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Tätigkeitsschwerpunkt
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Der Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie“ kann seit Januar 2005 direkt bei der DGZI beantragt werden. Weiterführende Informationen hierzu gibt gerne die Geschäftsstelle der DGZI unter Tel. 0800-DGZITEL oder FAX 0800-DGZIFAX. Um den Tätigkeitsschwerpunkt erlangen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Das Zertifikat über das Curriculum „Implantologie“ einer wissenschaftlichen Gesellschaft
2. Der Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit in der Implantologie
3. Der Nachweis von mindestens 200 gesetzten und versorgten Implantaten oder 70 Patientenfällen (Eidesstattliche Erklärung, Übersendung von 10 OPGs)
4. Der Tätigkeitsschwerpunkt „Implantologie“ ist ab Datum der Ausstellung auf fünf Jahre befristet. Zur Verlängerung der Berechtigung ist erneut ein Nachweis implantologischer Tätigkeit (mindestens 200 gesetzte Implantate oder 70 Patientenfälle sowie 100 Fortbildungsstunden) zu erbringen. Wer im Jahr 2000 zertifiziert wurde, hat bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit, die entsprechenden Fortbildungspunkte zu erwerben bzw. nachzuweisen und damit die Verlängerung zu erlangen.

Der Tätigkeitsschwerpunkt ist schriftlich bei der DGZI zu beantragen. Es wird eine Verwaltungsgebühr von 250,- € erhoben.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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