Abstracts
| Rechtsgutachten zur Dienstleistungsfreiheit vorgestellt |
|
|
|
|
|
Berlin - Auch Ärzte und Zahnärzte genießen für die grenzüberschreitende
Ausübung der Heilkunde Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 ff des
EG-Vertrages. Insofern ist die Herausnahme von
Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der "Richtlinie
über Dienstleistungen im Binnenmarkt" - zumindest juristisch - schwer
nachvollziehbar. Diese Auffassung vertritt der ehem. Generalanwalt am
Europäischen Gerichtshof, Rechtsanwalt Prof. Dr. h. c. Siegbert Alber
in einem Gutachten zur Geltung der Dienstleistungsfreiheit im
Gesundheitsbereich, das er auf Einladung des Europaabgeordneten Dr.
Andreas Schwab (EVP) heute in Brüssel vorstellte. Alber weist darauf
hin, dass der Gerichtshof aktuell in der Rechtssache C-372/04 zum
wiederholten Male bekräftigt, dass "entgeltliche medizinische
Leistungen in den Anwendungsbereich der Bestimmungen über den Freien
Dienstleistungsverkehr" fallen, "ohne dass danach zu unterscheiden
wäre, ob die Versorgung in einem Krankenhaus oder außerhalb eines
solchen erbracht wird" (Rd.Ziff. 86). Auch Zahlungen der Krankenkassen,
selbst wenn sie pauschal erfolgen, stellen durchaus eine
wirtschaftliche Gegenleistung dar, so der Europäische Gerichtshof. Nachdem das EP im Rahmen der 1. Lesung der Dienstleistungsrichtlinie beschlossen hat, die Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich dieser Rahmenrichtlinie herauszunehmen, geht es nach Einschätzung der Bundeszahnärztekammer nun darum, die geplanten Maßnahmen der Kommission zu den Gesundheitsdienstleistungen positiv zu beeinflussen. Gerade der Gesundheitsmarkt sei einer der wichtigsten europäischen Wachstumsmärkte und bedürfe dringend weniger Regulierung. Nur so könnten vorhandene Arbeitsplätze gesichert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Wer - wie die Deutsche Bundesregierung - mehr Wettbewerb im Gesundheitssystem und eine Mobilität der Patienten wolle, dürfe die europäischen Grundfreiheiten aus Sorge um den Fortbestand der Gesetzlichen Krankenkassen als öffentlich-rechtliche Körperschaften nicht ausklammern. Im Rahmen einer eigenständigen Richtlinie über Gesundheitsdienstleistungen, müsse das Europäische Vertragsrecht strikte Anwendung finden. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit dürfe es, so der EU-Abgeordnete Schwab gegenüber der Bayerischen Landeszahnärztekammer, weder aus Sicht der Gesundheitsberufe noch aus Sicht der Patienten geben. "Dies wäre ein Rückschritt, der mit dem europäischen Primärrecht, einen wirklich "freien" Dienstleistungsverkehr in der Union zu schaffen, nicht vereinbar ist." Pressekontakt: Mary van Driel, Tel.: 0032 / 2 / 7328415 ; Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können |
|
| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 ) |
|
|
- Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt
- Hilfe für Notgebiete: Hilfswerk Deutscher Zahnärzte engagiert sich seit 25 Jahren weltweit
- Telefonische Zahnersatz-Sprechstunde am 22. Mai: Fachleute des Kuratoriums perfekter Zahnersatz geben Auskunft
- Zahnarzt klagte erfolgreich: Arztbewertungsportal muss Userbewertung prüfen
- BARMER GEK Zahnreport 2012: Lücken in der Zahnprophylaxe
ÄrzteForum
zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
Aktuelles für ZahnÄrzte
Aktuelle Fachinfos und wissensch. Updates.
|





