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Informationen zur Kostengarantie nach den implantate.com-Kriterien PDF Drucken E-Mail


Die stetige Diskussion um Kosten bei der Implantatbehandlung hat implantate.com dazu bewegt, einen Kostenrahmen zu entwickeln, bei der der Patient eine Kostensicherheit für seine Behandlung erhält, ohne auf die Behandlung durch einen qualifizierten und hochwertiges Material zu verzichten. implantate.com ist sehr froh, vermelden zu können, dass die teilnehmenden Implantologen die Erstberatung und Erstbefunddaufnahme (inkl. erster Übersichts-Röntgendiagnostik) bei einem gesetzlich versicherten Patienten nicht privat in Rechnung stellen, sofern eine Kassenzulassung (Vertrag zur Abrechnung mit der gesetzlichen KV) vorliegt.

Da implantologische Leistungen eine große individuelle Bandbreite haben und daher nur bedingt vergleichbar sind, hat implantate.com eine Standardimplantatversorgung definiert, die eine Vergleichbarkeit und damit einen Kostenrahmen möglich macht.
Als Standardimplantatversorgung wird festgelegt: im Seitenzahnbereich (vom 4.-8. Zahn), kein Knochenaufbau, inkl. mit zahnfarbener, keramischer Verblendung. Für andere Implantatversorgungen (ästhetischer Frontzahnbereich, Knochenaufbau) müssen gesonderte Vereinbarungen getroffen werden, die sich aber an den Grundsätzen der o.g. Standardimplantatversorgung orientieren.
Die teilnehmende implantologische Praxis /Klinik (Ausdruck des Registereintrags bei implantate.com reicht als Beleg, ein spezielles Formular kann aber heruntergeladen werden, s.u.) versichert, diese Standardimplantatversorgung für Patienten, die über die Internetplattform implantate.com vermittelt werden, im folgenden Kostenrahmen anzubieten:

Für das erste Implantat:

Implantologische Leistung:

  • Implantateinbringung inkl. Diagnostik und Material für unter 900 EUR Gesamtkosten, wissenschaftlich dokumentiertes Markenimplantatsystem.

Zahnersatzleistung
:

  • Versorgung des Implantats mit einer zahnfarbenen, keramisch verblendeten inkl. Material- und Laborkosten für unter 1000 EUR Gesamtkosten (evtl. Zuschüsse; Kostenübernahmen durch Dritte z.B. Krankenversicherungen nicht eingerechnet).
bzw.

Komplettleistung der o.g. Versorgung für unter 1900 EUR Gesamtkosten (evtl. Zuschüsse; Kostenübernahmen durch Dritte z.B. Krankenversicherungen nicht eingerechnet).

Für jedes weitere Standardimplantat gilt analog die Regelung unter 850 EUR für die implantalogische Leistung, unter 950 EUR für die prothetische Leistung. Gesamtkosten
unter 1800 EUR.


Das ergibt z. B. bei 4 Standardimplantaten maximale Gesamtkosten von unter 7300 EUR (evtl. Zuschüsse durch die gesetzliche Krankenkasse nicht eingerechnet).

Ein Aufschlag in Großstädten mit höherem Kostenniveau (München, Hamburg etc.) bis zu einer Höhe von 5% ist akzeptabel.

Zusätzliche Maßnahmen wie Knochenaufbau, Navigation etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Für die Durchführung der Vereinbarung ist die teilnehmende Praxis/Klinik verantwortlich. Für eine solcher Kostenvereinbarung kann ein Formular hier heruntergeladen werden.

Informationen zur Gewährleistung nach dem implantate.com-Kriterien finden Sie hier.

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Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 7. Mai 2009 )
 
 

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