Lexikon

mehrkostenfähig

Mehrkostenfähig beschreibt die Möglichkeit, bei bestimmten privaten zahnärztlichen Leistungen die Honorierung für eine entsprechende Kassenleistung zu verrechnen. Also für die erbrachte (private) Leistung wird eine Rechnung mit Summe X erstellt und davon die (geringere) Summe abgezogen, die die Kasse bezahlt hätte. Diese Voraussetzung ist gesetzlich aber nur für ganz wenige Leistungen erlaubt:

Bei gleicher Leistungsbeschreibung in der Kassen- und privaten Gebührenordnung (z.B. Untersuchung, Entfernung eines Zahnes, Röntgenbild) darf die Leistung weder ganz, noch teilweise privat in Rechnung gestellt werden (nicht mehrkostenfähig).

Eine komplett private Rechnungsstellung ohne Verrechnung kann/muss dagegen erfolgen:

  • wenn es eine entsprechende Kassen-Leistung nicht gibt (z.B. Zahnimplantate) oder
  • wenn die Leistung im Zusammenhang mit einer privaten Hauptleistung steht (z.B. Betäubung für ein Implantat), oder
  • bei unterschiedlicher Leistungsbeschreibung in der Kassen- und privaten Gebührenordnung, wenn der Inhalt der privaten Leistungsbeschreibung erfüllt wurde ( z.B. professionelle Zahnreinigung im Vergleich zur einfachen Zahnsteinentfernung).

Für die Berechnung von Mehrkosten ist eine Mehrkostenvereinbarung nötig.