Abstracts
| Konsensuskonferenz: Tätigkeitsschwerpunkt in der Diskussion |
|
|
|
|
|
Bei der jüngsten Sitzung am 15. Januar 2003 in Frankfurt wurde
besonders kritisiert, dass vielfach wesentliche Voraussetzungen zum
Nachweis von Fähigkeiten und Kenntnissen sowie ausreichende praktische
Kurse nicht erfüllt seien. Nicht allein die Anzahl der
Fortbildungsstunden sei für die Anerkennung von Curricula durch die
Konsensuskonferenz wesentlich, sondern deren Qualität auf theoretischer
und auf praktischer Ebene. „300 Stunden reine Theorie machen aus einem
Zahnarzt noch keinen Implantologen, der sich für den hochwertigen
Tätigkeitsschwerpunkt der Konsensuskonferenz Implantologie
qualifiziert“, fasste Dr. Helmut B. Engels, Vorsitzender des BDIZ und
amtierender Vorsitzender KK, die Bedenken der Expertenrunde zusammen.
Um den Qualitätsstandard auf einem hohen Niveau zu halten, hat die
Konsensuskonferenz Implantologie einstimmig die Einführung eines
„Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsensuskonferenz“ als
eigenständiges Qualitätsprodukt beschlossen. Er soll vergeben werden
nach Absolvierung eines Curriculums und einer Prüfung durch eine der
zur KK gehörenden wissenschaftlichen Gesellschaften. Curricula werden
von den wissenschaftlichen Gesellschaften geprüft – ausdrücklich wurden
dabei Kooperationen mit Landeszahnärztekammern und privaten Anbietern
ermöglicht, soweit dies die Durchführung vor Ort betrifft.. . Der „Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsensuskonferenz“ müsse seinen Wert als „Qualitätässiegel“untermauern – ehe man diese hohe Qualität verwässere, nehme man lieber in Kauf, dass andere Anbieter andere wie auch immer benannte Tätigkeitsschwerpunkte Implantologie vergeben. Die KK Implantologie hat dazu u.a. folgende Beschlüsse gefasst: „Der Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsensuskonferenz wird verliehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: – der Nachweis der Ableistung eines von einer wissenschaftlichen, implantologischen Gesellschaft in der KK anerkannten Curicculums – die entsprechende praktische Tätigkeit und Fortbildung – das Bestehen einer Prüfung bei einer der wissenschaftlichen, implantologischen Gesellschaften in der Konsensuskonferenz.“ Zur nächsten Sitzung wird die KK Implantologie über eine neue Zertifizierungsrichtlinie entscheiden, die bis dahin vorgelegt wird und die aktuellen Diskussionen in diesem Gremium widerspiegeln soll. Die für viele Kollegen wichtige Frage der Anerkennung bereits absolvierter Fortbildungskurse wird in den wissenschaftlichen, implantologischen Gesellschaften geklärt. Nach Besprechnung in deren Gremien soll ein Konsens herbei geführt werden. (http://www.Konsensuskonferenz-Implantologie.de) |
|
| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 ) |
|
|
- Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt
- Hilfe für Notgebiete: Hilfswerk Deutscher Zahnärzte engagiert sich seit 25 Jahren weltweit
- Telefonische Zahnersatz-Sprechstunde am 22. Mai: Fachleute des Kuratoriums perfekter Zahnersatz geben Auskunft
- Zahnarzt klagte erfolgreich: Arztbewertungsportal muss Userbewertung prüfen
- BARMER GEK Zahnreport 2012: Lücken in der Zahnprophylaxe
ÄrzteForum
zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
Aktuelles für ZahnÄrzte
Aktuelle Fachinfos und wissensch. Updates.
|





