EGK und E-Health-Gesetz: Die Sicherheit Ihrer Gesundheitsdaten

Seit einem Jahr ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) nun schon Pflicht. Berichten von Krankenkassenvertretern zufolge ist ein Großteil der gesetzlich Versicherten im Besitz der neuen Karte. Schenkt man aktuellen Presseberichten Glauben, dass diese nicht sicher gegen Angriffstechniken von Geheimdiensten sein soll, führt dies zur Verunsicherung.

Dr. Silke Lüder, Sprecherin der Aktion „Stoppt die e-Card“ berichtet, dass die Geheimdienste der USA und Großbritanniens bereits im Jahre 2010 an die Sicherheitsschlüssel gelangt seien, die Informationen auf Kartelesegeräten für Arztpraxen sowie elektronische Gesundheitskarten für 25 Millionen AOK-Versicherte und SIM-Karten für Handys codieren.

Sicherheitsexperten, wie u.a. Professor Hartmut Pohl, Mitglied des Beirats der International Security Academy und Sprecher des Präsidiumsarbeitskreises "Datenschutz und IT-Sicherheit" der Gesellschaft für Informatik e. V. vermutet sogar, dass mehr als 50.000 der wichtigsten strategischen Server in Regierung, Verwaltung und Unternehmen mit sogenannten „Backdoors“ der NSA versehen seien. Sicherheitsexperte Rolf Lenkewitz warnt, dass es aufgrund der offensichtlich mangelhaften internen Kontrollen der Betreiberfirmen keine Sicherheit mit den ausgegebenen eGKs gäbe. Neben diesem Datenleck sind diese Informationen auch für die geplanten Anwendungen im eGK-Projekt fatal. Nimmt man diese für bare Münze, wäre eine Versendung von sensiblen Patientendaten über das Internet nicht gesichert möglich. Ebenso gälte dies für andere Aktionen innerhalb der telematischen Infrastruktur wie u. a. eine optionale Speicherung von Notfalldaten, Organspende-Ausweisen und Medikationsdaten auf der eGK. Die Aktionssprecher fordern laut ots? Ende Februar 2015, dass die Gelder für das eGK-Projekt und das E-Health-Gesetz besser u. a. in sichere dezentrale moderne Kommunikationswege gesteckt werden sollten, da sie das Gesetzesvorhaben E-Health-Gesetz der schwarz-roten Koalition auf der derzeit unsicheren Datensicherheitsgrundlage nicht für umsetzbar hält. Hermann Gröhe, Bundesminister für Gesundheit im Kabinett Merkel III, fordert für die Health IT sichere, hochwertige Infrastrukturen, und hofft das E-Health-Gesetz möglichst bald umzusetzen.

Wer sich dem elektronischen Datenklau entziehen will und keine Karte verwenden möchte, muss sich darauf einstellen, dass es ohne die eGK nicht mehr geht. Für Menschen ohne neue eGK ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht unbedingt ein Recht auf eine zahnärztliche Behandlung haben, laut Aussage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung muss der Arzt nur dann Patienten behandeln, wenn die Maßnahme unaufschiebbar ist. Darunter fallen Notfälle oder allgemeiner gesagt Patienten, die ohne sofortige Behandlung durch den Arzt einen langfristigen, irreparablen Gesundheitsschaden erleiden. Wird diese nicht innerhalb von 10 Tagen nachgereicht, können die Kosten für die Behandlung vom Leistungserbringer dem Patienten privat in Rechnung gestellt werden.
• Quelle: ots

Letzte Aktualisierung am Sonntag, 15. März 2015

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