Zähne bleichen auf der Beauty-Messe in Düsseldorf

Neben Fingernägeln, künstlichen Wimpern, Hautbehandlungen und Permanent Make up wurde dort auch das Bleichen von Zähnen angeboten. In einem runden Kunststoffsessel sitzend ließen sich etliche Besucher am Sonntag statt erholsamen Rheinspaziergangs Bleichmittel auf die Zähne auftragen. 20 Minuten von einer UV-Lampe bestrahlt, sollte das Ergebnis schön und attraktiv machen.
Die Behandlungen werden von Moderatoren erklärt, bei den um Seriosität heischenden Ständen wird eine Zusammenarbeit mit Zahnmedizinern auch erwähnt oder wenigstens suggeriert. Betont wird die Schmerzfreiheit der Methode. Und wer zur rechten Zeit am rechen Stand ist bekommt es glatt umsonst. Und das ist immerhin günstiger als das Set aus der Apotheke und erst Recht als das Bleichen der Zähne beim Zahnarzt. Da sagt man doch nicht nein, oder?

Doch diese Art des Bleichens hat wenig Sinn. Was viele nicht wissen, die für Kosmetikerinnen gemäß der am 17.07.2012 in Kraft getretenen 59. Verordnung zur Änderung der Kosmetikverordnung (die der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/84 dient) zugelassenen Konzentrationen der entscheidenden Bleichmittelinhaltsstoffe wie Wasserstoffperoxid liegen unter 0,1 Prozent. In dieser Verordnung wird unter anderem geregelt, dass Zahnaufheller und -bleichmittel, welche eine Konzentration zwischen 0,1 und 6 Prozent Wasserstoffperoxid aufweisen, ausschließlich an Zahnärzte abgegeben werden dürfen – gelten tut dies seit dem 31.10.2012.
Das Einfügen eines Arztnamens in den Produktnamen ändert nichts an dieser Tatsache. Diese Art des Bleichens von Zähnen ist bekanntermaßen teuer und geringgradig erfolgreich und vergleichbar mit den frei verkäuflichen Methoden aus der Apotheke mit Strips, Tinkturen oder Schienen. Die Bleichwirkung ist bei beiden Bleichmaßnahmen sehr gering. Außerdem stehen Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis zueinander.

Anders beim Zahnarzt. Neben der Tatsache, dass dieser als Zahnarzt gemäß Zahnheilkundegesetz die Zahnweißung ausüben darf und damit die Zulassung hat, mit 6 Prozent eine deutlich höhere Konzentration von Wasserstoffperoxid zu verwenden, weißt der Zahnarzt Zähne erst nach vorheriger Untersuchung, Aufklärung und Beratung. Die Gesundheit der Zähne und des Zahnfleischs ist entscheidend für die Bestimmung von Eignung und dem Risiko eines Bleaching für den Patienten. Auch wichtig ist die Indikation, handelt es sich um einen im Zuge von den in Kaffee, Tee und Rotwein enthaltenen Pigmentierungen verfärbten Zahn oder ist der Zahn avital und wurzelgefüllt? Sind womöglich Schmelzstörungen vorhanden, sodass ein Bleaching die Zähne massiv schädigt? Reicht womöglich eine professionelle Zahnreinigung aus, um die Zähne heller zu machen?

All diese Fragen, eine professionelle Zahnreinigung vor jedem Bleaching und eine Zahnschmelzhärtung danach, einen Zahnfleischschutz als auch die für den Patienten geeignete Methode, home bleaching oder office bleaching, wählt der Zahnarzt für jeden Patienten individuell aus. Und wenn dann gebleicht wird, dann richtig!

Quellen:
Beauty-Messe Düsseldorf, 59. Verordnung zur Änderung der Kosmetikverordnung, EU-Richtlinie 2011/84, Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin e.V.

Letzte Aktualisierung am Montag, 14. März 2016

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