LogIn
implantate.com arrow Implantologie aktuell arrow Konsensuskonferenz: Tätigkeitsschwerpunkt in der Diskussion

Konsensuskonferenz: Tätigkeitsschwerpunkt in der Diskussion
Lesezeichen auf FacebookLesezeichen auf TwitterLesezeichen auf Google
PDF Drucken E-Mail
Bei der jüngsten Sitzung am 15. Januar 2003 in Frankfurt wurde besonders kritisiert, dass vielfach wesentliche Voraussetzungen zum Nachweis von Fähigkeiten und Kenntnissen sowie ausreichende praktische Kurse nicht erfüllt seien. Nicht allein die Anzahl der Fortbildungsstunden sei für die Anerkennung von Curricula durch die Konsensuskonferenz wesentlich, sondern deren Qualität auf theoretischer und auf praktischer Ebene. „300 Stunden reine Theorie machen aus einem Zahnarzt noch keinen Implantologen, der sich für den hochwertigen Tätigkeitsschwerpunkt der Konsensuskonferenz Implantologie qualifiziert“, fasste Dr. Helmut B. Engels, Vorsitzender des BDIZ und amtierender Vorsitzender KK, die Bedenken der Expertenrunde zusammen. Um den Qualitätsstandard auf einem hohen Niveau zu halten, hat die Konsensuskonferenz Implantologie einstimmig die Einführung eines „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsensuskonferenz“ als eigenständiges Qualitätsprodukt beschlossen. Er soll vergeben werden nach Absolvierung eines Curriculums und einer Prüfung durch eine der zur KK gehörenden wissenschaftlichen Gesellschaften. Curricula werden von den wissenschaftlichen Gesellschaften geprüft – ausdrücklich wurden dabei Kooperationen mit Landeszahnärztekammern und privaten Anbietern ermöglicht, soweit dies die Durchführung vor Ort betrifft.. .
Der „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsensuskonferenz“ müsse seinen Wert als „Qualitätässiegel“untermauern – ehe man diese hohe Qualität verwässere, nehme man lieber in Kauf, dass andere Anbieter andere wie auch immer benannte Tätigkeitsschwerpunkte Implantologie vergeben. Die KK Implantologie hat dazu u.a. folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsensuskonferenz wird verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
– der Nachweis der Ableistung eines von einer wissenschaftlichen, implantologischen Gesellschaft in der KK anerkannten Curicculums
– die entsprechende praktische Tätigkeit und Fortbildung
– das Bestehen einer Prüfung bei einer der wissenschaftlichen, implantologischen Gesellschaften in der Konsensuskonferenz.“
Zur nächsten Sitzung wird die KK Implantologie über eine neue Zertifizierungsrichtlinie entscheiden, die bis dahin vorgelegt wird und die aktuellen Diskussionen in diesem Gremium widerspiegeln soll. Die für viele Kollegen wichtige Frage der Anerkennung bereits absolvierter Fortbildungskurse wird in den wissenschaftlichen, implantologischen Gesellschaften geklärt. Nach Besprechnung in deren Gremien soll ein Konsens herbei geführt werden.
(http://www.Konsensuskonferenz-Implantologie.de)
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
Anzeige
Anzeige

ÄrzteForum

zum Implantologie-Forum für Ärzte/Zahnärzte

Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

RSS- Symbol Aktuelles für ZahnÄrzte
Aktuelle Fachinfos und wissensch. Updates.