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Bundeszahnärztekammer: demografischer Wandel als Herausforderung in der Zahnmedizin
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Berlin, 08.08.2012 - Der demografische Wandel birgt Herausforderungen – zahnärztliche Versorgungsstrukturen sowie die Kompetenzen des zahnärztlichen Behandlungsteams müssen künftig diesen besonderen Problemstellungen gewachsen sein. Deshalb hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) ein Memorandum verabschiedet, das konkrete Handlungsoptionen skizziert und damit wesentliche Eckpfeiler seiner zukünftigen professionspolitischen Ausrichtung benennt.

Zusammengefasst stellt die BZÄK darin fest:

1. Die zahnmedizinische Versorgung ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Altersbedingte Funktionseinschränkungen und Multimorbidität fordern den Berufsstand in seiner gerodontologischen und medizinischen Kompetenz: Die novellierte Approbationsordnung für Zahnärzte, Fortbildungsangebote für das gesamte Behandlungsteam, interdisziplinäre Präventions- und Therapieangebote sowie das Reformkonzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ sind wichtige Grundpfeiler und weiter auszubauen bzw. anzuwenden.
2. Wechselseitige Beeinflussungen von Mundgesundheit und Allgemeingesundheit sind zunehmend wissenschaftlich belegt. Die zahnmedizinische Forschung muss unterstützt durch die Professionspolitik sich verstärkt interdisziplinär öffnen und gemeinsame Forschungsvorhaben von Zahnmedizin und Medizin zu spezifischen Erkrankungsbildern initiieren.
3. Die Besiedlung im ländlichen Raum ist deutlich rückläufig. Um Unterstützungsmaßnahmen, übergreifende Steuerungsprozesse, lokale Förderung zum Erhalt der flächendeckenden zahnärztlichen Versorgung einzuleiten, müssen Abstimmungsprozesse mit Städten, Gemeinden und zahnärztlicher Selbstverwaltung deutlich intensiviert werden.
4. Konzentrationsprozesse im zahnärztlichen Berufsstand – größere Praxiseinheiten sowie andere Berufsausübungsformen v.a. im städtischen Raum – sind festzustellen. Diese Entwicklungen werden im Berufsstand durch Prozesse im Sinne der Vereinbarkeit von Familie und Beruf begleitet. Weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung, mit Blick auf alternative Berufsausübungsformen, müssen von der Selbstverwaltung formuliert werden. Deprofessionalisierungsgefahren des Berufsstandes wird damit begegnet.
5. Neben der Unterstützung der freiberuflichen Berufsausübung des Zahnarztes ist das zahnmedizinische Hilfspersonal durch gezielte Kompetenzangebote vorzubereiten und einzubeziehen.
6. Die Delegation an vorhandene Fachkräfte ist praktikabel, sinnvoll und klar rechtlich geregelt. Dabei ist jedoch die Qualifikation entscheidend. Eine Substitution von Leistungen wird abgelehnt.
7. Die Veränderungen sind durch Versorgungsforschung zu begleiten und einem professionspolitischen Monitoring zu unterwerfen, um flexibel und zeitnah reagieren zu können.

Die BZÄK als Arbeitsgemeinschaft der 17 Zahnärztekammern entwickelt Perspektiven für eine bürgernahe und verantwortungsbewusste Gesundheits- und Sozialpolitik auf nationaler wie europäischer Ebene. Zum Memorandum:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/memorandum__zahnaerztliche_versorgungsstrukturen.pdf

 
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