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KVNO beschränkt endgültig Narkosen bei zahnärtzlichen Behandlungen
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KVNO-Mitteilunge vom 13.12.06
Die Abrechenbarkeit von Narkosen bei zahnärztlichen und/ oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen sowie endoskopischen Eingriffen hat der Bewertungsausschuss neu festgelegt. Die Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2007. Der Beschluss betrifft Narkosen gemäß Abschnitt 5.3 des EBM. Danach sind Narkosen, die im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen erbracht werden, nur berechnungsfähig bei:
-Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, sofern wegen mangelnder Kooperationsfähigkeit und/ oder durch den Eingriff bedingt eine andere Art der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bitte geben Sie dabei die ICD-Kodierung und eine Begründung an.
- Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyski-nesie. Auch hier verlangt der Bewertungsausschuss die ICD-Kodierung und Begründung.
- Eingriffen entsprechend dem Abschnitt 3.1.2.8 des EBM, sofern eine Behandlung in Lokalanästhesie nicht möglich ist.
Die Erbringung von Narkosen im Zusammenhang mit en doskopischen Untersuchungen der Verdauungswege ist ab 1. Januar 2007 nur berechnungsfähig bei Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr. Außerdem bei Patienten mit mangelnder Kooperationsfähigkeit bei geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie. Bitte geben Sie die ICD-Kodierung mit Begründung an.Darüber hinaus können Narkosen im Rahmen des Ab schnitts 5.3 EBM im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen oder endoskopischen Untersuchungen der Verdauungswege nur berechnet werden bei Vorliegen von Kontraindikationen gegen die Durchführung des Eingriffs in Lokalanästhesie oder Analgosedierung.
Hintergrund: Der Bewertungsausschuss hatte die Erbrin gung bzw. Abrechnung von Narkosen im Kapitel 5.3 EBM 2000plus zunächst zum _. Oktober 2006 eingeschränkt. Dieser Beschluss war heftig kritisiert worden, sodass der Ausschuss sich nochmals mit dem Thema befasst hat.

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
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