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Spendenaufruf für die Tsunami-Opfer in Japan: Bundeszahnärztekammer und Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte erbitten Hilfe
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Berlin, 18.03.2011 - 

Der Nordosten Japans wurde vorigen Freitag vom schwersten Erdbeben seiner Geschichte erschüttert. Eine gewaltige Flutwelle überrollte anschließend die Küstenstädte. Durch Erdbeben und Tsunami wurden mehrere tausend Menschen getötet oder verletzt, über 9.000 Menschen gelten derzeit noch als vermisst. Hunderttausende wurden obdachlos. Die von der Katastrophe betroffene japanische Bevölkerung benötigt jetzt Hilfe.

Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) wendet sich mit diesem Appell an alle Zahnärzte, die Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte für Lepra- und Notgebiete (HDZ) mit Spenden zu unterstützen.

HDZ und BZÄK bitten um Ihre schnelle Hilfe für Japan:

Spendenkonto Nr.: 000 4444 000
BLZ: 250 906 08
Deutsche Apotheker und Ärztebank, Hannover
Stichwort: Japan
Zur Steuerbegünstigung bis 200,- Euro kann als vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 EStDV der Kontoauszug vorgelegt werden.

Die Bundeszahnärztekammer ist Schirmherrin der Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte, der größten zahnärztlichen Hilfsorganisation. Das weltweit agierende Hilfswerk engagiert sich seit über 24 Jahren und erhält regelmäßig das begehrte Spendensiegel vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI).


Kontakt Stiftung Hilfswerk Deutscher Zahnärzte:
Dr. Klaus Winter
Vorsteher der Stiftung HDZ, Am Paradies 87,  37431  *** Lauterberg
www.hilfswerk-z.de

 

 

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Wußten Sie schon, dass...

bei Beantragung eines Zuschusses für Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) bei der gesetzlichen Krankenkassen dieser immer den gleichen Betrag ausmacht, egal ob Sie sich für ein Implantat, eine Brücke oder einen herausnehmbaren Zahnersatz entscheiden? Das ist dann der sogenannte Festzuschuss. Dieser lässt sich allerdings durch regelmässige Zahnarztbesuche in den letzten 5 Jahren (um 20%) bzw. 10 Jahren (um 30%) steigern.
Mehr zum Thema Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.

 
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