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zum PatientenforumTeleskopprothes und Gaumenbügel
25.05.12, 17:57 von Tina
Hallo an Alle, habe hier schon einiges mitgelesen und möchte (weiter...)
Re:Informationen Revisions-OP
25.05.12, 16:32 von Giny62
Hallo, Sorry, dass ich meine Anfrage so gestellt habe. (weiter...)
Re:Informationen Revisions-OP
25.05.12, 16:28 von Giny62
Sorry, dass ich die Regeln nicht beachtet habe. Soll ich (weiter...)
| Die Aufklärung im Wiederholungsfall |
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Die Anforderungen an die Aufklärung über behandlungsimmanente Risiken vorab chirurgischer Maßnahmen sind hoch; viele Schadenersatz-Prozesse gehen für Zahnärzte verloren, weil nicht umfassend aufgeklärt wurde beziehungsweise die Aufklärung nicht nachgewiesen werden konnte oder weil der Patient keine ausreichende Bedenkzeit hatte. Wie sieht es jedoch aus mit der Aufklärung bei Wiederholungsbehandlungen wie Osteotomien auf der Gegenseite, Parodontalbehandlungen im Gegenkiefer oder Implantationen an einer anderen Stelle? Gelten hier dieselben strengen Anforderungen? Das Oberlandesgericht Koblenz (30.01.2008, Az. 5 U 1298/07) hatte zu beurteilen, ob eine Aufklärung 3 Stunden vor einem ambulanten Eingriff genügt, wenn der Patient bereits in vergleichbarer Weise zuvor operiert worden ist. Entschieden wurde, dass diese Zeit ausreichte, da der Patient mit der Art des Eingriffs und den Risiken bereits vertraut war. Ein Urteil, welches auch für den chirurgisch tätigen Zahnarzt relevant ist. Hinweis: Eine erneute Aufklärung ist allerdings entbehrlich, wenn es sich bei der Behandlung um den gleichen Eingriff handelt (Beispiel: Implantation OK rechts-links). Über zusätzliche Besonderheiten und Risiken, die beim Ersteingriff nicht vorhanden waren, muss jedoch erneut aufgeklärt werden (Beispiel: Implantation OK Seite – UK Seite). Oder besser die Aufklärung von vorneherein ausdrücklich den Bereich des Zweiteingriffs beinhaltet.
Weitere Infos: www.juradent.de |
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| Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 12. November 2008 ) |
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