Abstracts
| Kein Rückhalt für den BDIZ bei BZÄK, DGZMK und KZBV für die Tumor-Stiftung |
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Der Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen
Zahnärzte in Deutschland (BDIZ) versucht in Presseveröffentlichungen
den Eindruck zu erwecken, dass auf Grund seiner Initiative die
Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-,
Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eine „Tumor-Stiftung der deutschen
Zahnärzteschaft“ gründet. Weder BZÄK, DGZMK oder KZBV wollen sie wie
vom Verband gewünscht: Der BDIZ müsste also jährlich zehn Millionen Euro selber beschaffen. Der Bundesverband der niedergelassenen implantologisch tätigen Zahnärzte in Deutschland (BDIZ) versucht in Presseveröffentlichungen den Eindruck zu erwecken, dass auf Grund seiner Initiative die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) eine „Tumor-Stiftung der deutschen Zahnärzteschaft“ gründet. Weder BZÄK, DGZMK oder KZBV wollen sie wie vom Verband gewünscht: Der BDIZ müsste also jährlich zehn Millionen Euro selber beschaffen. Diese Stiftung soll Patienten, die im Rahmen des Paragrafen 28 Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) unter die wenigen von KZBV und Krankenkassen definierten „Ausnahmeindikationen“ in der Implantologie fallen, eine „unentgeltliche Versorgung mit implantologischem Zahnersatz eröffnen“. Eine Tumor-Stiftung wird es geben, heißt es aus der BZÄK, aber nicht unter dem vom BDIZ aus berufspolitischen Gründen erhobenen Anspruch. Wollte man versuchen, über eine Tumor-Stiftung eine „kostenlose Behandlung der etwa 1.000 Fälle, die unter die Ausnahmeindikationen fallen“ sicherzustellen, bräuchte man jährlich mindestens zehn Millionen Euro. Wenn der BDIZ aus dem eigenen Verbandsetat oder befreundeten implantologischen Verbänden oder über Spenden aus der Industrie Jahr für Jahr zehn Millionen Euro für die Bezahlung der Behandlungskosten sicherstelle, so Verantwortliche aus BZÄK und der KZBV wie dem Kreis der Kieferchirurgen, dann könne eine „Tumor-Stiftung mit dem BDIZ-Anspruch auftreten“. Aber weder die Verbände der Implantologie noch die Dentalindustrie in der Implantologie wollten, so zeigen Gesprächsrunden, ein Stiftungskapital von mehr als 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen, aus dessen Erträgen die zehn Millionen Euro Jahr für Jahr geleistet werden können, oder Jahr für Jahr mindestens zehn Millionen Euro zusagen. Allenfalls, so heißt es aus der Industrie, „könne man einen Bruchteil der Summe“ entsprechend einer Tumor-Stiftung zusagen. Man wolle die Tumor-Stiftung aufgreifen, heißt es in der BZÄK, aber nicht, um jede Ausnahmeindikation darüber zu finanzieren, sondern nur, um bei sozial besonders gravierenden Problemen Zuschüsse zu geben und in den Einzelfällen eine bessere, über das Maß des Notwendigen hinaus gehende Versorgung bezuschussen zu können. Und aus der KZBV kam folgende Stellungnahme: „Alle drei großen zahnärztlichen Organisationen, die die BDIZ über die Stiftungsidee vor den Karren spannen wollte, um die Definition von Bema-Bewertungen/Teil VI für implantologische Leistungen auszuhebeln, ohne selbst die finanzielle Verantwortung zu übernehmen, halten in diesem Punkt die BDIZ-Initiative für nicht umsetzbar und gescheitert.“ In der DGZMK, besonders bei den Kieferchirurgen und den Universitätskliniken wird darauf verwiesen, dass die „vom BDIZ geforderte kostenlose Behandlung nicht möglich ist“. Wenn der Operateur persönlich im Rahmen seiner Arbeit an der Uniklinik auf sein Honorar verzichtet, muss die Klinik Sachkosten, die OP-Kosten, die OP-Leistungen, Technikkosten etc. den Krankenkassen oder Kostenträgern berechnen. Die KZBV verweist darauf, dass sie per Sicherstellungsauftrag so oder so Versorgungen, die in den Bereich des Paragrafen 28 Implantologischer Ausnahmeindikationskatalog fallen, erfüllen muss und um den Bema Teil VI „Beschreibung von Implantologiepositionen“ damit nicht herum kommt. Dies könne auch durch eine Tumor-Stiftung nicht verhindert werden. Eine Tumor-Stiftung als „Nothilfe“ will man gemeinsam unter BZÄK-Federführung weiter vorantreiben, aber die vom BDIZ auf dem Herbstfest kürzlich in Berlin beim 15. Jahresjubiläum erhobene Behauptung, darüber könne die „Solidargemeinschaft von den Kosten der in Paragraf 28 definierten Ausnahmeindikationen mit Implantatversorgung befreit und die Beschreibung von Leistungspositionen im Bema und der damit verbundene hohe Verwaltungsaufwand für eine extrem kleine Gruppe an Patienten überflüssig werden“, wird sich nicht erfüllen. Den politischen Teil der BDIZ-Initiative sieht man in den Körperschaften als gescheitert, hofft aber, gemeinsam wenigstens für Sonderhilfen in einer „Tumor-Stiftung der deutschen Zahnärzteschaft“ die notwendigen Mittel über Sponsoren-Zusagen zusammenzubekommen. Quelle: DZW |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 ) |
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