Lexikon

geschlossene Einheilung

Bei der geschlossenen Einheilung wird das Zahnfleisch (Gingiva) beim Einsetzen der Implantate (Implantation) wieder über den Implantaten dicht verschlossen, um die  Einheilung  des Implantats vor äusseren Einflüssen geschützt in Ruhe ablaufen zu lassen. Dies ist insbesondere bei Knochenaufbaumassnahmen notwendig.
Für eine geschlossene Einheilung sind zweiteilige Implantate erforderlich, die in ihrem Innengewinde für die Zeit bis zur Freilegung mit einer Verschlussschraube verschlossen werden. Gerne spricht man auch vom "zweizeitigen" Vorgehen, d.h. es muss im 2. Schritt noch die Freilegung der Implantate erfolgen.

Die offene Einheilung und die geschlossene Einheilung haben im übrigen gleiche Erfolgssausichten. Für einteilige Implantate gilt im übrigen grundsätzlich das Prinzip der offenen Einheilung.

Siehe auch: "Einheilung und Freilegung der Implantate".