Abstracts
| Titel Master of Science Kieferorthopädie ist keine Irreführung der Patienten - Kieferorthopäden unterliegen vor dem BGH |
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Eine kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis vom Niederrhein wollte einer anderen Zahnärztin aus Rheinberg verbieten, zu ihrer Berufsbezeichnung als Zahnärztin auch den Titel "Master of Science Kieferorthopädie" zu führen. Die Zahnärztin hatte diesen Master nach einem dreijährigen postgradualen Studium an der Donau-Universität Krems mit besonderer Auszeichnung erworben und führt ihn seitdem zur Kennzeichnung ihres Tätigkeitsschwerpunktes. Die Kieferorthopäden fühlten sich durch diese Konkurrenz offenbar bedroht und verlangten von ihr vor Gericht die Unterlassung. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesem Treiben jetzt ein Ende gesetzt und der Zahnärztin zu ihrem Recht verholfen. Die Richter stellten fest, dass Kieferorthopäden kein Monopol auf die Bezeichnung "Kieferorthopädie" haben. Bei der Vielfalt von Kennzeichnungen, die es auf dem Gesundheitsmarkt gibt, kann erwartet werden, dass Patienten sich über die Bedeutung einer in Rede stehenden Spezialisierung informieren und bewusst entscheiden, welchem Arzt sie ihr Vertrauen schenken.
Klicken Sie zum Download des BGH Urteils zur Maste of Science Kieferorthopädie . |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 30. September 2010 ) |
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- BARMER GEK Zahnreport 2012: Lücken in der Zahnprophylaxe
ÄrzteForum
zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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