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zum PatientenforumZahnfleisch heilt nicht zu und Pochen
08.02.12, 21:03 von ntrophy666
Hallo, ich fange mal ganz von vorne an:vor etwa 15 (weiter...)
Teleskoprothese
08.02.12, 18:55 von TAMARA
Hallo, ich stehe kurz bevor meine Teleskopprothese im OK (weiter...)
Stegreiter im Oberkiefer Erfahrungsbericht
08.02.12, 17:45 von Mustermann
Hallo, hat jemand von Euch Erfahrung mit einer Stegreiterkonstruktion (weiter...)
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| Oberpfälzer Zahnärzte gewinnen Klage gegen Dent-iV |
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Die Oberpfälzer Zahnärzte haben im Kampf gegen irreführende Werbung
einen Sieg errungen. Das Landgericht München gab der Klage eines
Oberpfälzer Zahnarztes gegen die Dent-iV GmbH statt. Der Zahnärztliche
Bezirksverband (ZBV) als zuständige Berufsvertretung hatte das
Verfahren von Beginn an unterstützt.
Die Dent-iV GmbH bietet zusammen mit der AOK Bayern das integrierte
Versorgungsprogramm Claridentis für zahnärztliche Leistungen an. In
einem Flyer für Patienten hatte die Managementgesellschaft behauptet,
dass gesetzlich Versicherte für Wurzelkanalbehandlungen normalerweise
eine Zuzahlung von 40 bis 80 Euro zu leisten hätten und damit geworben,
Claridentis-Teilnehmer erhielten dagegen diese Leistung ohne
Eigenbeteiligung. „Diese Aussage ist falsch und täuscht die Patienten,
denn sie erweckt den Eindruck, dass die an Claridentis teilnehmenden
Patienten regelmäßig gegenüber anderen Kassenpatienten hierdurch einen
Vorteil haben“, erklärt Dr. Michael Förster, Vorsitzender des ZBV
Oberpfalz. Dies sei nicht der Fall, denn Wurzelkanalbehandlungen werden
in der Regel komplett von der Krankenkasse bezahlt. Nur ergänzende
Behandlungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können oder die Therapie
beschleunigen, muss der Versicherte selbst bezahlen. „Diese
zusätzlichen Leistungen sind aber nicht die Regel und werden vom
Zahnarzt mit dem Patienten besprochen und begründet“, betont Dr.
Förster. Mit seinem Urteil folgte das Landgericht dem Antrag des Klägers und untersagte der Dent-iV GmbH die entsprechende Behauptung. Die Entscheidung des Landgerichts München I ist noch nicht rechtskräftig. Ursprünglich hatte das Landgericht das Verfahren an das Sozialgericht verweisen wollen. Dagegen wurde Beschwerde vor dem Oberlandesgericht München eingelegt. Dieses sah die Beschwerde als begründet an, verwies den Fall an das Landgericht zurück und ließ zu diesem Beschluss keine Revision zu. Dies ist insbesondere beachtenswert, da in einem ähnlichen Verfahren bezüglich des Klageweges die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns gegen Dent-iV vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München und schließlich auch vor dem Bundesgerichtshof unterlegen war. Das aktuelle Verfahren wurde von Rechtsanwalt Ralf-Michael Burkhardt von der unter anderem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Kanzlei Klaka in München geführt. Diese Kanzlei hat in der letzten Zeit schon mehrfach Oberpfälzer Kollegen erfolgreich in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vertreten. |
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