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zum PatientenforumTeleskopprothes und Gaumenbügel
25.05.12, 17:57 von Tina
Hallo an Alle, habe hier schon einiges mitgelesen und möchte (weiter...)
Re:Informationen Revisions-OP
25.05.12, 16:32 von Giny62
Hallo, Sorry, dass ich meine Anfrage so gestellt habe. (weiter...)
Re:Informationen Revisions-OP
25.05.12, 16:28 von Giny62
Sorry, dass ich die Regeln nicht beachtet habe. Soll ich (weiter...)
| Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung bei Implantaten? Der Festzuschuss? |
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Die Regelversorgungen
Seit 2005 gilt allerdings für alle gesetzlich Krankenversicherte ein neues Zuschuss-System für Zahnersatz, das auch die Versorgung mit Implantaten berücksichtigt. Basis hierfür bietet die Zuordnung von Kiefersituationen (Befunden) zu sogenannten Regelversorgungen und damit verbundenen Festzuschüssen. Die andersartige VersorgungNeben der Regelversorgung kann der Versicherte Zahnersatzleistungen wählen, die zahnmedizinisch korrekt sind, aber grundsätzlich "anders" sind. Das beste Beispiel hierfür ist die Regelversorgung Brücke bei einer Zahnlücke, der Patient wählt jedoch die Implantatversorgung als andersartige Leistung. Die andersartige Versorgung wird dabei von der Krankenkasse mit dem gleichen Zuschuss bedacht (Festzuschuss). Anders als bei der Regelversorgung, bei der der Zahnarzt den Festzuschuss direkt mit der Krankenkasse abrechnet, erfolgt bei andersartigen Versorgungen die Abrechnung vollständig zwischen Zahnarzt und Patient, der dann den Fetszuschuss auf Antrag von der Krankenkasse ausbezahlt bekommt. Die FestzuschüsseStand 7/2009: Bei einer Einzelzahnlücke erhält man je nach Bonussituation einen Festzuschuss von 291 und 379€. Innerhalb der zusätzlich 43–56€ je Zahn und Brückenglied für den keramischen (Teil-)Überzug. Bei einer Zahnlücke im Frontzahnbereich würde (Regelversorgung: Brückenkonstruktion) also der 3-malige Festzuschuss für die Verblendung ausgelöst werden, und zwar für den fehlenden Zahn (Brückenglied) und die beiden Nachbarzähne. Insgesamt kann hier bei guter Bonussituation der Festzuschuss bei fast 550€ liegen. Bei mehr als vier fehlenden Zähnen kommt der Festzuschuss für herausnehmbaren Zahnersatz zum Tragen, der je nach Befund und Bonus zwischen 292 und 381€ liegt. Dazu können bei Kombinatiosarbeiten ( ) noch evtl. Zuschüsse für notwendige Kronen auf vorhandenen eigenen Zähnen kommen.
Neu ist die Bezuschussung der Erneuerung von Kronen, Brücken und herausnehmbarem Zahnersatz, der auf Implantaten eingesetzt wurde (sogenannte
).
Die Zuschüsse für eine neue Implantatkrone (gilt nur für Einzelzahnimplantate) liegen bei 119–155€, für einen komplett herausnehmbaren Zahnersatz (z.B. Stegversorgung ) immerhin bis zu 550€.
Da eine Implantatbehandlung im Kassenrecht unter die Rubrik
fällt, werden die Kassenanteile bei der
Behandlung nicht direkt vom Zahnarzt mit der Krankenkasse verrechnet, wie es bei einer Krone auf einem Zahn der Fall wäre. Die Gesamtrechnung
muss vom Patienten nach Abschluss der Behandlung mit dem genehmigten
Heil- und Kostenplans (HKP) bei der Kasse eingereicht werden. Der
gewährte Festzuschuss wird dann von der Krankenkasse direkt an den
Patienten erstattet.
Es ist hier nicht möglich, alle erdenklichen Festzuschuss-Kombinationen zu erwähnen, aber wer sein Wissen über die neuen Festzuschüsse vertiefen will, dem können wir die Website Zahnwissen sehr empfehlen. |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 14. November 2011 ) |
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