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steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 11.11.2007, 18:28 Uhr
Hallo, kann mir jemand einen Tipp geben, ob u. wie man ein Implantat / Knochenaufbau, bei seiner Steuererklärung geltend machen kann ? Vieleicht gibt es ja schon Erfahrungen dazu ? Vielen Dank im Voraus. Karieskönig
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 11.11.2007, 19:34 Uhr
Du läßt Dir eine Rechnung geben und die kannst Du im Steuerausgleich im Feld ,,Außergewöhnliche Belastungen" dann absetzen.
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 11.11.2007, 20:56 Uhr
Hi Jürgen, danke f. den Tipp ! Gruß Karies
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 12.11.2007, 11:50 Uhr
Hallo Karieskönig,
Du kannst diese Ausgaben als Krankheitskosten unter außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Wichtig: Es wirken sich steuerlich nur Kosten oberhalb einer zumutbaren Belastung aus. Diese beträgt z . B. für Ledige mit einem Gesamtbetrag der Einkünfte über 15.340 € bis 51.130 €: 6 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Das heißt: wenn Du mehere getrennte Rechnungen (Für Knochenaufbau, Implantation, ...) und evtl. noch andere Krankheitskosten erwartest, solltest Du diese möglichst in einem (Steuer-)jahr bezahlen, sonst verschenkst Du in den einzelnen Jahren immer wieder den Betrag bis zur zumutbaren Belastungsgrenze.
Nicht Kleckern, sondern Klotzen ist hier angesagt.
Viele Grüße Johannes
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 12.11.2007, 16:32 Uhr
Hi Johannes, auch Dir vielen Dank für Deine netten Hilfe. Mit dentalen Grüßen. Karieskönig
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 12.11.2007, 16:53 Uhr
von dodo
Gold Boarder
Hallo, ja das ist auch eine interessante Sache - und der Tipp, die Rechnungen auf einmal einzureichen - damit man über die Belastungsgrenze kommt - ist gut - vielen Dank. Da habe ich ja echt Glück gehabt, meine Rechnungen für Knochenaufbau, Sinuslift, Implantate-OP sind zusammen so hoch, dass es sich lohnt. Da kann ich doch dann die anderen Zuzahlungen - Krankengymnastik usw. dazulegen - und vielleicht noch eine anstehende Behandlung, wo Zuzahlung erforderlich ist, machen lassen, oder sehe ich das falsch?
Danke und Gruß dodo
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 13.11.2007, 07:27 Uhr
von mima
Senior Boarder
hallo dodo,
egal wie viele rechnungen und von welchen zuzahlungspflichtigen behandlungen - sie müssen in dem jahr, für das du die steuererklärung machst bezahlt worden sein. es kann durchaus möglich sein, dass das finanzamt die einzahlungsbelege sehen will. (wenn die rechnung z.b. vom 29.12. ist und du vielleicht am 31.12 noch online überweist, unbedingt einen ausdruck mit datum und zeit machen). es gibt finanzbeamte, die wollen einfach nicht glauben, dass man seine rechnungen so pünktlich zahlt - eigene leidvolle erfahrung! lg mima
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 13.11.2007, 08:56 Uhr
Liebes Forum,
eine gute und knappe Zusammenfassung zum Thema findet man auch in WIKIPEDIA unter dem Stichwort "Außergewöhnliche Belastung". Insbesondere zu den Prozentsätzen bzgl. der zumutbaren Belastung, die abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte, Familienstand und Zahl der Kinder sind.
Viele Grüße Johannes
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 13.11.2007, 18:13 Uhr
Hallo Karieskönig, hast du noch nicht die tolle Suchfunktion für dieses Forum entdeckt? Gib da mal "Steuer" ein und les den Beitrag vom 10. 2.2007, da findest du die absetzbaren Sätze im Detail. Steuer war hier schon oft Thema. lg Heike
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 14.11.2007, 11:12 Uhr
Hu Heike, danke f. den Tipp, werde mal nachschauen ! karies
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Re: steuerliche Brücksichtigung Beitrag vom 14.11.2007, 16:21 Uhr
von dodo
Gold Boarder
Tatsächlich, stimmt. Es gibt wirklich schon genügend Beiträge zu "Steuer". Da kann ich mich ja durchlesen. Damit dürfte ja nichts mehr schief gehen.
Danke und Grüße von dodo
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