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zum PatientenforumHilfe....., Wer hat Erfahrung mit Oberkieferstegprothese
09.02.12, 16:43 von Mustermann
Guten Tag, ich suche immer noch nach einem Menschen (weiter...)
Erfahrungsbericht Implantat Oberkiefer
09.02.12, 13:38 von Christian Nitze
Hallo, allen Interessierten möchte ich an dieser Stelle meine Erfahrungen (weiter...)
Re:Sinuslift für Zahnimplantate
09.02.12, 13:24 von Trolle
Hallo Annette, ich habe einen Sinuslift bekommen und gleichzeitig die (weiter...)
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| Mehr Wahlfreiheit beim Zahnersatz ab Januar 2005 - Zuschuss auch für ein Zahnimplantat! |
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Ab dem 1. Januar 2005 erhalten Patienten durch die Umstellung auf die
"befundorientierten Festzuschüsse" mehr Wahlfreiheit bei ihrer
Entscheidung für den Zahnersatz. Gleichzeitig bleibt der Zahnersatz
weiterhin Teil der gesetzlichen Krankenversicherung und der Umfang des
Leistungsanspruchs für Patienten überwiegend erhalten. Das vom Bundestag am Freitag, den 1. Oktober 2004 verabschiedete Gesetz zur Regelung der Versicherung des Zahnersatzes sieht bereits zum Anfang des kommenden Jahres vor, sich bei der Berechnung der Kosten für den Zahnersatz künftig an einem Befund und nicht mehr wie bisher an der Art des verwendeten Zahnersatzes zu orientieren. Ein Befund ist zum Beispiel die Lage und Anzahl von fehlenden Zähnen bzw. der Grad des Zerstörungszustandes der zu versorgenden Zähne. Der Unterschied zum derzeit noch gültigen System besteht darin, dass der Patient ab dem nächsten Jahr frei entscheiden kann, welchen Zahnersatz er wählt. Den Zuschuss seiner Krankenkasse behält er auch dann, wenn er sich aus der Fülle der Möglichkeiten des modernen Zahnersatzes für eine höherwertige Versorgung entscheiden sollte. Zum Beispiel ging der Patient bei der Versorgung mit Implantaten bislang leer aus. Künftig zahlt die Krankenkasse also nicht mehr einen prozentualen Anteil eines Zahnersatzes, sondern einen "befundbezogenen Festzuschuss". Einkommensabhängiger Beitrag Es wurde beschlossen, dass gesetzlich Versicherte ab 1. Juli 2005 für Zahnersatz einen prozentualen, einkommens-abhängigen Beitragssatz in Höhe von 0,4 Prozentpunkten bezahlen, der allein von den Arbeitnehmern zu leisten ist. Dieser Beitrag wird mit dem im Gesundheits-modernisierungsgesetz ab 2006 vorgesehenen zusätzlichen Beitragssatz von 0,5 Prozent für das privat aufzubringende Krankengeld zu einem einheitlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozent zusammen eingezogen. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen. Familienangehörige bleiben mitversichert. Krankenkassen zur Beitragssenkung verpflichtet Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch gesetzlich verpflichtet, die durch diese Regelung entstandene Belastung von 0,9 Prozent als Beitragssenkung an die Versicherten weiterzugeben. Quelle: Initiative proDente e.V |
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 27. September 2008 ) |
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| Implantate langfristig auch die wirtschaftlichere Lösung darstellen können, wenn Sie helfen, herausnehmbaren Zahnersatz zu vermeiden? Das liegt an den Folgekosten, die durch Prothesen entstehen: sie sind reparaturanfälliger und führen häufiger zum Verlust der überlasteten eigenen Zähne, was Nachbehandlungen und Neuanfertigungen zur Folge hat. |




