Abstracts
| Kassenärztliche Vereinigung streicht Narkosen für zahnärztliche Eingriffe aus dem EBM. |
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Für Zahnärzte, die Kassenpatienten in Vollnarkose behandeln, gibt es
nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses zum GKV-Leistungskatalog
(EBM) eine paar Denkaufgaben, denn ab dem 1.10. sollen
Narkose-Leistungen nicht mehr Bestandteil des ärztlichen Budgets sein
und damit über die Kassen nicht mehr abrechenbar sein. Selbst ambulante
Narkosen bei Kinderbehandlungen wären nach dieser Entscheidung eine
Privatleistung. "Die Erbringung von Narkosen gemäß Kapitel 5.3 im Zusammenhang mit zahnärztlichen und/oder mund-, kiefer-, gesichtschirurgischen Eingriffen ist nur berechenbar bei Patienten mit geistiger Behinderung und/oder schwerer Dyskinesie. Die ICD-Kodierung ist anzugeben." Das gilt allerdings nur für Leistungen, die nicht über die KZV abgerechnet werden. Somit ist eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft der Krankenkassen wohl weiterhin gegeben. Es ist ja auch kaum anzunehmen, dass die Kassen grundsätzlich die Kostenübernahme bei einem 3-jährigen Kind verweigern wollen, das zur Spaltung eines Kieferabszesses einer Narkose bedarf und dafür den korrekten Behandler (z.B. Oralchirurgen) aufsucht. Man überlege sich nur die Schlagzeilen in Bild und Express. Nun steht es unseren Fahnenträgern der KZBV zu, Verhandlungen für eine Neuregelung mit den Kassen über die Narkosen auf den Weg zu bringen. Evtl. eine Übernahme in ein vergrössertes zahnärztliches Budget? Das wiederum könnte ein Problem mit der Budgetverteilung zwischen Narkose-Behandlern (vor allem Oralchirurgen und MKG-Chirurgen) und dem gemeinen zahnärztlichem Fussvolk aufwerfen. Vielleicht ist hier der Zeitpunkt gekommen, bei den Narkoseleistungen auf eine Kostenerstattung durch die Kassen umzusteigen, die budgetneutral wäre. Die handstreichartige Entscheidung des Bewertungsausschusses ohne Konsens-Suche mit der Zahnärzteschaft ist jedoch ein starkes Stück. Hier muss man den Begriff "Augenhöhe" wohl überdenken. Ihr Dr. Dr. B. Zahedi - Redaktion implantate.com P.S.: Anbei übrigens die Stellungnahme des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten, die mit im gleichen Boot sitzen, die Sie hier herunterladen können. |
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| Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 ) |
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09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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