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Neues Transfusionsgesetz beschlossen
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Die Bundesregierung hat am 26.5.04 eine Änderung des Transfusionsgesetzes für Blutprodukte beschlossen. Die Neuregelung soll die Qualität und Sicherheit im Umgang mit den Konserven weiter erhöhen und setzt EU-Richtlinien in deutsches Recht um.
Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Änderung des Transfusionsgesetzes und arzneimittelrechtlicher Vorschriften legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei der Gewinnung, Testung, Verarbeitung, Lagerung und Verteilung von Blutprodukten fest.

Die wichtigsten Änderungen im Einzelnen:

Angaben über Blutprodukte müssen künftig 30 Jahre lang aufbewahrt werden, um eine Rückverfolgung zu ermöglichen (bisher waren das 15 Jahre). Dies ist wichtig zum Beispiel beim Auftreten von schweren Nebenwirkungen.

Für Einrichtungen, die nicht selbst Spenden entnehmen, sondern lediglich Blut und Blutprodukte lagern und abgeben (so genannte Blutdepots), gelten dieselben Qualitäts- und Sicherheitsstandards.

Es wird ein bundesweites Register eingerichtet, das alle Einrichtungen, die Blutstammzellzubereitungen herstellen und in Verkehr bringen verzeichnet. Dieses Register wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information eingerichtet.

Personen, die den Vorgang der Blutstammzellzubereitung leiten, müssen künftig eine zweijährige Berufserfahrung besitzen.

Die Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts müssen die entsprechenden EG-Richtlinien berücksichtigen und müssen im Bundesanzeiger amtlich bekannt gemacht werden.

Darüber hinaus enthält das Änderungsgesetz neben Begriffsklarstellungen Details zu den Meldepflichten. Außerdem wird klargestellt, dass eine ärztliche Person bei Durchführung der Spende (Blut oder Plasma) zugegen sein muss.
Das geplante bundesweite Register der Einrichtungen, die Blutstammzellen gewinnen, bedeute neben dem Qualitäts- und Sicherheitsaspekt eine wichtige Informationsquelle für die Fachwelt und interessierte Bürgerinnen und Bürger, teilt die Bundesregierung mit. Es mache diese Einrichtungen außerdem bekannter, so dass sie sich dadurch europaweit besser positionieren könne. Dies fördere den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland.
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 )
 

 
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Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 17:50 von Borrmann
Glaube ich auch, 3i mit Goldschraube. Gruss Borrmann

Re:unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:14 von dr.baetcher
Könnte Biomed 3i sein?

unbekanntes Implantatsystem
06.02.12, 15:09 von zahnkett
Hallo zusammen! brauche Hilfe bei der Identifikation des Implantatsystem! Über eure Hilfe würde ich mich  (weiter...)

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