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OLG-Urteil zu Bio-Oss bringt Geistlich unter Druck
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Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt, der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Das Urteil finden Sie unter Service->Urteile und können Sie hier herunterladen.
Die Stellungnahme von Geistlich zu diesem Urteil können Sie hier herunterladen.

Ändern Sie also unbedingt den Umfang Ihrer Aufklärung was Knochenaufbau-Behandlungen angeht!
Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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