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THEMA: Re: toter schneidezahn
 
toter schneidezahn
Beitrag vom 26.02.2003, 14:52 Uhr

 
von johnny
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Geburtstag:
hallo, ich habe einige Fragen/ Sorgen bezüglich meines "toten" linken oberen Schneidezahns. Nun ja, vor 13 Jahren wurde die Wurzel abgetötet, da sie sich entzündet hatte (bin gestürzt und eine Zahnecke ist abgebrochen)
Der Zahn ist also mausetot, und grau, und wie mir scheint auch grössenmässig zurückgeblieben . Ich bin jetzt 24, klar das meine Zähne damals mit 11 kleiner waren. Nun, welche Risiken bestehen , wenn ich den toten Zahn länger drin behalte?
Es kann ja sein, dass die Knochenfuge in welcher der Zahn sitzt sich auch irgendwie in den 13 Jahren zurückgebildet hat. Der Zahn ist auch wackelig. Ist es möglich dass die gesetzl. Krankenkasse das in diesem einen Fall bezuschusst? Es ist ja weniger wegen der Ästhetik, obwohl er schon ziemlich grau ist. Mir gehts einfach um die Tatsache, dass ich nen toten nutzlosen Zahn der eventuell ein Infektionsrisiko oder sowas darstellt, die ganze Zeit in meinem Mund rumschleppe. Vielleicht verrottet der Kieferknochen zuerst an der Stelle und dieser prozess greift dann langsam auf den ganzen Oberkiefer über, dann krieg ich Parodontose oder sowas und mir fallen alle Zähne raus. Ich finde das gehört schon in den Zahlungsbereich der Krankenkasse, wenn die Gefahr der Infektion bestehen würde . Nunja, ich wäre erleichtert zu hören, dass der tote Zahn da bleiben kann wo er ist, auch nach nun schon 13 jahren. danke
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Re: toter schneidezahn
Beitrag vom 27.02.2003, 11:01 Uhr

 
von Dr.Metelski
Platinum Boarder
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Guten Morgen,
Sie schneiden einige Themen an.
Wenn Ihr Schneidezahn vor 13 Jahren korrekt
versorgt wurde mit einer Wurzelfüllung und er
fest im Knochen verankert ist, kann er dort bleiben. Mit 11 Jahren ist die Krone des Schneidezahnes auch schon voll ausgebildet,
größer kann sie nicht werden.
Ist der Zahn grau verfärbt, kann er mit be-
stimmten Methoden ( die Ihr Zahnarzt kennt)
aufghellt werden. Es bestehen keine Risiken,
vorausgesetzt, der Zahn wurde richtig wurzelgefüllt. Ein Röntgenbild kann darüber
Auskunft geben.
Wo fand damals Ihr Unfall statt? Wenn es in der
Schule war, kommt dafür in Deutschland die
Gemeindeunfallversicherung auf, es müßte aber
nach dem Unfall die Sache dort gemeldet worden sein. Sollte Ihr Gebiß frei von Karies sein, ist es möglich, dass sich die gesetzliche
Krankenkasse an den Kosten für ein Implantat beteiligt, wenn der Zahn raus muß.
Wenn der Zahn regelmäßig kontrolliert wird,
geht von ihm keine Gefahr aus.
Sie brauchen auch keine Angst haben, dass Sie
davon Parodontose bekommen.




M.f.G. Dr. Metelski
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