Abstracts
| RKI-Hygiene-Richtlinie zwingt zu Investitionen in die Zahnarztpraxis |
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Die neue Hygiene-Richtlinie des Robert Koch-Instituts hat
einschneidende Auswirkungen auf jede Zahnarztpraxis. Arbeitsaufwand und
Investitionen werden sich nach Aussage von Christian Berger, Präsident
des Bundesverbandes der implantologisch tätigen Zahnärzte in Europa
(BDIZ EDI), im Bereich der Hygiene deutlich steigern. Wenige Tage nach dem Erscheinen der Richtlinie veranstaltete der BDIZ EDI am 3. Februar 2006 in der Düsseldorfer Universität ein Symposium mit Vertretern von Kammer, Robert Koch-Institut und Dentalindustrie. Ziel war es, die Zahnärzte und insbesondere die implantologisch tätigen Zahnärzte, deren Erfolge auf Hygiene und Sterilisation beruhen, frühzeitig auf die Neuerungen hinzuweisen Weit über 100 Teilnehmer aus ganz Deutschland waren gekommen, um zu erfahren, wie die Experten die 25-Seiten starke Empfehlung zur Infektionsprävention in der Zahnheilkunde bewerten. Allein die Tatsache, dass sich der Text auf 25 Seiten vervielfacht hat, lässt die Komplexität der neuen Hygiene-Richtlinie für die Zahnarztpraxen erahnen. Insbesondere die Aufbereitung von Medizinprodukten wird die Zahnärzte vor ungewohnte Herausforderungen stellen. Um den Infektionsschutz von Patienten und Personal zu optimieren, gelten künftig strengere Vorgaben für Geräte (Sterilisation und Desinfektion), Dokumentation (Validierung der Prozesse, Sterilgutverpackungen) und zahnärztliche Materialien. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger gewann der Richtlinie aber auch positive Aspekte ab. Mit ihr bleiben den Zahnärzten die noch wesentlich strengeren Reglementierungen für Kliniken oder Ambulantes Operieren erspart. Auf Intervention der zahnärztlichen Vertreter hatte die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention die Richtlinien speziell auf die Zahnheilkunde abgestimmt – und nicht, wie im Vorfeld befürchtet worden war, die weitaus strengeren Richtlinien für Krankenhaushygiene angewandt: „Es ist ein deutlicher Unterschied, ob ein operativer Eingriff in einem Krankenhaus oder in einer Zahnarztpraxis erfolgt.“ Anders als befürchtet, müssen Arbeits- und Hygienebereich nicht in verschiedenen Räumen eingerichtet werden. Allerdings müssen die Bereiche voneinander getrennt werden. • Keine wesentlichen Änderungen gibt es im Umgang mit Medizinprodukten im „kritischen Bereich“, der bisher schon unter strengen Anforderungen stand • Deutlich umfangreicher als bisher und aufwendig ist der Umgang mit semi-kritischen Medizinprodukten beschrieben. • Sterilisatoren müssen nunmehr validiert werden, eine Vorgabe, die nicht nur manche Praxen, sondern auch manche Hersteller derzeit vor Probleme stellt • Manche Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sind nach Inkrafttreten der Richtlinie nur noch als Reinigungsgeräte nutzbar und erfüllen die hohen technischen Anforderungen nach Desinfektion nicht mehr. Prof. Dr. Jürgen Becker von der Universität Düsseldorf berichtete aus dem RKI über Vorgeschichte und Entstehung der Richtlinie, nicht zuletzt über zahlreiche heftige interne zahnärztliche Diskussionen im Vorfeld. Wann alle Vorgaben in den Praxen umgesetzt sein müssten, sei bisher noch nicht klar. Hier liege eine große Aufgabe bei den Kammern und der jeweiligen Landesregierung, entsprechende sinnvolle Umsetzungsvorgaben zu entwickeln, dazu gehörten auch Übergangslösungen für Altgeräte. Dr. Michael Rottner, Referent für Praxisführung und Medizinprodukte der Bayerischen Landeszahnärztekammer, hält längst nicht alles für sinnvoll, was in den RKI-Richtlinien vorgegeben ist. Manches sei sogar widersinnig und würde unnötige Kosten in den Praxen verursachen. Kritisch sah er die Bewertung, apparative Hygieneverfahren seien der manuellen Aufbereitung vorzuziehen: „Nur weil da was blinkt heißt das ja noch nicht, dass das Ergebnis auch tatsächlich besser ist!“ Seitens der Dentalindustrie gab es Information z. B. zu Reinigung, Desinfektion und Pflege von Hand- und Winkelstücken: „Lassen Sie Ihr Team am besten vom Hersteller schulen, dann sind Sie auf der sicheren Seite, was Sterilisation und Wartung der Übertragungsinstrumente betrifft“, riet Dieter Köbel (W&H). Dem Thema Validierung widmete sich Christoph Sandow (Melag). „Validierung bedeutet Bewertung der Leistungsfähigkeit eines reproduzierbarenVerfahrens“, definierte er. Ähnlich wie Dr. Rottner äußerte er Zweifel an manchen Zielen der Hygiene-Richtlinie. „Da soll nach Kauf überprüft werden, ob das soeben gelieferte Gerät auch tut was es soll – das ist schon merkwürdig.“ Auch für die Hersteller gibt es im Übrigen neue Vorgaben. Sie müssen die Anwender künftig ausführlich informieren, welche Produkte mit dem Gerät sterilisiert werden können. Auch bei der Lebensdauer der Sterilisatoren müssten die Zahnärzte umdenken. Die Zeiten, in denen ein Sterilisator 10 bis 15 Jahre ohne größere Wartung betrieben werden konnte, seien vorbei. Dass die neuen Richtlinien für den Patientenschutz entwickelt wurden, machte Prof. Becker mit dem Hinweis auf die zum Teil drastisch gestiegenen Zahlen an kritischen Hepatitiden deutlich. BDIZ EDI-Präsident Christian Berger hatte mit Blick auf die EU-Gesundheitspolitik zuvor die rechtliche Seite beleuchtet. Bei den Empfehlungen handele es sich zwar nicht um ein Gesetz, aber um eine gesetzesähnliche Empfehlung: Wer von dieser Richtlinie abweicht, muss das schon sehr gut begründen können.“ Die Veranstaltung des BDIZ EDI soll wiederholt werden. Der BDIZ EDI wird rechtzeitig über seine Internetseite www.bdizedi.org informieren. |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 ) |
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zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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