, kann er das nicht. Was immer er in dieser Position bestätigt, muss nicht wirklich seinen Wünschen und Zielen entsprechen.“ Für ganz wesentlich in unserer multikulturellen Gesellschaft erachtete es der Körpersprachenexperte, dass man „Körperfremdsprachen“ beherrsche: „Wenn einem hierzulande einer bei einer Unterhaltung nicht ins die Augen sieht, wird man mißtraurisch: Der andere ist offenbar nicht ehrlich und aufrecht. In anderen Kulturen bedeutet ‚ins Auge schauen’ aber Macht und Aggressivität, bis hin zu Angriff. Wenn einem die türkische Helferin oder der arabische Patient also mit gebeugtem Kopf zuhört, dürfen Sie davon ausgehen, dass Ihnen Achtung und Ehre gezollt wird – und nicht etwa Abwehr.“ Für das Behandlungszimmer empfahl er, die Position des Patienten so zu arrangieren, dass er zur Tür schauen könne, wo Behandler und Teammitarbeiter den Raum betreten. „Wenn Sie sich von hinten annähern, ist das wie anschleichen und führt zu einem Unwohlsein des Patienten.“ Wo dies nicht geändert werden könne, empfahl Samy Molcho, von einem anderen Berufszweig zu lernen: „Machen Sie es doch wie der Friseur - bringen einen Spiegel so an, dass der Patient Sie kommen sieht.“
Die hervorragende Stimmung bei der Veranstaltung und der Wunsch des Publikums nach Wiederholung liessen den BDIZ/EDI-Vorsitzenden Dr. Helmut B. Engels um ein Wiederkommen des Pantomimen beim nächsten Symposium bitten. Samy Molcho hat dies fest zugesagt, der BDIZ/EDI verbucht bereits jetzt erste „Platzreservierungswünsche“ für den Kongress 2004.


Mitgliederversammlung mit grosser Zustimmung für die Leistung des Vorstands

Mit großer Zustimmung seiner Verbandsmitglieder kann der BDIZ/EDI-Vorstand seine Politik weiter fortsetzen. Insbesondere für sein spontanes und herzhaftes Engagement gegen Aufnahme der Implantologie in den BEMA erhielt der Verband per spontanem Applaus Dank und Motivation zugleich im Rahmen seiner diesjährigen Mitgliederversammlung in Köln. Protest entwickelte sich gegen die bekannt gewordene Zustimmung von DGI-Repräsentanten zu den KZBV-Bestrebungen, zahlreiche implantologische Maßnahmen in den Kanon der GKV-Leistungen aufzunehmen. Man wolle, so einige Verbandsmitglieder, bei der bevorstehenden Mitgliederversammlung der DGI in Göttingen die dafür Verantwortlichen entsprechend befragen.
Vorsitzender Dr. Helmut B. Engels hatte zuvor über die vielfältigen politischen und serviceorientierten Leistungen des Verbandes im vorausgegangenen Jahr berichtet, u.a. über den erfolgreichen Fortgang der Europaarbeit und die große Akzeptanz der vom stellvertretenden Vorsitzenden Christian Berger überarbeiteten Website www.bdiz.de, die derzeit rund 130.000 Ticks pro Monat verzeichnet.

Mitgliederstatus und Nachwahl-Ergebnisse
Bereinigt – also nach Abgleich von Austritt, Tod und Eintritt – hat der BDIZ/EDI derzeit rund 2550 Mitglieder mit implantologischer Kompetenz und Erfahrung. Der Vorstand kann mit einstimmiger Unterstützung seiner Mitglieder den Haushaltsplan 2004 umsetzen und wurde ebenso einstimmig für das Jahr 2002 entlastet. Die in diesem Zeitraum erwirtschafteten Überschüsse sollen nicht zuletzt für eine Intensivierung der wissenschaftlichen Arbeit des Verbandes eingesetzt werden.
Diesem Weg gab die Mitgliederversammlung auch durch die Aufgabenveränderung im Vorstand und Nachwahl der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder ihre einstimmige Unterstützung:
Neu im Vorstand des BDIZ/EDI sind als Beisitzerin mit dem Amt der Vorstandsreferentin für Öffentlichkeitsarbeit PD Dr. Monika Laaß, Berlin, deren Praxis auch Lehrpraxis der Charité ist, ebenfalls als Beisitzer neu in den Vorstand gewählt wurde Prof. Dr. Dr. E. Joachim Zöller, Universität zu Köln. Mit dem Amt des Generalsekretariats beauftragt wurde die bisherige Schriftführerin ZÄ Marlies Bartels (Euskirchen) und mit dem Amt des Schriftführers der bisherige Beisitzer Dr. Hans-Joachim Nickenig (Troisdorf).
Dr. Engels dankte den Mitgliedern für die „hervorragende Wahl und Verjüngung“ – man werde, so prophezeite er, von diesem mit so vielen individuellen Kompetenzen ausgestatteten und hervorragend zusammen arbeitenden Vorstand noch viel hören.

Weitere Informationen:
Geschäftsstelle BDIZ/EDI
Am Kurpark 5
53177 Bonn
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 )
 

 
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Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 17:50 von Borrmann
Glaube ich auch, 3i mit Goldschraube. Gruss Borrmann

Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:14 von dr.baetcher
Könnte Biomed 3i sein?

unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:09 von zahnkett
Hallo zusammen! brauche Hilfe bei der Identifikation des Implantatsystem! Über eure Hilfe würde ich mich  (weiter...)

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