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implantate.com-Umfrage zur Abrechnung des externen Sinuslifts
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In keiner der Gebührenordnung für Zahnärzte/Ärzte (GOZ/GOÄ) ist der sogenannte Sinuslift als eigenständige Leistungsbeschreibung enthalten. Entgegen der Ansicht des Berufsverbandes der Implantologen (BdiZ), der bei dem externen Sinuslift die Kombination verschiedener Ziffern analog ansetzt, empfiehlt ZÄK Berlin nun eine Einzelposition zur Abrechnung des Sinuslifts (als PDF-Datei hier zum herunterladen). Die von der ZÄK Berlin vorgeschlagene Analogposition a534 (534 GOZ, Eingliederung Prothese/Epithese zum Verschluss extraoraler Weichteildefekte, ) könnte einen deutliche Vereinfachung darstellen und ist darüber bewertet den schwierigen Eingriff gut. Die Übernahme in das implantologische Abrechnungskonzept scheint daher verlockend.
Wie ist Ihre Meinung? Ist die bisherige Empfehlung des BDIZ und anderer ZÄK´s beizubehalten oder ist ein Umdenken in Richtung a534 sinnvoll? Zur Abstimmung gehen Sie auf die das Abstimmfenster in der rechten Spalte.
Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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