Heavy-Metal-Pizza: Lieferservice muss Zahnersatz bezahlen
Wie das Münchner Amtsgericht am Montag verlautbarte, muss ein Pizzaservice Schadensersatz und Schmerzensgeld an eine Kundin zahlen (Az.: 231 C 7215/11). Diese hatte eine vegetarische Pizza bestellt und sich einen Backenzahn beim Genuss derselben abgebrochen. Schuldig war ein Metallteil, das im Pizzateig mitverarbeitet worden war. Der Zahn musste daraufhin mit  einer Teilkrone repariert werden. Die mehr als 1.100 Euro dafür wollte die Frau beim Pizzaservice geltend machen. Da sich der Pizzadienst weigerte, klagte die Frau. Vor Gericht bestritt der Pizzadienst, dass ein Metallstück in der Pizza  gewesen war. Und obwohl das Corpus delicti nicht mehr auffindbar war, befand das Gericht die "Pizza mit Eisenbelag" für bewiesen. Die Richterin erwog, dass das Metallstück von einer Konservendose in der Küche des Pizzadienstes stammen könnte. Neben der Übernahme der Behandlungskosten von 1100€ wurde das Unternehmen verurteilt, auch noch 300 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.