Wann kann man Zahnimplantate einsetzen?


Zahnimplantate dienen dem Ersatz von fehlenden Zähnen. Theoretisch ist es dabei möglich, jeden verloren gegangenen Zahn durch ein Implantat zu ersetzen. Das mag bei Verlust von einzelnen Zähnen sicher ein gutes Konzept sein, wäre im Fall einer kompletten Zahnlosigkeit aber nicht notwendig. Hier reichen selbst für eine festsitzende Brücke in der Regel eine Implantatzahl von 6-8 pro Kiefer aus, mit mehr Zahnimplantaten wäre in der Regel keine funktionelle Verbesserung zu erzielen. Es gibt sogar Konzepte, die festsitzenden Zahnersatz auf lediglich 4 Implantaten erfolgreich umsetzen ( ®, ®), das ist nach dem heutigen Erfahrungsstand die absolute Midestanzahl von Implantaten für festen Zahnersatz.
Für das Fixieren von herausnehmbaren Zahnersatz ist die Mindestzahl 2 Implantate, typischerweise werden 4 eingesetzt. Welche Art der Versorgung die Sinnvollste ist, hängt von der Gebisssituation ab und wird durch die Implantatplanung vorab festgelegt. Neben den Voraussetzungen wie Knochenangebot und Geldbeutel  spielen die zunehmenden Möglichkeiten bei der Aufbau- und Zahnersatzgestaltung eine Rolle. Die Implantathersteller halten hier durch eine riesige Auswahl an konfektionierten bzw. individualisierbaren Aufbauten bzw. Verbindungselementen für fast jede Situation ein Lösung parat, über die ein versierter bescheid wissen muss: von Keramik- für die ästhetische Kronenversorgung bis zu konfektionierte Halteelementen wie oder für einen preisgünstigen Prothesenhalt.

Um für die Einsatzmöglichkeiten eine bessere Übersicht zu erhalten, unterscheidet man verschiedene Zahnverlustmuster, für die es jeweils typische Implantatlösungen gibt.

Indikationen von Zahnimplantaten 
Voraussetzungen für eine Implantatbehandlung
  • Ausreichendes Knochenangebot für die Implantatverankerung
  • Genügend Platz für den prothetischen (Krone)
  • Gute Mundhygiene
  • Abgeschlossenes Kieferwachstum
  • Beachtung der Gegenanzeigen

Eine Altersbegrenzung besteht jedoch nicht!

Eine Aufschlüsselung der angezeigten Implanttattherapie nach Art des Zahnverlusts (wie viele Implantate in welcher Situation) liefert die Konsensuskonferenz Implantologie mit dem „Konsensuspapier“ der Verbände BDO, DGMKG, DGI und DGZI über die:

Indikationsklassen zur Implantattherapie.

Hier heißt es:  ..."Die optimale Therapie des Zahnverlustes ist der Ersatz jedes einzelnen Zahnes durch ein Implantat. Dabei ist der Zahn 8 eines Quadranten in der Regel nicht zu ersetzen. Da die optimale Therapie aus verschiedensten Gründen (anatomische, aber auch wirtschaftliche) nicht immer durchgeführt werden kann, wurden die nachfolgenden Empfehlungen für Regelfallversorgungen aufgestellt.  

Indikationsklassen für Regelfallversorgungen in der Implantologie (Stand 12/08)

Klasse I Einzelzahnersatz und Schaltlücke:
Klasse Ia „Frontzahnersatz“    
  • Wenn Zähne der Oberkiefer-Front fehlen  → 1 Implantat je fehlendem Zahn
  • Wenn Zähne 32-42 der Unterkiefer-Front fehlen  → Indikation für 2 Implantate
  • Wenn Zähne 33-43 der Unterkiefer-Front fehlen  → Indikation für 2-4 Implantate unter Berücksichtigung der speziellen anatomischen Verhältnisse
  • Einzelzahnlücken der Unterkiefer-Front  → Indikation für 1 Implantat 
Klasse Ib: "Seitenzahnersatz"
  • Fehlen im Seitenzahnbereich Zähne aus der geschlossenen Zahnreihe, so soll bei nicht behandlungsbedürftigen Nachbarzähnen jeder fehlende Zahn durch ein Implantat ersetzt werden.
Klasse II Reduzierter Restzahnbestand und Freiendlücke :

Grundsatz: Bei der implantologischen Versorgung des reduzierten Restgebisses ist die Bezahnung des Gegenkiefers zu berücksichtigen. Darüber hinaus gelten die Regeln konventioneller Prothetik.

  • Für eine festsitzende Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 8 Pfeiler benötigt,
  • im Unterkiefer in der Regel 6 Pfeiler.
  • Natürliche Zähne können angerechnet werden, wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
  • Für eine herausnehmbare Versorgung im Oberkiefer werden in der Regel 6 Pfeiler benötigt, im Unterkiefer in der Regel 4 Pfeiler.
  • Natürliche Pfeilerzähne können angerechnet werden,  wenn diese an statisch günstiger Position stehen und eine gute Prognose aufweisen.
 Klasse IIa „Freiendlücke “    
  • Zahn 8 fehlt:  → in Ausnahmefällen Indikation zur Implantation    
  • Zähne 7 und 8 fehlen: → Indikation für 1 Implantat    
  • Zähne 6 bis 8 fehlen: →  Indikation für 1-2 Implantate    
  • Zähne 5 bis 8 fehlen: → Indikation für 2-3 Implantate    
  • Zähne 4 bis 8 fehlen: → Indikation für 3 Implantate
Klasse III  Zahnloser Kiefer :  

Für die Verankerung eines festsitzenden Zahnersatzes    

  • im zahnlosen Oberkiefer: → 8 Implantate    
  • im zahnlosen Unterkiefer:→ 6 Implantate ...."

Die definitive Anzahl der Implantate richtet sich stets nach der jeweiligen Situation und Position der natürlichen Zähne, so dass die endgültige Entscheidung dem Behandler in Absprache mit seinem Patienten obliegt.

Literatur:
Malo P, de Araújo Nobre M, Lopes A, Moss SM, Molina GJ., A longitudinal study of the survival of All-on-4 implants in the mandible with up to 10 years of follow-up, J Am Dent Assoc. 2011 Mar;142(3):310-20.
Konsensuskonferenz:  Neubeschreibung der Indikationsklassen in der Implantologie

Infos über Preise für Implantate und Zahnersatz auf Implantaten .

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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 2. Oktober 2012 )