Zahnärztekammer kritisiert Versteigerung von Patienten-Behandlungsplänen durch die Ergo Direkt

In der Angelegenheit Kritik der BZÄK an der Versteigerung der Heil- und Kostenpläne (HKP) über die Ergo Direkt möchten wir darauf hinweisen, dass es sich hierbei um Zahnzusatzversicherungen handelt.
Hier soll also nicht der Patient allein, sondern will primär die Versicherung sparen! Altruistische Motive stehen also nicht im Vordergrund, sondern wirtschaftliche Eigeninteressen.

Mit einer derartigen Versicherung hat der Patient in der Regel jeden Monat pauschal einen Beitrag an die Versicherung gezahlt, z.B. 42,- Euro im Monat.
Braucht er eine Versorgung, will er mit dieser Zahnzusatzversicherung die „Lücke“ zur Regelversorgung der GKV schließen bzw. eine höherwertige Versorgung in Anspruch nehmen. Dafür hat er in den meisten Fällen diese Versicherung abgeschlossen.  
Nun möchte die Versicherung allerdings sparen.
Es geht hier also nicht um „der Patient soll sparen“. Nein, die Versicherung will sparen.Und dies über die Versteigerung des HKP.

Wir sind sehr für eine zahnärztliche Zweitmeinung, diese bieten wir selbst an.
Aber wir sind nicht für Auktionsportale, über die Heil- und Kostenpläne wie Waren versteigert werden.

Noch einen weiteren Gedanken möchten wir anführen:
Die Ergo Direkt berichtet in ihrem Antwortschreiben davon, dass ein Patient 50 € für möglicherweise längere Anfahrten zu einer anderen Praxis erhält - und zwar unabhängig von der tatsächlichen Auswahl des Patienten. Die Ergo Direkt versucht, durch Geldzahlung Patienten zu steuern. Würde ein Zahnarzt Vergleichbares tun, käme er berufsrechtlich wegen Patientenzuweisung gegen Entgelt und strafrechtlich wegen Korruptionsverdachts in die Bredouille.

Wir halten dieses Geschäftsgebaren nach wie vor für fragwürdig.
Die Versicherung hat offensichtlich nicht primär das Wohl des Patienten im Auge.

Zum offenen Brief der BZÄK:

www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/ERGO_Zahnersatz_Versteigerung.pdf

Letzte Aktualisierung am Dienstag, 16. Mai 2017

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