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Konsensuskonferenz Implantologie: Schwierige, aber auch konstruktive Gespr
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Konsensuskonferenz Implantologie:
Schwierige, aber auch konstruktive Gespräche mit der KZBV

Die erste ordentliche Sitzung der Konsensus-Konfernez Implantologie (KK) in diesem Jahr hatte politische Gäste: Auf Einladung des BDIZ/EDI-Vorsitzenden Dr. Helmut B. Engels waren Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) unter Führung des Amtierenden Vorsitzenden Dr. Jürgen Fedderwitz zu der Sitzung in Frankfurt gekommen, um die beim Bewertungsausschuss zur Entscheidung anstehende Abbildung der sog. implantologischen Ausnahmeindikationen im BEMA zu diskutieren. In einzelnen Punkten war es eher leicht, eine gemeinsame Linie zu finden – in anderen noch nicht erfolgreich.

Über die Ablehnung des im Herbst von der KZBV und den Krankenkassen vorgestellten gemeinsamen Antrags an den Erweiterten Bewertungsausschuss sind sich die KK und die KZBV nun einig.

Zu den Aspekten, über die seitens der implantologischen Gesellschaften und der KZBV Einigkeit bestand, gehört auch die überaus geringe Anzahl echter Ausnahmeindikationen. Die bisher im Bewertungsausschuss diskutierten Zahlen liegen demnach weit über den tatsächlichen Daten, was die Konsensuskonferenz auch mit Material belegen konnte. Sehr anschaulich machte das eine von Prof. Dr. Dr. Joachim E. Zöller, Universitätsklinikum Köln, vorgelegte Auswertung über einen Zeitraum von fünf Jahren. Dort wurden insgesamt 110 Patienten im Rahmen von Ausnahmeindikationen versorgt – im Durchschnitt mit vier Implantaten pro Fall. Hochgerechnet auf das Bundesgebiet bedeutet dies einen Behandlungsbedarf von deutlich unter 1000 Fällen pro Jahr. Da es sich gemessen an der vertragszahnärztlichen Versorgung um eine verschwindend geringe Zahl handelt, besteht allein deshalb schon keine Rechtfertigung, hierfür eine Leistungsbeschreibung im allgemeinen Bewertungsmaßstab (BEMA) vorzunehmen.

Ebenfalls im Grundsatz Übereinstimmung – wenn auch nach schwieriger Diskussion –erreichten die Mitglieder der Konsensuskonferenz und die Vertreter der KZBV in der Frage der Art der Behandlungen für diese Patientenklientel. Es wurde festgehalten, dass die Fälle der Ausnahmeindikationen sich durch ein außerordentlich hohes Maß an Individualität auszeichnen und nicht allgemein beschreiben lassen. Die an der Diskussion Beteiligten sahen daher auch keine fachliche Basis für eine Beschreibung im Rahmen des zahnärztlichen Bewertungsmaßstabes (BEMA): Allgemeine Leistungsbeschreibungen für die implantologische Behandlung werden wegen der großen Individualität der Ausnahmeindikationen nach § 28 SGB V Satz 1 der notwendigen Versorgung dieser Patienten auch nicht annähernd gerecht.

Falls der Erweiterte Bewertungsausschuss aber an einer Beschreibung der Implantologie bei Ausnahmeindikationen festhält, gehen die Überlegungen der Konsensuskonferenz in Richtung auf die Festlegung weniger befundorientierter Festzuschüsse.
Die in diesem Fall notwendigen Verhandlungsinhalte hat sich die KZBV als ihre ureigenste Aufgabe vorbehalten. Der Vorschlag der Konsensuskonferenz ist der KZBV nun bekannt, ebenso die Bedenken der implantologischen Fachverbände gegen eine Vielzahl detaillierter Leistungsbeschreibungen. Die KZBV hat angekündigt, mit einer eigenen Verhandlungsposition in den Erweiterten Bewertungsausschuss zu gehen. Sowohl die KK als auch die KZBV fordern aber übereinstimmend, die Kompetenz der implantologischen Gutachter intensiver zu nutzen und sie auch hinsichtlich der Ausnahmeindikationen genauer zu schulen. Sollte die KZBV Hilfestellung bei der Formulierung von Kriterien für die Begutachtung benötigen, haben die Fachgesellschaften Unterstützung zugesagt.

Für Rückfragen der Redaktionen:
Dr. Helmut B. Engels, BDIZ/EDI-Vorsitzender
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 )
 

 
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