Abstracts
| OLG-Urteil zu Bio-Oss bringt Geistlich unter Druck |
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Mit seinem Urteil vom 12.7.05 bestätigt das OLG Stuttgart das Urteil
von 5000 EUR Schmerzensgeld aus voriger Instanz gegen einen Zahnarzt,
der Bio-Oss zum Knochenaufbau im Jahr 1999 ohne rechtsgültige
Einwilligung bei einer Patientin einsetzte. Eine Revision wurde nicht
zugelassen. Das Urteil finden Sie unter Service->Urteile und können Sie hier herunterladen. Die Stellungnahme von Geistlich zu diesem Urteil können Sie hier herunterladen. Ändern Sie also unbedingt den Umfang Ihrer Aufklärung was Knochenaufbau-Behandlungen angeht! |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. Juni 2008 ) |
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- Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt
- Hilfe für Notgebiete: Hilfswerk Deutscher Zahnärzte engagiert sich seit 25 Jahren weltweit
- Telefonische Zahnersatz-Sprechstunde am 22. Mai: Fachleute des Kuratoriums perfekter Zahnersatz geben Auskunft
- Zahnarzt klagte erfolgreich: Arztbewertungsportal muss Userbewertung prüfen
- BARMER GEK Zahnreport 2012: Lücken in der Zahnprophylaxe
ÄrzteForum
zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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