Gegenanzeigen/Kontraindikationen: wann kann man Zahnimplantate nicht einsetzen?


Am häufigsten wird eine mögliche oder sinnvolle Implantatbehandlung nicht durchgeführt, weil der behandelnde bzw. beratende Zahnarzt diese Behandlungsform nicht anbieten will. Gründe hierfür sind unter anderem Unerfahrenheit durch fehlende Fortbildung bzw. fehlendes Interesse, oder aber die kategorische Ablehnung dieser modernen Behandlungsform oft unter Zuhilfename unwissenschaftlicher Phrasen wie: "das geht gar nicht" oder "die heilen nicht ein". Eine Überweisung zu einem Implantologen wird aus Angst, den Patienten zu verlieren oder inkompetent zu wirken, nicht angeboten.

Oft muss in der Praxis auf eine Implantationsbehandlung leider aus Kostengründen verzichtet werden. Aber es gibt natürlich - wie für jede Behandlungsform - auch medizinische Gründe, die gegen eine Implantation sprechen (Kontraindikationen). Darunter versteht man Gegebenheiten, die einen solchen Eingriff entweder unmöglich machen (absolute Kontraindikation) oder riskanter werden lassen (relative Kontraindikation). Solche medizinischen Gegenanzeigen sind insgesamt sehr selten und werden unterteilt in

allgemeinmedizinische Kontraindikationen, die gegen eine Implantatbehandlung sprechen und

örtlich bedingte Gegenanzeigen.

 

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Letzte Aktualisierung ( Samstag, 7. November 2009 )