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Keine indivduellen Gesundheitsleistungen (IGeL) bei Zahnärzten
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Beim Zahnarzt gibt es keine IGeL. „Private Zusatzleistungen beim Zahnarzt dürfen auf keinen Fall mit so genannten IGeL-Leistungen verwechselt werden.“ Darauf wies der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz heute angesichts der laufenden Diskussion um so genannte ‚Individuelle Gesundheitsleistungen‘ hin.

IGeL-Leistungen, so Fedderwitz weiter, seien Leistungen, die nicht von der Krankenkasse bezuschusst würden, und bei denen weder die Notwendigkeit noch die Wirksamkeit klar anerkannt sei. Solche Leistungen gebe es in der Zahnmedizin fast gar nicht. „Hier sind das in der Regel Zusatzleistungen, die nicht im Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, bei denen aber die Wirksamkeit erwiesen ist. In den allermeisten Fällen liegt eine Behandlungsnotwendigkeit vor und die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten.“

Zusatzleistungen kämen beispielsweise zustande, wenn sich behandlungs-bedürftige Patienten nicht mit dem Grundleistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zufrieden gäben, sondern eine der aufwändigeren Therapiealternativen wählen würden, die es für die meisten Befunde gibt. Fedderwitz: „Ein typisches Beispiel ist, wenn ein Patient sich bei der notwendigen Versorgung eines Seitenzahnes mit einer Krone anstelle der Kassenleistung Vollmetallkrone für eine ästhetisch ansprechendere Keramikkrone entscheidet. „Wenn es Therapiealternativen gibt, muss der Zahnarzt den Patienten sogar darauf hinweisen. Das ist Teil der umfassenden zahnärztlichen Aufklärungspflicht und verbrieftes Recht des Patienten.“

Auch wenn es für eine Leistung ausnahmsweise keinen verpflichtenden Kassenzuschuss gibt, wie zum Beispiel bei einer Professionellen Zahnreinigung für einen parodontal gefährdeten Patienten, ist die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Therapie belegt. Viele Kassen bezuschussen die PZR deshalb auf freiwilliger Basis. Fedderwitz:
„Mit IGeLn hat das nichts zu tun.“
 
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