Neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 2012) wird die Kosten für Implantatversorgungen deutlich erhöhen

Die Anhebung der Honorare mit der neuen zahnärztlichen Gebührenordnung betrifft im übrigen nicht alle Behandlungen. Bei den meisten Leistungen wurden gar keine Veränderungen vorgenommen, andere sogar abgesenkt, was für die Zahnärzteschaft wiederum nicht nachvollziehbar ist. So scheinen weder Patienten noch Zahnärzte mit der neuen Gebührenordnung zufrieden zu sein. Es scheint ein wenig, dass sich die Erstatter (PKV und Beihilfe ) hier wesentlich einbringen konnten, da eigentlich nur die Positionen angehoben wurden, bei denen der Patient vertraglich auf jeden Fall mit einem Eigenanteil dabei ist. Letztlich (wen wundert´s?) wird also mit der neuen GOZ 2012 wohl der Patient im Wesentlichen zur Kasse gebeten.

Was bedeutet die Honorarerhöhung bei Implantaten nun genau für Patienten?

Bei Implantatversorgung werden sich Patienten und private Versicherer ab 2012 auf höhere Kosten einstellen müssen. Sowohl bei der Implantation als auch bei der Zahnersatzversorgung hat der Gesetzgeber den Zahnärzten z.T. deutlich höhere Honorare zugesprochen.

Am Beispiel einer Einzelzahn-Implantatversorgung ziehen wir hier den Vergleich zwischen der bis Ende 2011 noch gültigen Gebührenordnung für Zahnärzte von 1988 und der GOZ 2012.

Wenn man lediglich die Hauptabrechnungspositionen bei einer Implantatversorgung inkl. Krone berücksichtigt, würde es eine Punktsteigerung von 3130 (GOZ 88) auf 4690 (GOZ 2012) geben. Das entspricht bei der Mittelsatzanwendung (2,3fach) einer Steigerung von ca. 400€ auf 600€. Die Honorarsteigerung umfasst also im bei einem Implantat rund 50% für diese Behandlungspositionen, wobei typische Steigerungsfaktoren auf den 3,5fachen Satz oder darüber bei Implantatpositionen GOZ 1988 hier nicht berücksichtigt werden.

Implantate müssen für Patienten bezahlbar bleiben, so wird sich sicherlich auch ein marktangepasster Preis entwickeln, der möglicherweise ein (noch) nicht vollständiges Ausreizen der Gebührenspanne (Faktorenwahl) mit sich bringen könnte. Da Material- und Dentallaborkosten oftmals über 50% der Gesamtpreise für Implantatversorgungen ausmachen, diese sich aktuell aber nicht verändert haben, ist eine Kostensteigerung insgesamt von 20-25% zu erwarten. In etwa 200-350€ je Implantat. Natürlich wird sich das auch auf die Preisgarantie von implantate.com-Implantologen auswirken.

Die deutliche Anhebung des Honorars für die Implantatplanung wird wohl dazu führen, dass Patienten seltener verschiedene Zahnärzte mit dem Wunsch nach Vergleichsplanungen aufsuchen werden.

Auch anderer Zahnersatz wird ab 2012 teurer

Auch die Honorare für Zahnersatz wurden mit der neuen GOZ 2012 deutlich nach oben angepasst. Kronen (gelten bei Vollkeramik oder Voll-Verblendung als Privatleistung auch für Kassenpatienten) sind um ca. 20%, Teleskopkronen (Doppelkronen) als klammerfreies Verankerungselement von herausnehmbarem Zahnersatz sind sogar um nahezu absurde 90% gestiegen. Hochwertiger Zahnersatz wird also deutlich teurer.

Da auch hier die Laborkosten für die Gesamtrechnung einen Anteil von durchaus 50% ausmachen, kann man von einer Steigerung des Rechnungsbetrags von auch 20-30% ausgehen. Ähnlich sieht es für Inlays als hochwertige Füllungstherapie aus. Eine Übersicht finden Sie in unserem Kapitel über die Kosten für Zahnersatz. 

Einiges wird einfacher

Mit der GOZ ändern sich nicht nur die Bewertung von Leistungen, sondern auch deren Beschreibung. Bisher wurden Einzelschritte bei der Implantatbehandlung hergenommen, um die Implantation zu beschreiben. Ab 2012 gibt es eine Einzelposition. Es gibt darüber hinaus ab 2012 die überfällige Gebührenpositionen für provisorische Implantate und für die bestimmten Knochenaufbaumassnahmen wie z.B. den Sinuslift oder die Knochenspreizung (Bone Spreading,Bone Splitting), die bisher über strittige Analogbeschreibungen abgerechnet werden mussten. Durch diese Maßnahmen werden sich Streitfälle bei der Abrechnung und der Erstattung durch die Versicherer sicherlich reduzieren. Die Kosten für den Knochenaufbau wiederum reduzieren sich auch hier sicher nicht.

Behandlungen, die bereits im Rahmen eines im Jahr 2011 erstellten Heil-und Kostenplans angefangen wurden aber erst in 2012 fertiggestellt wurden, müssen dann noch nach der alten Gebührenordnung mit den alten Positionen abgerechnet werden, wenn die Präparation der Zähne für die Kronen oder eine vergleichbare Hauptleistung für den gefertigten Zahnersatz noch in 2011 erfolgte.

Letzte Aktualisierung am Montag, 29. August 2022

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